Bankberatung
Viele Banken haben ihr Vertrauen verspielt, denn die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass auch eine vom eigenen Bankberater als sicher angepriesene Geldanlage in Wahrheit ein Verlustgeschäft sein kann. Egal ob es sich um festverzinsliche Anlagen, Festgelder, Tagesgeldkonten oder langfristige Geldanlagen handelt – ein gesundes Misstrauen ist bei jedem Verbraucher angebracht, denn noch immer gibt es Bankberater, die bei der Produktauswahl mehr auf die Höhe der Provision achten als auf die Wünsche der Anleger.Doch wodurch zeichnet sich eine gute Bankberatung aus?
In jedem Gespräch sollte es vornehmlich um Ihre Ziele gehen und nicht um Produkte. Deshalb ist es ratsam, sich schon vor dem Gespräch Gedanken darüber zu machen, welche Ziele Sie mit der Geldanlage überhaupt verfolgen. Der Berater ist gesetzlich verpflichtet, Sie nach Ihren Kenntnissen in Finanzgeschäften und Ihren Erfahrungen mit früheren Geldanlagen zu fragen. In diesem Zusammenhang werden auch Fragen nach Ausbildung und Beruf gestellt. Ebenfalls muss sich der Bankberater nach Ihren finanziellen Verhältnissen erkundigen. Dazu gehören neben dem Einkommen auch weiteres Vermögen und mögliche Schulden. Das vom Berater empfohlene Produkt muss er hinsichtlich Funktionsweise, Rendite und Risiko genau erklären. Ebenfalls muss er den Kunden darüber aufklären, inwieweit der Anlagewert während der Laufzeit schwanken kann. Lassen Sie sich gegebenenfalls verschiedene Alternativen präsentieren. Des Weiteren erläutert Ihnen der Bankmitarbeiter alle Kosten des Produkts. Lassen Sie sich alle mit der Anlage verbundenen Kosten und Nebenkosten – Kaufgebühren, jährlich anfallende Verwaltungsgebühren, Kosten für Depotführung – in Euro und Cent aufschlüsseln, da Prozentzahlen die wirkliche Höhe der Aufwendungen nur verschleiern. Auch der steuerliche Aspekt der Geldanlage muss erörtert werden. Insbesondere sollte die Abgeltungssteuer angesprochen werden sowie der damit verbundene Freistellungsauftrag. Anschließend muss Ihnen ein Exemplar des Protokolls ausgehändigt werden. Noch bis Ende 2009 hatte der Kunde keinen Anspruch darauf. Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2010 müssen Beratungsgespräche protokolliert werden, da Anleger bei fehlerhafter Beratung ein Rücktrittsrecht haben (Protokollpflicht gilt nicht bei Tagesgeld- und Festgeldkonten, Sparbüchern oder der Baufinanzierung). Wer falsch beraten wurde, hat drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Fehler bemerkt. Nehmen Sie auch jegliches Informationsmaterial mit nach Hause. Keinesfalls sollten Sie den Vertrag sofort unterschreiben. Lassen Sie sich Zeit und holen Sie sich auf jeden Fall mehrere Angebote ein.Checkliste zur Bankberatung
Wir haben Ihnen nachfolgend eine Checkliste erstellt, die Ihnen beim nächsten Bankberatungsgespräch als Leidfaden dienen kann. Diese Checkliste können Sie auch als PDF-Dokument über den folgenden Link herunterladen: Bankberatung-Checkliste.pdf Weitere Checklisten, Musterbriefe und Vorlagen stehen im Bereich „Vorlagen“ unseres Portals zum Download bereit.Kostenlose Beratung zum Thema Sparen und Geldanlage anfordern
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