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Einlagensicherung in Österreich

Die österreichische Finanzwirtschaft ist in so genannte Sektoren gegliedert. Infolgedessen gibt es für jeden Bereich ein eigenes Einlagensicherungssystem. Das heißt, Volksbanken, Sparkassen, Raiffeisenbanken, Landeshypothekenbanken und private Banken organisieren den Schutz der Einlagen und Investments jeweils im Verbund. Alle Systeme orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben zur Einlagensicherung, die zuletzt zum 31. Dezember 2009 neu formuliert wurden. Die Mitgliedschaft in einem der Systeme ist verpflichtend. Denn: Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung muss ohne Unterbrechung gewährleistet sein. Anderenfalls verliert die Bank ihre Konzession. Im Sicherungsfall wird die Entschädigung innerhalb von drei Monaten – ab dem 1. Januar 2011 innerhalb von 20 Tagen – gezahlt. Sollte das System nicht in der Lage sein, sämtliche Forderungen zu erfüllen, springt der Staat mit einer Bundeshaftung ein. Unterschieden wird bei der österreichischen Einlagensicherung grundsätzlich zwischen natürlichen und nicht natürlichen Personen, was sich vornehmlich anhand der Sicherungsgrenzen zeigt.

Sicherungsgrenze

Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich schützt Einlagen und Guthaben inklusive Zinsen bis 100.000 Euro zu 100 Prozent pro Einleger und Kreditinstitut. Der Selbstbehalt im Schadensfall wurde abgeschafft. Für Anleger, die Forderungen aus Wertpapiergeschäften haben, liegt die Sicherungsgrenze bei 20.000 Euro. Diese Werte beziehen sich auf natürliche Personen. Nicht natürliche Personen genießen eine Einlagensicherung von derzeit 100.000 Euro. Für Wertpapiergeschäft gilt der Schutz für 90 Prozent der Forderungen bis maximal 20.000 Euro.

Österreich & die neuen EU-Richtlinien

Österreich wird als erstes europäisches Land ab Juli 2015 einen Teil der neuen EU-Richtlinien für Banken umsetzen. Diese sollen den Steuerzahler bei Bankenpleiten besser schützen und Finanzinstitute durch »Frühintervention« gerade noch rechtzeitig einnorden. Die Richtlinien geben ein einheitliches Regelwerk (single rulebook) vor: Wer hat was bei der Abwicklung einer in Schwierigkeiten geratenen Bank zu tun. Der österreichische Staat wird sich künftig aus der gesetzlichen Einlagensicherung zurückziehen. Erste Änderungen werden schon ab Juli 2015 greifen, doch der vollständige Rückzug wird erst zum 1. Januar 2019 vollzogen. Bis dahin greift das jetzige Sicherungssystem. Österreichs Banken versichern Einlagen bis 50.000 Euro, Sparanlagen über 50.000 Euro bis zur gesetzlichen Sicherungsgrenze von 100.000 Euro übernimmt der Staat. Die Banken werden ab 2015 sukzessive in einen einheitlichen Sicherungsfonds einzahlen (siehe ex-ante-Finanzierung). Der Fonds soll bis zum Jahr 2024 mit jährlich 0,8 Prozent der gedeckten Spareinlagen bei österreichischen Banken auf 1,5 Milliarden Euro aufgefüllt werden.

Aus »ex-post« wird »ex-ante«

Das einheitliche europäische Regelwerk kommuniziert, dass der gemeinsame Einlagensicherungsfonds durch Beiträge ex-ante finanziert wird. Viele Banken der Europäischen Union finanzierten die nationalen Fonds durch ex-post-Einlagen.
  • Ex-post-Finanzierung: Beträge werden erst dann entrichtet oder bereitgestellt, wenn es zu einem Entschädigungsfall kommt. Das insolvente Institut muss und kann in solch einem Szenario natürlich keine Zahlungen leisten.
  • Ex-ante-Finanzierung: Durch die Umstellung auf eine ex-ante-Finanzierung werden die Beitragszahlungen im Vorfeld geleistet und kein Einlagenkreditinstitut kann sich aus der Verantwortung stehlen.
Sollten die gesammelten Finanzmittel für einen Entschädigungsfall nicht ausreichen, können von den Sicherungseinrichtungen jährlich maximal 0,5 Prozent der gedeckten Einlagen als Sonderzahlungen veranlasst werden. Dann wären wir allerdings wieder bei der ex-post-Finanzierung. Wenn dann immer noch weitere finanzielle Mittel benötigt werden, müssen Kredite und Darlehen bei privaten oder öffentlichen Dritten aufgenommen werden. Sollte in den langen Übergangsphasen hin zu einem einheitlichen Einlagensicherungsfond – bislang verfügt Österreich über fünf Sicherungssysteme – ein Institut bei großen Entschädigungsfällen überfordert sein, wird der Bund sie allerdings nicht hängen lassen.

Einlagensicherung der Banken & Bankiers

In der Einlagensicherung der Banken und Bankiers sind – wie der Name andeutet – Privatbanken organisiert. Das Sicherungssystem entspricht eins zu eins den gesetzlichen Vorgaben und schützt Guthaben auf Sparbüchern, Konten, Festgeldanlagen, Kapitalsparbüchern sowie Gehalts- und Pensionskonten. Nicht geschützt sind Einlagen in Fremdwährungen wie zum Beispiel US-Dollar oder Yen.

Mitgliedsunternehmen

  • A1 Bank AG
  • Adria Bank AG
  • ALIZEE BANK AG
  • Allianz Investmentbank AG
  • APK Vorsorgekasse AG
  • Austria Wirtschaftsservice Ges. m.b.H.
  • Autobank AG
  • Aviso Zeta Bank AG
  • Banco do Brasil AG
  • Bank Austria Real Invest GmbH
  • Bank Austria Wohnbaubank AG
  • Bank für Tirol und Vorarlberg AG
  • Bank für Trient und Bozen AG, Niederlassung Innsbruck
  • Bank Gutmann AG
  • Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie. (Österreich) AG
  • Bank Vontobel Österreich AG
  • Bank Winter & Co. AG
  • Bankhaus Carl Spängler & Co. AG
  • Bankhaus Denzel AG
  • Bankhaus Krentschker & Co. AG
  • Bankhaus Schelhammer & Schattera AG
  • Bausparkasse Wüstenrot AG
  • BAWAG Allianz Vorsorgekasse AG
  • BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG
  • BAWAG P.S.K. INVEST GmbH
  • BAWAG P.S.K. Wohnbaubank Aktiengesellschaft
  • BKS Bank AG
  • BMW Austria Bank GmbH
  • BONUS Vorsorgekasse AG
  • Brüll Kallmus Bank AG
  • BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
  • CAPITAL BANK – GRAWE GRUPPE AG
  • card complete Service Bank AG
  • Carl Spängler Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
  • Coface Austria Bank AG
  • Commerzbank (Schweiz) AG Private Banking
  • Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG
  • C-QUADRAT Kapitalanlage AG
  • DenizBank AG
  • Dexia Kommunalkredit Bank AG
  • direktanlage.at AG
  • DWS (Austria) Investmentgesellschaft mbH
  • easybank AG
  • Euro Invest Bank AG
  • European American Investment Bank AG
  • FactorBank AG
  • FGA Bank GmbH
  • Generali Bank AG
  • Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft
  • IMMORENT BANK GMBH
  • INNOVEST Kapitalanlage AG
  • Intermarket Bank AG
  • Internationale Bank für Außenhandel AG
  • Investkredit Bank AG
  • KA Finanz AG
  • Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank AG
  • Kommunalkredit Austria AG
  • LGT Bank (Österreich) AG
  • Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG
  • MEINL BANK AG
  • Mezzanin Finanzierungs AG
  • Niederösterreichische Vorsorgekasse AG
  • Oberbank AG
  • Oesterreichische Clearingbank AG
  • Oesterreichische Kontrollbank AG
  • ONE Bank GmbH
  • Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges. m.b.H.
  • Österreichische Verkehrskreditbank AG
  • Österreichischer Exportfonds GmbH
  • PARTNER BANK AG
  • PayLife Bank GmbH
  • Pioneer Investments Austria GmbH
  • Porsche-Bank AG
  • PRIVATINVEST BANK AG
  • Santander Consumer Bank GmbH
  • Sberbank (europäische Tochter der russischen Sberbank)
  • Schoellerbank AG
  • SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AG
  • Siemens Mitarbeitervorsorgekasse AG
  • Spar – Finanz – Investitions- und Vermittlungs-AG
  • UniCredit CAIB AG
  • VakifBank International AG
  • Valartis Bank (Austria) AG
  • VBV – Vorsorgekasse AG
  • Volkskreditbank AG
  • VTB Bank (Austria) AG
  • Welcome Bank Ges. m.b.H.
  • Western Union International Bank GmbH
  • Wiener Privatbank SE

Kontakt

Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H. Börsegasse 11 1010 Wien Österreich Telefon: +43 (1) 533 98 03 Fax: +43 (1) 533 98 03 – 5 Internet: http://www.einlagensicherung.at

Sparkassen

Der Haftungsverbund der Sparkassen wurde am 1. Januar 2002 gegründet. Seither haften fast alle österreichischen Sparkassen und die Erste Bank wechselseitig dafür, dass die Kundeneinlagen jederzeit ausgezahlt werden können. Damit bietet die Sparkassen-Haftungs AG einen höheren Schutz als er vom Gesetzgeber gefordert wird. Gleichwohl müssen auch die Sparkassen in Österreich der gesetzlichen Einlagensicherung gerecht werden. Um den Konkurs einer Sparkasse zu vermeiden, sieht die Grundsatzvereinbarung des Verbundes ein Früherkennungssystem vor. Damit kann sofort reagiert werden, sollte eines der Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. „Es hat noch nie ein Kunde einer Sparkasse einen Euro verloren“, erklärt der Haftungsverbund auf seiner Seite. Damit erfüllt er sein vorrangiges Ziel, die Leistungsfähigkeit der Sparkassengruppe zu erhöhen.

Kontakt

Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft Grimmelshausengasse 1 1030 Wien Austria Tel: +43 01 00 28455 Fax: +43 01 00 28536 Internet: http://www.sparkasse.at

Landeshypothekenbanken

Die Landes-Hypothekenbanken sind in der Hypo-Haftungs-Gesellschaft mbH zusammengeschlossen. Sie richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben zur Einlagensicherung.

Kontakt

Hypo-Haftungsgesellschaft m.b.H. Brucknerstrasse 8 1040 Wien Austria Tel: +43 01 505 87 32 0 Fax: +43 01 505 87 32 20 E-Mail: verband@hypoverband.at Internet: http://www.hypoverband.at

Raiffeisenbanken

Die Einlagensicherung der österreichischen Raiffeisenbanken stellt ein ganz eigenes System dar, das auf mehreren Säulen ruht. Zuständig ist in erster Linie die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen, die den gesetzlichen Schutz gewährleistet. Hinzu kommen die Raiffeisen-Landeseinlagensicherungen. Gemeinsam sind sie für die Anlegerentschädigung zuständig, so wie der Staat sie vorschreibt. Der Ernstfall, dass ein Kunde Geld verloren hätte, ist bislang noch nicht eingetreten. Zusätzlich zu diesen beiden gesetzlichen Systemen wurde die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) gegründet. Sie ergänzt und erweitert den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung, indem sie sowohl die Einlagen von Privatpersonen als auch von Unternehmen schützt sowie Fremdwährungseinlagen und eigene Wertpapieremissionen berücksichtigt. Während in der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen sämtliche Kreditinstitute Mitglied sein müssen, ist der Beitritt zur RKÖ freiwillig. Bislang sind 81 Prozent der Raiffeisenbanken in der Kundengarantiegemeinschaft organisiert.

Kontakt

Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung reg.Gen.m.b.H. Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Austria Tel: +43 01 71707 0 Fax: +43 01 71707 1715 Internet: http://www.rzb.at

Volksbanken

Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft nennt sich das gesetzliche Einlagensicherungssystem der österreichischen Volksbanken. Der Name geht auf Hermann Schulze-Delitzsch zurück, der für das „Gesetz übe die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ verantwortlich zeichnet. Er machte damit den Weg frei für das österreichische Genossenschaftsgesetz, das 1873 in Kraft trat. Dementsprechend benennt sich der Genossenschaftsverband, in dem die Volksbanken organisiert sind, auch heute noch nach seinem geistigen Gründungsvater. Während die Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft die gesetzliche Sicherung gewährleistet, haben die Volksbanken ein weiteres, vorgelagertes System installiert, einen Gemeinschaftsfonds. Die Volksbanken beschreiben ihn als „Sicherheitspolster“. Er fängt wirtschaftliche Probleme einzelner Institute auf, damit die gesetzliche Einlagensicherung gar nicht erst bemüht werden muss. Der Fonds stelle sicher, „dass es zu keinem Konkurs einer Volksbank kommen kann“, heißt es. Dafür sorgt das frühzeitige Eingreifen in Form von Management- und finanziellen Hilfen.

Kontakt

Schulze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft reg.Gen.m.b.H. Löwelstraße 14 1010 Wien Austria Tel: +43 01 313 28 28 Fax: +43 01 313 28 58 Internet: http://www.volksbank.at
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