Bundeskabinett beschließt verbesserte Einlagensicherung
Am 19. November 2014 hat das Bundeskabinett mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme eine verbesserte Einlagensicherung für Deutschland beschlossen. Dabei wurden mehrere wichtige Punkte in das neue Gesetz aufgenommen, unter anderem- ein schnellerer Anspruch auf eine Rückzahlung aus der Einlagensicherung
- eine längere Verjährung
- eine antragslose gesetzliche Entschädigung sowie
- eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme.
Schnellerer Anspruch auf Rückzahlung

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Längere Verjährung
Wer seine Ansprüche vergisst geltend zu machen, hat ab Einführung des Gesetzes länger Zeit dafür. Mit der Verbesserung der Einlagensicherung in Deutschland wird die Verjährung der Ansprüche von bislang 5 auf 10 Jahre angehoben werden.Antragslose gesetzliche Entschädigung
Wie das Bundesfinanzministerium bei der Bekanntgabe des beschlossenen Gesetzentwurfs schreibt, enthält dieser zudem eine grundsätzliche antragslose gesetzliche Entschädigung. In der Praxis wird sich zeigen müssen, wie dies genau umgesetzt werden kann. Bislang sieht die Einlagensicherung vor, dass die Sparer bei Bankenpleiten ihre Ansprüche schriftlich geltend machen müssen. Des Weiteren soll „eine verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung kommen“, so das Bundesfinanzministerium nach Bekanntgabe des beschlossenen Gesetzentwurfs.Verbesserung der finanziellen Ausstattung
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme will die Bundesregierung zudem dafür sorgen, dass die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme verbessert wird. Innerhalb von 10 Jahren haben die Systeme Zeit ein Mindestvermögen in der Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aufzubauen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen-Haftungsverbunds und des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen können.Erhöhter Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen
Neben den bereits genannten Änderungen sieht der Gesetzentwurf einen erhöhten Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen vor, der bis zu 500.000 Euro betragen kann. Dies gilt laut Angaben des Bundesfinanzministeriums „z. B. für Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden“. Der Schutz für diese Art von Einlagen soll für bis zu sechs Monate nach Einzahlung bestehen.
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Aufspaltung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
Mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz wird zugleich das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das EAEG, aufgespaltet. Dabei werden die bislang geltenden Regelungen für die Anlegerentschädigung nicht geändert aber in Zukunft in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt werden. Neu hinzu kommt das am 19. November 2014 vom Bundeskabinett beschlossene Einlagensicherungsgesetz gemäß der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme.Die Spareinlagen sind sicher

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