Einlagensicherung
Stabilität der Finanz- und Wirtschaftssysteme: Das ist der am häufigsten genannte Grund für die gesetzlichen und privatwirtschaftlichen Einlagensicherungssysteme in den Ländern der Europäischen Union. In erster Linie dürfte es aber um das Vertrauen der Kunden gehen. Wer sein Geld einer Bank, einem Broker oder einer Versicherung überlässt, baut schließlich darauf, dass sein Kapital sicher angelegt und selbst bei einem Konkurs des Unternehmens nicht verloren ist. Dieser Sorge – die in einigen Nationen durchaus berechtigt ist – tragen die Sicherungssysteme Rechnung. Sie schützen die Einlagen, Anlagen und teilweise auch Vorsorgevermögen bis zu einer festgelegen Sicherungsgrenze, in einigen Ländern auch in unbegrenzter Höhe. Tritt der Sicherungsfall ein, weil eine Bank zahlungsfähig ist, werden die Sicherungssysteme aktiv: Sie informieren die Kunden, nehmen die Forderungen entgegen und sorgen für die Entschädigung. Um dazu in der Lage zu sein, müssen die Mitgliedsunternehmen der Fonds, Stiftungen und sonstigen Sicherungs- und Entschädigungseinrichtungen Beiträge zahlen oder im Schadensfall anteilig die Kosten übernehmen. Das funktioniert nicht von heute auf morgen, sondern setzt Geduld voraus. Im Schnitt dauert es drei Monate, bis die Entschädigungen gezahlt werden. Diese Frist soll auf Wunsch der EU deutlich verkürzt werden.Sicherungsgrenzen
In welcher Höhe die Einlagen und Anlagen gesichert sind, zeigt die Tabelle:Land | Sicherungsgrenzen |
Belgien | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 20.000 Euro |
Bulgarien | 100.000 Euro |
China | 75.000 Euro |
Dänemark | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 20.000 Euro Pensionskassen, Rentenkonten u.a. besondere Einlagen sind auch oberhalb 50.000 Euro abgesichert |
Deutschland | Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH (EdB) Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken Einlagen: 100 Prozent bis maximal 30 Prozent des Eigenkapitals der Bank Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe Einlagen: 100 Prozent der Forderungen nach oben hin nicht begrenzt Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken Einlagen: 100 Prozent der Forderungen nach oben hin nicht begrenzt Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken GmbH Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. deckt Forderungen oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung ab Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Wertpapiere: 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro Protektor Lebensversicherungs-AG für Versicherungsunternehmen Einlagen: 100 Prozent der Forderungen nach oben nur durch Vermögen der AG begrenzt |
Estland | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 20.000 Euro Pensionsfonds: 10.000 Euro je Fall, darüber 90 Prozent der Forderungen |
Finnland | 100.000 Euro |
Frankreich | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 70.000 Euro Garantien: 90 Prozent der Forderungen – maximal 3.000 Euro Verlust je Kunde |
Griechenland | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 30.000 Euro |
Großbritannien | Einlagen: 75.000 Britische Pfund Wertpapiere: 100 Prozent bis maximal 50.000 Britische Pfund Versicherungen: 90 Prozent der Forderung – unbegrenzte Höhe Baufinanzierung: 100 Prozent bis maximal 50.000 Britische Pfund |
Irland | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro |
Island | 20.887 Euro |
Italien | 100.000 Euro |
Lettland | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro |
Liechtenstein | Einlagen: 100.000 Schweizer Franken Wertpapiere: 30.000 Schweizer Franken jeweils beschränkt auf 400 Millionen Schweizer Franken je Sicherungsfall |
Litauen | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 22.000 Euro |
Luxemburg | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 20.000 Euro |
Malta | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro |
Niederlande | 100.000 Euro |
Österreich | natürliche Personen: Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 100 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro nicht natürliche Personen: Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro |
Polen | 100.000 Euro |
Portugal | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 25.000 Euro |
Rumänien | 100.000 Euro |
Schweden | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 250.000 Kronen |
Schweiz | 100.000 Schweizer Franken beschränkt auf eine Gesamtentschädigung von 6 Milliarden Schweizer Franken |
Slowakei | 100.000 Euro |
Slowenien | Einlagen: 100.000 Euro |
Spanien | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 100.000 Euro |
Tschechien | 100.000 Euro |
Ungarn | 100.000 Euro |
Zypern | Einlagen: 100.000 Euro Wertpapiere: 20.000 Euro |