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Bundeskabinett beschließt verbesserte Einlagensicherung

Am 19. November 2014 hat das Bundeskabinett mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme eine verbesserte Einlagensicherung für Deutschland beschlossen. Dabei wurden mehrere wichtige Punkte in das neue Gesetz aufgenommen, unter anderem
  • ein schnellerer Anspruch auf eine Rückzahlung aus der Einlagensicherung
  • eine längere Verjährung
  • eine antragslose gesetzliche Entschädigung sowie
  • eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass in Zukunft alle Banken einem Einlagensicherungssystem angehören müssen.

Schnellerer Anspruch auf Rückzahlung

Einlagenschutz deutscher Sparer
Infografick © iStock
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Zukunft ein schneller Anspruch auf Rückzahlung bestehen soll. Bisher liegt dieser bei 20 Tagen. Nach Einführung des Gesetzes soll der Zeitraum auf nur noch sieben Tage verkürzt werden. Damit können Sparer bei Bankenpleiten in Deutschland mit einer schnelleren Rückzahlung ihrer Einlagen in maximaler Sicherungshöhe rechnen.

Längere Verjährung

Wer seine Ansprüche vergisst geltend zu machen, hat ab Einführung des Gesetzes länger Zeit dafür. Mit der Verbesserung der Einlagensicherung in Deutschland wird die Verjährung der Ansprüche von bislang 5 auf 10 Jahre angehoben werden.

Antragslose gesetzliche Entschädigung

Wie das Bundesfinanzministerium bei der Bekanntgabe des beschlossenen Gesetzentwurfs schreibt, enthält dieser zudem eine grundsätzliche antragslose gesetzliche Entschädigung. In der Praxis wird sich zeigen müssen, wie dies genau umgesetzt werden kann. Bislang sieht die Einlagensicherung vor, dass die Sparer bei Bankenpleiten ihre Ansprüche schriftlich geltend machen müssen. Des Weiteren soll „eine verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung kommen“, so das Bundesfinanzministerium nach Bekanntgabe des beschlossenen Gesetzentwurfs.

Verbesserung der finanziellen Ausstattung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme will die Bundesregierung zudem dafür sorgen, dass die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme verbessert wird. Innerhalb von 10 Jahren haben die Systeme Zeit ein Mindestvermögen in der Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aufzubauen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen-Haftungsverbunds und des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen können.

Erhöhter Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen

Neben den bereits genannten Änderungen sieht der Gesetzentwurf einen erhöhten Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen vor, der bis zu 500.000 Euro betragen kann. Dies gilt laut Angaben des Bundesfinanzministeriums „z. B. für Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden“. Der Schutz für diese Art von Einlagen soll für bis zu sechs Monate nach Einzahlung bestehen.
Einlagensicherung der Privatbanken
© Statista

Aufspaltung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz

Mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz wird zugleich das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das EAEG, aufgespaltet. Dabei werden die bislang geltenden Regelungen für die Anlegerentschädigung nicht geändert aber in Zukunft in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt werden. Neu hinzu kommt das am 19. November 2014 vom Bundeskabinett beschlossene Einlagensicherungsgesetz gemäß der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme.

Die Spareinlagen sind sicher

Einlagensicherung in Deutschland
© Gina Sanders – Fotolia.com
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble begrüßte den Beschluss des Bundeskabinetts. Schäuble dazu: „Die deutschen Sparer wissen: Ihre Spareinlagen sind sicher. Mit dem Gesetz erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung weiter und machen sie noch kundenfreundlicher. Künftig bekommt der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück. Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben erhalten.“

Wird das Vertrauen der deutschen Sparer wieder steigen?

Ein neues Gesetz wird kommen. Doch wird dies dazu führen, dass die Sparer hierzulande wieder mehr Geld auf die hohe Kante legen werden? Wohl eher nicht. Zumindest solange nicht bis die Zinsen für Spareinlagen wieder steigen werden. Dennoch stellt das neue reine Einlagensicherungsgesetz eine wichtige Entwicklung der Sicherheit von Einlagen in Deutschland dar und seine Einführung wird vielleicht zugleich dazu führen, dass sich die Bundesbürger mehr mit dem Thema Einlagensicherung auseinandersetzen werden, als dies bisher der Fall war.
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