Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben als erste Kreditinstitute erkannt, wie wichtig es ist, den Kunden das Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Dazu gründeten sie 1934 – der Zeit der Deutschen Bank- und der Weltwirtschaftskrise – das weltweit erste Sicherungssystem, das komplett privat finanziert wird.
Diese Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat bis heute Bestand und zeichnet für die Einlagensicherung der angeschlossenen Banken verantwortlich. Da der Gesetzgeber das Sicherungssystem im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes anerkennt, gilt die Sonderregelung, laut der Banken mit institutssichernder Einrichtung keiner gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angehören müssen.
Gewährleistet wird der Schutz der Anleger bei den Volks- und Raiffeisenbanken über einen Garantiefonds, in den die angeschlossenen Institute einzahlen, und den so genannten Garantieverbund, der über die abstrakten Zahlungsverpflichtungen der Bank gespeist wird. Beide Fonds gehören zum Vermögen des BVR und stellen in Verbindung mit der Bonität des gesamten Finanzverbundes die Sicherheit der Einlagen sicher.
Das System greift bereits, wenn sich bei einzelnen Instituten erste Fehlentwicklungen abzeichnen. Für den Fall, dass die Bank nicht selbst wieder auf Kurs kommt, werden Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Sie dienen in einem ersten Schritt dem Institutsschutz und sorgen gleichermaßen für den Schutz der Kundeneinlagen. Ist diese Hilfe nicht ausreichend, werden in einem zweiten Schritt die Anleger entschädigt. Bislang hat noch kein Kunde einen Verlust erleiden oder eine der Mitgliedsbanken Insolvenz anmelden müssen.
Sicherungsgrenze
Die Einlagensicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken kennt nur eine Zahl: 100 Prozent. Eine Begrenzung nach oben ist in den Statuten des BVR nicht vorgesehen. Geschützt werden Termineinlagen, Sparbriefe, Spareinlagen, Sichteinlagen und ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen von Nichtbanken-Kunden.
Mitgliedsinstitute
- Volksbanken
- Raiffeisenbanken
- Spar- und Darlehenskassen
- PSD-Banken
- Sparda-Banken
- kirchliche Kreditgenossenschaften
- genossenschaftliche Zentralbanken
- genossenschaftliche Hypothekenbanken
- Spezialinstitute des FinanzVerbundes
- Bausparkasse Schwäbisch Hall
Kontakt
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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