Kann ich meinen Sparerpauschbetrag auch aufteilen?
Für den Sparerpauschbetrag nennt der Gesetzgeber lediglich eine Obergrenze, schreibt aber nicht vor, ob und wie der Freibetrag in Anspruch genommen wird. Anleger haben damit die Möglichkeit, bei mehreren Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag einzureichen und ihren Sparerpauschbetrag aufzuteilen bzw. anzupassen. Einzige Bedingung: In der Summe dürfen die Freistellungsaufträge 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei Ehepaaren nicht überschreiten – sonst droht Ärger mit den Finanzbehörden.
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag, der mit der Abgeltungssteuer Anfang 2009 eingeführt wurde und den alten Sparerfreibetrag abgelöst hat, markiert eine klar definierte Grenze. Sie bezieht sich auf Kapitalerträge und gibt vor, bis zu welchem Betrag der Gesamtgewinn steuerfrei bleibt. Aktuell sind es 801 bzw. 1.602 Euro. Sparer und Anleger kommen allerdings nicht automatisch in den Genuss der Steuerbefreiung.
Sie müssen einen Freistellungsauftrag ausfüllen und ihrer Bank schriftlich mitteilen, dass sie den Sparerpauschbetrag bis zu einer bestimmten Summe in Anspruch nehmen. Übersteigt der Zinsgewinn den vereinbarten Betrag oder wurde kein Freistellungsauftrag eingereicht, leiten die Banken 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an das Finanzamt weiter. Um nicht unnötig Steuern zahlen zu müssen, sollte also von Anfang an ein Freistellungsauftrag vorliegen. Die Formulare gibt es online oder in den Filialen.
Sparerpauschbetrag optimal nutzen
Dass darauf geachtet wird, das Limit einzuhalten, ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Ebenso wichtig ist es, den Sparerpauschbetrag sinnvoll einzusetzen. Sinnvoll heißt, den Freibetrag entsprechend der zu erwartenden Gewinne aufzuteilen. Dabei gilt ein Freistellungsauftrag grundsätzlich für alle Anlage- und Sparprodukte, die bei einer Bank genutzt werden und nicht speziell nur für das Tagesgeldkonto oder die Festgeldanlage. Verbraucher, die bei der Hausbank vor Ort nur das Girokonto und vielleicht noch ein Sparbuch haben, ansonsten aber die Dienste einer Direktbank in Anspruch nehmen, müssen dementsprechend zwei Freistellungsaufträge ausfüllen und an die jeweilige Bank schicken. Dazu zwei Beispiele:
Sparerpauschbetrag |
Schlecht aufgeteilt |
Sinnvoll aufgeteilt |
Freistellungsauftrag Hausbank |
401,00 € |
100,00 € |
Kapitalertrag Sparbuch und Girokonto |
25,00 € |
25,00 € |
steuerpflichtig |
0,00 € |
0,00 € |
Abgeltungssteuer (26,375 %) |
0,00 € |
0,00 € |
Freistellungsauftrag Direktbank |
400,00 € |
600,00 € |
Kapitalertrag Fest- und Tagesgeld |
550,00 € |
550,00 € |
steuerpflichtig |
150,00 € |
0,00 € |
Abgeltungssteuer (26,375 %) |
39,56 € |
0,00 € |
Abgeltungssteuer gesamt: |
39,56 € |
0,00 € |
Sinnvoll aufgeteilt blieben in unserem Beispiel beim Sparerpauschbetrag sogar noch 101,00 Euro Luft nach oben.
Neuerungen bei Freistellungsaufträgen ab 2011
Auf Freistellungsaufträgen, die neu gestellt oder geändert werden, muss ab 2011 auch die Steueridentifikationsnummer genannt werden. Bestehende Aufträge sind auch ohne Steuer-ID bis 2014 gültig.
Übersicht über gestellte Freistellungsaufträge
Für einen besseren Überblick über gestellte Freistellungsaufträge haben wir in unserem Bereich " Vorlagen" ein PDF-Formular zum Download bereitgestellt, mit welchem Sie ihre Freistellungsaufträge verwalten können:
Tagesgeldvergleich durchführen
Welche Tagesgeldkonten besonders hohe Zinsen bieten und sich damit für einen Wechsel anbieten, zeigt unser Vergleich:
Alternativ können Sie auch gleich eine gewünschte Anlagesumme und Laufzeit eingeben und sich die dafür besten Angebote sortiert nach der Höhe der Zinsen anzeigen lassen: