

Die Übernahme der Traditionsbank Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS ist in trockenen Tüchern. Für insgesamt drei Milliarden Franken wird die Bank übernommen. Die Fusion [...]
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die Leitzinsen erneut um 0,50 Prozent auf 3,50 Prozent angehoben. EZB-Präsidentin Lagarde hatte bereits angekündigt, dass die Notenbank diesen [...]
Der leichte Rückgang der Inflationsrate in der Eurozone reicht noch nicht für eine Entspannung. Entsprechend hob die Europäische Zentralbank (EZB) heute den Leitzins erneut um [...]
Versteuerung von Zinserträgen bei der Advanzia Bank Wie werden Zinserträge bei der luxemburgischen Advanzia Bank besteuert? Bei inländischen Banken gibt es zur Versteuerung der Zinserträge im [...]
Zielsparen Was ist Zielsparen? Das Zielsparen dient dazu, mit einer überschaubaren, kleineren, meist monatlichen Summe ein Sparziel zu erreichen. Die Verzinsung [...]
Wann beginnt die Laufzeit meines Festgeldkontos? Dass die Laufzeit eines der wichtigsten Kriterien bei der Festgeldanlage ist, das entsprechend akribisch geplant und genau überlegt sein will, [...]
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Oma (84) zieht Ende des Monats zu uns. Ich übernehme die komplette Pflege. Dafür bekomme ich ein Pflegegeld in Höhe von 901€.Zusätzlich bekomme ich monatlich ein Taschengeld von 1400€. Muss ich dieses Geld als Schenkung angeben? Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Emiliia
Das Thema Schenkung behandeln wir in diesem Artikel: https://tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/
Wenn ich (Deutschland)von einem Bekannten aus America eine Schenkung über € 45.000 bekomme, muss ich dies versteuern?
Wir dürfen keine rechtlich bindende Auskunft erteilen. Sie sollten sich mit dieser Frage direkt an Angehörige steuerberatender Berufe wenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin durch Zufall auf Ihre Seite gekommen und aufgrund der vielen interessanten Fragen und Antworten habe ich mich entschlossen auch meine Frage an Sie zu richten. Ich bin Leiter bei einem großen Disconter. Regelmäßig zu Weihnachten beschenke ich meine Mitarbeiter mit kleinen Geschenken, als Dank für die geleistete Arbeit. Bislang habe ich meine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen und dieser hat die Kosten in der Erklärung auch berücksichtigt. Leider weiß ich nicht, wo er sie berücksichtigt hat und die Frage darauf wurde mir auch nicht beantwortet. Ich möchte nächstes Jahr die Steuererklärung selber machen. Können Sie mir sagen, wo diese Ausgaben einzusetzen sind und welche Beträge berücksichtigt werden können. Danke Mit freundlichen Grüßen Westram
Geschenke an Ihre Mitarbeiter sollten nicht in Ihrer Steuererklärung auftauchen, sondern in der Ihrer Firma. Dort sind die Kosten dafür im Rahmen der steuerrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten Ausgaben. Da die Art und die Höhe der Zuwendungen verschiedene Möglichkeiten der Besteuerung auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite erlauben, empfehlen wir für den konkreten Einzelfall einen Steuerberater.
Ich würde gern mit Audi Bank Direct telefonisch Kontakt aufnehmen. Würden Sie mir bitte die entsprechende Telefon-Nummer mailen?
Die Telefonnummer der Audi Bank können Sie schnell und einfach deren Webseite entnehmen: www.audibank.de. Beim Tagesgeld ist es die Tel-Nr. 0531 212-859603.
Hallo und guten Tag, habe 2011 Selbstanzeige beim Fa gemacht. Nun muß ich mein Auslandsdepot -Schweiz- Ertragsmäßig in meiner EKSt.Erkl. Anlage Kap angeben. Ist es richtig, dass in der Schweiz schon Quellensteuer von meinen Zinserträgen abgeführt wurde - und in welcher prozentualer Höhe ? Muß ich trotzdem noch 25 % Abgeltungssteuer usw. an den deutschen Fiskus leisten ? Oder wird das verrechnet ? Und noch eine Frage - kann ich die dort angefallenen Depot- und Verw.Gebühren bei meiner St.Erklärung geltend machen ? Ach was für viele Fragen ich stelle.......... für eine Antwort wäre ich ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüssen S.Haubner.
Bei der Menge an Fragen würden wir als erstes empfehlen, einen fachkundigen Steuerberater aufzusuchen, der Ihnen das ganze verbindlich beantworten kann. Ob schon Quellensteuer abgezogen wurde, können Sie Ihren Depotauszügen bzw. Steuerabrechnungen aus der Schweiz entnehmen. Diese Frage kann Ihnen niemand aus der Ferne beantworten. Die Quellensteuer wird auf die Abgeltungssteuer angerechnet, auch das kann Ihnen ein Steuerberater genau ausrechnen.
Ich habe ein Tagesgeldkonto bei 1822. Kann ich auch bei jeder Kreissparkasse in Deutschland Geld abheben?
Geld abheben können Sie nur vom Referenzkonto, nicht von einem Tagesgeldkonto. Der gängige Weg zur Auszahlung ist die Rücküberweisung auf das bei Kontoeröffnung hinterlegte Auszahlungskonto. Von dort aus können Sie dann nach Wahl über das Geld verfügen.
Wenn man als Österreicher Geld anlegen will, ist es möglich und muß man es dem Finanzamt sagen auch wenn es nur kleine Summen sind, Beispiel: €5.000,00 - €10.000,00
Das kommt ganz auf die Bank an aber für gewöhnlich gibt es für Österreich eigene Angebote. Die hier vorgestellten Tages- und Festgeldangebote sind in aller Regel nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland zugänglich. Was die Angabe beim Finanzamt angeht, müssen Zinserträge - so nicht bereits durch etwas wie die hierzulande geltende Abgeltungssteuer abgegolten - natürlich mitgeteilt werden.