Was unterscheidet Bruttorendite und Nettorendite?
Rendite ist nicht gleich Rendite. Dieser Tatsache sind sich viele Sparer und Anleger nicht bewusst. Sie gehen vielmehr davon aus, dass bei einer Verzinsung von vier Prozent im Jahr auch vier Prozent Rendite erwirtschaftet werden. Dabei übersehen sie zwei Aspekte: die Inflation und die Steuer. Während die Inflation auf jeden Fall berücksichtigt werden muss, richtet sich die steuerliche Belastung danach, ob und in welchem Umfang der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wird und sich steuermindernd auswirkt.
Bruttorendite und Nettorendite
Unterschieden werden muss daher zwischen der Brutto- und der Nettorendite, die beide jeweils in Prozent angegeben werden. Die Bruttorendite ist der Gesamtgewinn, der mit einer Geldanlage erzielt wird. Davon müssen die Inflation und die Steuern abgezogen werden, um die Nettorendite zu erhalten. Zur Veranschaulichung haben wir eine Tabelle erstellt, der die Entwicklung der Nettorendite abhängig von möglichen Abzügen zu entnehmen ist.
Beispiel
Die Eckdaten: Ein Kunde hat 10.000 Euro als Tagesgeld angelegt, zu einem Zinssatz von 3,00 Prozent im Jahr. Daraus ergibt sich ein Bruttogewinn von 300 Euro. Im ersten Beispiel hat der Sparer einen Freistellungsauftrag über 400 Euro gestellt. Es werden also keine Steuern abgeführt.
Bruttorendite | Inflation | Nettorendite |
3,00 % | 0,00 % | 3,00 % |
3,00 % | 0,50 % | 2,50 % |
3,00 % | 1,00 % | 2,00 % |
3,00 % | 1,50 % | 1,50 % |
3,00 % | 2,00 % | 1,00 % |
3,00 % | 2,50 % | 0,50 % |
3,00 % | 3,00 % | 0,00 % |
3,00 % | 3,50 % | -0,50 % |
Im zweiten Beispiel hat der Anleger keinen Freistellungsauftrag eingereicht und muss daher 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zahlen. Die Kirchensteuer bleibt in diesem Fall unberücksichtigt. Es werden 26,375 Prozent Steuern berechnet.
Zinsgewinn | Bruttorendite | Steuern (26,375 %) | Gewinn nach Steuern | Rendite nach Steuern | Inflation | Nettorendite |
300,00 € | 3,00 % | 79,13 € | 220,87 € | 2,21 % | 0,50 % | 1,71 % |
300,00 € | 3,00 % | 79,13 € | 220,87 € | 2,21 % | 1,00 % | 1,21 % |
300,00 € | 3,00 % | 79,13 € | 220,87 € | 2,21 % | 1,50 % | 0,71 % |
300,00 € | 3,00 % | 79,13 € | 220,87 € | 2,21 % | 2,00 % | 0,21 % |
300,00 € | 3,00 % | 79,13 € | 220,87 € | 2,21 % | 2,50 % | -0,29 % |
300,00 € | 3,00 % | 79,13 € | 220,87 € | 2,21 % | 3,00 % | -0,79 % |
Kaufkraft
Bleibt die Steuer außen vor, weil der Sparerpauschbetrag genutzt wird und den Zinsgewinn in voller Höhe deckt, ergibt sich eine relativ einfache Formel:
Nettorendite = Bruttorendite – Inflation
Liegt die Inflation höher als der Zinssatz, der für Tages- und Festgeld gezahlt wird, ergibt sich ein negativer Wert; der Anleger macht Verlust. Heißt: Die Geldsumme, die zur Verfügung steht – per Definition die Kaufkraft – nimmt ab. Man spricht in dem Zusammenhang vom Kaufkraftverlust. Solange die Verzinsung oberhalb der Inflation liegt und keine Steuern gezahlt werden müssen, darf sich der Sparer hingegen über einen Kaufkraftzuwachs freuen.
Abgeltungssteuer
Kommt noch die Abgeltungssteuer ins Spiel, gilt die Formel:
Nettorendite = Bruttorendite – Steuer – Inflation
Die Auswirkungen auf die Kaufkraft sind hier noch gravierender. Das Beispiel zeigt, dass selbst bei einer Inflation unterhalb der Bruttorendite ein Kaufkraftverlust droht, weil von der Rendite nach Steuern (Nachsteuerrendite) ausgegangen werden muss. Deshalb sollten Anleger sehr genau darauf achten, ihren Sparerpauschbetrag sinnvoll einzusetzen und aufzuteilen, damit sich ihre Kaufkraft auch bei höheren Inflationsraten möglichst positiv entwickelt.
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