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Was bedeutet "ständiger Wohnsitz in Deutschland"?

 

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Interessenten, die in der Bundesrepublik ein Tages- oder Festgeldkonto eröffnen möchten, müssen bei den meisten Banken entsprechend der Vertragsbedingungen einen ständigen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Dabei heißt "ständiger Wohnsitz", dass der Kunde in Deutschland gemeldet ist und sich mindestens 180 Tage des Jahres auf deutschen Boden aufhält, sprich in der Bundesrepublik lebt. Erfüllt ist diese Bedingung zum Beispiel, wenn man lediglich den Winter in südlichen Gefilden verbringt, aber nach wie vor bei einem deutschen Einwohnermeldeamt registriert ist.

PostIdent-Verfahren

Die genauen Gründe, weshalb ein ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik gefordert wird, nennen die Banken nicht. Einige Unternehmen verweisen lediglich darauf, dass das PostIdent-Verfahren nur in Deutschland möglich ist. Da allerdings ein kurzer Aufenthalt und ein ausländischer Pass reichen würden, um die Identität von einem Postmitarbeiter verifizieren zu lassen, ist dieses Argument eher nebensächlich. Gleiches gilt für das Thema Abgeltungssteuer, da sie unabhängig von der Nationalität des Kunden abgeführt wird – gegebenenfalls aber mit höheren Kosten für die Bank verbunden ist, was auch für ein ausländisches Referenzkonto gelten würde.

Deutsches Referenzkonto

Die Vorschrift lässt sich deshalb schon eher damit begründen, dass für eine Tages- oder Festgeldanlage üblicherweise ein deutsches Girokonto als Referenzkonto nötig ist. Die Vorgaben der Banken für die Eröffnung eines Girokontos sind in den meisten Fällen strenger als die für Tages- und Festgeld. Von daher könnte eine ausländische Meldeadresse zum Ausschlusskriterium werden – wobei es grundsätzlich auf die bankinternen Regeln ankommt, ob und für wen ein Konto eingerichtet wird. Denn letztlich handelt es sich immer um eine geschäftspolitische Entscheidung der Unternehmen.

Zwingende verbraucherschützende Vorschriften

Ausschlaggebend dürften zwei Gründe sein, wenn Tages- und Festgeld nur Anlegern mit dauerhaftem Wohnsitz in der BRD angeboten wird: die Kommunikation mit dem Kunden und die rechtlichen Vorschriften, die von den Banken eingehalten werden müssen.

Sämtliche Schreiben, angefangen bei den Geschäftsbedingungen bis hin zum Kontoauszug und der Zinsübersicht sind in deutscher Sprache gehalten. Auch der Kundenservice via E-Mail und Telefon erfolgt in der Regel auf Deutsch. Daher könnten sich aufgrund von Sprachbarrieren Probleme ergeben.

Viel wichtiger aber sind die "zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften", die im Heimatland des Kunden gelten. Die Bank müsste sich zum einen über diese Vorschriften informieren und sie in einem zweiten Schritt auch umsetzen, um den Verbrauchschutzrechten zu genügen. Das wäre mit einem enormen Aufwand und damit auch Kosten verbunden, die sich negativ auf die Konditionen niederschlagen würden.

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Frage & Antworten

JR35 fragte am 4.10.2011 um 7:40:53

Sehr geehrte Damen und Herren, Wir leben beruflich bedingt noch mindestens 2 Jahre im Ausland und möchten ein Festgeldkonto in Deutschland eröffnen. Leider teilen uns alle Banken mit, dass dies nicht möglich ist, weil wir keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Wir haben aber immer noch unsere Girokonten in D, die als Referenzkonto dienen könnten. Ausserdem besteht die Möglichkeit der Postzustellung an die Adresse meiner Eltern. Kann ich trotzdem ein Konto online eröffnen und einfach die Adresse meiner Eltern angeben? Kann ich an dem Postidentverfahren teilnehmen mit der Adresse meiner Eltern? Welche strafrechtlichen Massnahmen werden gegen mich unternommen, wenn ich einfach so tue als würde ich bei meinen Eltern leben? Gibt es Banken bei denen ich keinen Wohnsitz in Deutschland benötige? Vielen Dank im Voraus

  1. Redaktion antwortete am 4.10.2011 um 14:36:29

    Wohnsitz in Deutschland ist leider eine unabdingbare Voraussetzung für die meisten Angebote. Postzustellung an die Adresse Ihrer Eltern bringt auch nicht sonderlich viel, da Sie beim Postident-Verfahren ja entweder Ihren Personalausweis oder Reisepass inkl. aktueller Meldebescheinidung vorlegen müssen. Spätestens dort wird die abweichende Anschrift auffallen.

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