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Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe

Der Haftungsverbund der Sparkassen Finanzgruppe ist ein „Kind“ der 70-er Jahre und im Nachhall der Einlagensicherungsbemühungen der öffentlich-rechtlichen Banken entstanden. Das erklärte Ziel des Haftungsverbundes ist neben der Sicherung der Einlagen und der Unterstützung in Schieflage geratener Sparkassen vor allem der Schutz der Marke im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen. Das hat sich bewährt: Seit der Gründung des Verbundes musste zwar einigen Mitgliedern „unter die Arme gegriffen“ werden, die Kunden haben nicht einen Pfennig bzw. Cent verloren. Die Organisation des Haftungsverbundes ist anders als beispielsweise beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken dezentral organisiert. Das kommt der Struktur der Sparkassen in der Bundesrepublik entgegen. Sie sind in erster Linie regional oder lokal ausgerichtet. Dementsprechend wurden regionale Sparkassenstützungsfonds als erste Stufe eines umfassenden Systems geschaffen. Sie greifen ein, sobald sich eines der Mitgliedsinstitute in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Oberste Priorität hat dabei die Zahlungsfähigkeit der Bank. Übersteigen die nötigen Stützungsmaßnahmen die im Fonds vorhandenen Mittel kommt es zum überregionalen Ausgleich der Sparkassenstützungsfonds. Das ist möglich, weil sie miteinander verbunden sind. Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass auch diese Hilfe nicht ausreicht, gibt es die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Sie stellen die weiteren Säulen der Einlagensicherung der Sparkassen dar und bilden gemeinsam mit den Stützungsfonds den Haftungsverbund, in dem sämtliche Sparkasse – weit über 400 in Deutschland – füreinander einstehen.

Regionale Sparkassenstützungsfonds

  • Hanseatischen Sparkassen- und Giroverband
  • Ostdeutschen Sparkassenverband
  • Rheinischen Sparkassen- und Giroverband
  • Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
  • Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
  • Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein
  • Sparkassenverband Baden-Württemberg
  • Sparkassenverband Bayern
  • Sparkassenverband Niedersachsen
  • Sparkassenverband Saar
  • Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband

Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen

  • Bayerische Landesbank, München
  • Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale – , Bremen
  • DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt/Main
  • HSH Nordbank AG, Hamburg und Kiel
  • Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim
  • Landesbank Berlin AG, Berlin
  • Landesbank Hessen-Thüringen – Girozentrale – , Frankfurt/Main und Erfurt
  • Landesbank Saar, Saarbrücken
  • Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, Braunschweig und Magdeburg
  • WestLB AG, Düsseldorf und Münster

sowie

  • Berlin-Hannoversche Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Berlin
  • DEG Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln
  • Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft), Hannover
  • S Broker AG & Co. AG, Wiesbaden
  • SKG Bank GmbH, Saarbrücken
  • Weberbank Actiengesellschaft, Berlin
  • Westdeutsche Immobilien Bank, Mainz

Sicherungsfonds der Landesbausparkassen

  • Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, Frankfurt/Main und Erfurt
  • LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Hamburg und Kiel
  • LBS Bayerische Landesbausparkasse, München
  • LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg, Stuttgart und Karlsruhe
  • LBS Landesbausparkasse Bremen AG, Bremen
  • LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz, Mainz
  • LBS Landesbausparkasse Saar, Saarbrücken
  • LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Berlin und Hannover
  • LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, Potsdam
  • LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Münster

Sicherungsgrenze

100 Prozent – die Einlagensicherung der Sparkassen ist nach oben hin nicht begrenzt. Der Verbund stellt sicher, dass jede Bank ihren Verpflichtungen gegenüber den Kunden aus verbrieften Forderungen sowie Sicht-, Spar- und Termineinlagen zu 100 Prozent nachkommen kann. „Der Haftungsverbund bietet für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit“, lautet das Versprechen.

Kontakt

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Simrockstraße 4 53113 Bonn Telefon: 02 28 / 2 04-0 Telefax: 02 28 / 2 04-2 50 Charlottenstraße 47 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 2 02 25-0 Telefax: 0 30 / 2 02 25-2 50 http://www.dsgv.de

Frage & Antworten

Tim Schmelzer fragte am 13.05.2020 um 8:12:42

Guten Morgen, unterliegt der Sparkassenverband Baden-Württemberg ebenfalls der Einlagensicherung? D.h. ein Geschäft mit dem Verband wäre genauso risikolos wie mit einer Sparkasse. Meine Vermutung ist, dass die Verbände nicht dem Haftungsverbund angehöhren. Danke und viele Grüße Tim Schmelzer

  1. Redaktion antwortete am 22.05.2020 um 11:40:04

    Der Sparkassenverband Baden-Württemberg ist Teil des Haftungsverbunds.

Corvin Fischer fragte am 13.07.2014 um 12:25:57

Sehr geehrte Damen und Herren, haften Sie für die Anleihen der WestLB? Mit freundlichern Grüßen. gez.Corvin Fischer

  1. Redaktion antwortete am 5.09.2014 um 13:06:29

    Sehr geehrte Frau Fischer, Anleihen unterliegen generell keiner Einlagensicherung, d. h. niemand haftet dafür. Zudem sind wir ein Vergleichsportal, welches Anbieter vorstellt und Konditionen vergleicht, wir haften generell für keine Entscheidung unserer Besucher. Vielen Dank für Ihre Fragestellung. Ihr Redaktionsteam

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