Gibt es auch Festgeldkonten für Minderjährige?
Festgeldkonten für Minderjährige bilden die absolute Ausnahme. Die meisten Banken setzen voraus, dass der Kunde volljährig ist, und begründen die Altersgrenze damit, dass Sparer für die Eröffnung eines Festgeldkontos geschäftsfähig sein müssen. Nichtsdestotrotz räumen einigen Unternehmen auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit ein, ihre Ersparnisse als Festgeld anzulegen.
Ein Festgeldkonto für Minderjährige eröffnen
Die Eröffnung eines solchen Festgeldkontos für Minderjährige unterscheidet sich in einigen Punkten vom normalen Ablauf. Zum einen arbeiten die Banken bisweilen mit speziellen Formularen. Zum anderen müssen dem Antrag zusätzliche Unterlagen beigefügt werden.
Die Antragspapiere – die wie bei jeder Festgeldanlage online ausgefüllt werden können – umfassen zusätzliche Felder für die Namen und Daten der Eltern respektive Erziehungsberechtigten. Denn der Antrag muss später vom minderjährigen Kontoinhaber und beiden Elternteilen unterzeichnet werden. Dementsprechend wird für jede Person, die im Antrag genannt wird, ein eigener PostIdent-Coupon zur Verfügung gestellt. Das heißt: Die Legitimations- und Identitätsprüfung ist für alle Beteiligten verpflichtend. Bei Alleinerziehenden benötigen die Banken unter Umständen eine Einzelerziehungsberechtigung. Ergänzt werden die Unterlagen durch eine Kopie der Geburtsurkunde.
Welche Banken bieten Festgeld für Kinder und Jugendliche?
Zu den wenigen Banken, die auch für Kinder und Jugendliche ein Festgeldkonto einrichten, gehören unter anderem
- die Renault-Bank direkt
- die pbbdirekt
- die TARGOBANK.
Abgeltungssteuer bei Minderjährigen
Da Minderjährige mit einem Festgeldkonto Kapitalerträge in Form von Zinsen erzielen, unterliegen sie genau wie Erwachsene der Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Deshalb sollte von Anfang an ein Freistellungsauftrag oder besser noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden, zumal Kinder in der Regel keine weiteren Einnahmen erzielen.
Den Freibetrag der Kinder für sich selbst zu nutzen und eigenes Kapital auf den Namen des Nachwuchses zu investieren, mag ein verlockender Gedanken sein, sollte allerdings ganz schnell verworfen werden. Die Finanzbehörden sprechen diesbezüglich von Gestaltungsmissbrauch. Die Konsequenz: Sollte die Mauschelei auffallen, müssen die Steuern nachgezahlt werden und würden die Kapitalerträge der vergangenen Jahre sicherlich genauer überprüft.
Festgeld-Vergleich verschafft Überblick
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