Kann ich auch ein Referenzkonto angeben, für welches ich eine Vollmacht habe?
Die Frage, ob es reicht, eine Vollmacht für das Referenzkonto zu haben, um ein Tagesgeldkonto eröffnen zu eröffnen, wird von allen Banken gleich beantwortet. Sowohl die Bank of Scotland als auch die GE Capital Direct schreiben auf ihren Informationsseiten: "Nein, das von Ihnen angegebene Referenzkonto bei der Kontoeröffnung muss auf ihren Namen lauten." Ähnliche Hinweise finden sich bei fast allen Tagesgeldanbietern. Sie setzen voraus, dass Antragsteller und Kontoinhaber identisch sind.
Die Rolle des Referenzkontos
Das strikte "Nein", was eine Vollmacht für das Referenzkonto betrifft, begründet sich mit der Bedeutung, die dem Verrechnungskonto zukommt. Einzahlungen auf ein Tagesgeldkonto sind zwar von nahezu jedem Konto möglich. Auszahlungen hingegen, mit denen über das vorhandene Guthaben verfügt werden kann, laufen einzig und allein über das Referenzkonto.
Diese Regelung dient der Sicherheit. Sie verhindert in erster Linie, dass sich Fremde Zugriff auf das Sparvermögen verschaffen können. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Bei den meisten Tagesgeldkonten ist es möglich, Einzahlungen per Lastschrift zu tätigen. Der gewünschte Betrag wird dann direkt vom Referenzkonto eingezogen und gutgeschrieben, etwa im Rahmen eines Sparplans. Läge nur eine Vollmacht für das entsprechende Konto vor, würde über fremdes Kapital und darüber hinaus nicht im eigenen Namen gehandelt.
Da es auch bei Tagesgeld Grundvoraussetzung ist, dass der Kunde im eigenen Namen handelt, reicht eine Vollmacht für das Referenzkonto nicht aus.
Vollmachten
Das heißt nicht, dass Vollmachten bei Tages- und Festgeld gar nicht anerkannt werden. Es gibt zwei Ausnahmen: Die Vollmacht für den Todesfall und die Vorsorgevollmacht, sollte der Betreuungsfall eintreten. Beide haben einen ausschließlich prophylaktischen Charakter und greifen erst dann, wenn der Kunde nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbst zu tätigen. Das gilt insbesondere für die Vorsorgevollmacht. Sollte der Sparer zum Pflegefall werden, ist es den Angehörigen möglich, die finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Ähnlich verhält es sich mit der Vollmacht für den Todesfall. Sie räumt den Angehörigen das Recht ein, auf das Guthaben zuzugreifen, wenn der Inhaber des Tagesgeldkontos verstirbt.
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