Kann man auch ein Gemeinschaftskonto als Referenzkonto nutzen?
Für nahezu jedes Tagesgeldkonto muss ein Referenzkonto genannt werden. Es sei denn, es handelt sich um ein verzinstes Giro- oder Kreditkartenkonto. Bei welcher deutschen Bank das Referenzkonto geführt wird, spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Zahl der Kontoinhaber. Sprich: Als Referenzkonto darf auch ein Gemeinschaftskonto genutzt werden, was bei Ehepaaren durchaus üblich ist. Dabei gelten die gleichen Regeln, die auch bei einem Girokonto eingehalten werden müssen, das nur von einer Person geführt wird.
Kontoinhaber
Der wichtigste Punkt, bei dem die meisten Banken keinerlei Spielraum lassen: Ein Tagesgeldkonto darf nur von der Person eröffnet werden, die auch Kontoinhaber des Referenzkontos ist. Das kann der Ehemann, die Ehefrau oder bei geschäftlich genutzten Tagesgeldkonten einer von mehreren Firmeninhabern sein. Entscheidend ist, dass beide Konten – Tagesgeld- und Referenzkonto – auf ein- und denselben Namen lauten. Das geht einher mit der Bedingung, dass der Kunde „im eigenen Namen handelt“. Es ist also nicht möglich, nur mit einer Vollmacht für ein gemeinsam genutztes Konto ein Tagesgeldkonto zu eröffnen.
Deutsches Girokonto
Die zweite Bedingung, an der bei vielen Tagesgeldanbietern kein Weg vorbeiführt: Beim Gemeinschaftskonto muss es sich um ein deutsches Girokonto handeln. Ein laufendes Konto bei einer spanischen, niederländischen oder auch französischen Bank wird nicht als Referenzkonto akzeptiert. Auszahlungen erfolgen in der Regel nur auf ein deutsches Konto. Das hat zwei Gründe: Auslandstransaktionen sind in meisten Fällen mit höheren Kosten verbunden. Hinzu kommt der höhere Verwaltungsaufwand. Beides würde dazu beitragen, dass die Banken ihre Konditionen überarbeiten müssten – zum Nachteil der Kunden.
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