2,40% p.a.



Einlagensicherung

Stabilität der Finanz- und Wirtschaftssysteme: Das ist der am häufigsten genannte Grund für die gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Einlagensicherungssysteme in den Ländern der Europäischen Union. In erster Linie dürfte es aber um das Vertrauen der Kunden gehen. Wer sein Geld einer Bank, einem Broker oder einer Versicherung überlässt, baut schließlich darauf, dass sein Kapital sicher angelegt und selbst bei einem Konkurs des Unternehmens nicht verloren ist. Dieser Sorge – die in einigen Nationen durchaus berechtigt ist – tragen die Sicherungssysteme Rechnung. Sie schützen die Einlagen, Anlagen und teilweise auch Vorsorgevermögen bis zu einer festgelegen Sicherungsgrenze, in einigen Ländern auch in unbegrenzter Höhe. Tritt der Sicherungsfall ein, weil eine Bank zahlungsfähig ist, werden die Sicherungssysteme aktiv: Sie informieren die Kunden, nehmen die Forderungen entgegen und sorgen für die Entschädigung. Um dazu in der Lage zu sein, müssen die Mitgliedsunternehmen der Fonds, Stiftungen und sonstigen Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen Beiträge zahlen oder im Schadensfall anteilig die Kosten übernehmen. Das funktioniert nicht von heute auf morgen, sondern setzt Geduld voraus. Im Schnitt dauert es drei Monate, bis die Entschädigungen gezahlt werden. Diese Frist soll auf Wunsch der EU deutlich verkürzt werden.

Sicherungsgrenzen

In welcher Höhe die Einlagen und Anlagen gesichert sind, zeigt die Tabelle:
Land Sicherungsgrenzen
Belgien
Bulgarien
China
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern
Stand: November 2018