Finanzberater – welche Typen gibt es und was kann der Kunde von ihnen erwarten?
Finanzprodukte und Versicherungen gibt es wie Sand am mehr und sind in ihrer Vielfalt von Laien kaum zu erfassen. Eine Hilfestellung bei der Wahl der persönlich optimalen Produkte – gleich, ob im Bereich Versicherung oder Kapitalanlage – sollten Kunden durch sogenannte Vermittler bekommen.Doch so unterschiedlich die Produkte sind, die der Kunde auf dem Markt findet, so sehr unterscheiden sich auch die verschiedenen Vermittlertypen. Nicht alle stehen ausschließlich auf der Seite des Kunden – einige stehen als Vermittler zwischen Finanzgesellschaft bzw. Versicherungsgesellschaft und dem Kunden, wieder andere arbeiten ausschließlich für eine Gesellschaft und vertreten als weisungsgebundene Angestellte hauptsächlich die Interessen ihres Arbeitgebers.
Enorme Unterschiede gibt es auch in Fragen Unabhängigkeit in der Beratung. Die folgende Übersicht soll Kunden und Anlegern Klarheit darüber verschaffen, welche unterschiedlichen Berater-Typen es gibt, wie und mit welcher Vergütung sie arbeiten und was Kunden von ihnen letztlich erwarten können.
In eine Gruppe zu fassen sind Ausschließlichkeitsvertreter, Mehrfachvertreter und Versicherungsmakler. Sie alle eint, dass sie in der Regel selbstständig tätig sind und ihre Dienstleistung durch Provisionen von Seiten der Versicherungs- oder Finanzgesellschaft vergütet bekommen.
Ausschließlichkeitsvertreter
Der Ausschließlichkeitsvertreter arbeitet im Auftrag eines Unternehmens, einer Versicherungsgesellschaft, aber er ist nicht angestellt. Für jedes vermittelte Produkt erhält er von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ein Honorar. Grundsätzlich agiert er damit im Interesse des Versicherungsunternehmens, dessen Produkte er an den Mann bringen will. Eine unabhängige Beratung, die den gesamten Markt im Visier hat, kann der Kunde natürlich nicht erwarten. Dennoch berät er anhand der ihm verfügbaren Produktpalette und entsprechend des Bedarfs seines Kunden.
Mehrfachvertreter
Ähnlich arbeitet der Mehrfachvertreter. Auch er ist selbstständig und bezieht sein Einkommen aus den Provisionen, die er nach erfolgreicher Vermittlung von Seiten der Versicherungsgesellschaften. Allerdings ist er nicht wie der Ausschließlichkeitsvertreter ausschließlich für ein Unternehmen, sondern für mehrere Unternehmen tätig.
Versicherungsmakler
Anders schaut es beim sogenannten Versicherungsmakler aus. Er arbeitet wesentlich mehr auf Seiten des Kunden und ist an diesen per Vertrag auch gebunden. Der Versicherungsmakler agiert unabhängig, weil er nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden ist. Im besten Fall hat er den gesamten Markt im Blick und kann dem Versicherungsnehmer, seinem Kunden, eine unabhängige Empfehlung aussprechen. Allerdings, und das hat der Versicherungsmakler wieder mit den oben genannten Vertreter gemeinsam, erhält letztlich auch er eine Courtage von dem Unternehmen, dessen Produkt er vermittelt hat.
Versicherungsberater
Komplett anders konzipiert ist die Arbeit eines Versicherungsberaters. Er hat keine vermittelnde Funktion, sondern verschafft seinem Kunde, mit er einen Beratungsvertrag eingeht, einen Überblick über die unterschiedlichen Produkte, die der Markt bietet. Insofern erhält er sein Honorar auch nicht von einem Unternehmen, sondern vom Kunden, der eine unabhängige Beratung sucht.
Honorarberater
Die Arbeit eines Honorarberaters kann mit der eines Versicherungsberaters verglichen werden. Auch er ist selbstständig und sucht im Auftrag des Kunden nach passenden und für den Kunden optimalen und günstigen Produkten. Für diese Beratungsleistung erhält er dann vom Kunden ein Honorar. Er hat ebenfalls keine vermittelnde Funktion und darf so auch keine Courtage oder Provision annehmen. Allerdings, und das ist der entscheidende Unterschied, ist der Berufsstand des Honorarberaters nicht gesetzlich verankert und geschützt. Pläne von Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist jedoch aktuell darum bemüht, diesen Unterschied zu nivellieren. Ziel ist die Ansiedlung des Berufsstandes in der Gewerbeordnung. Geschützt werden soll der Beruf durch festgelegte Qualitätsanforderungen, die letztlich den Kunden vor nicht fachmännischer Beratung schützen sollen.
Bank- und Sparkassenberater
Bei Bank- oder Sparkassenberatern hingegen handelt es sich um festangestellte Mitarbeiter eines Unternehmens, die insofern natürlich auch in erster Linie die Interessen ihres jeweiligen Unternehmens vertreten, während die Interessen des Kunden an zweiter Stelle stehen. Ein Bank- oder Sparkassenberater kann letztlich keine unabhängige Beratung anbieten, weil er nur die Produkte des ihm angestammten Unternehmens, seiner Bank oder Sparkasse vorstellen kann.
Berater der Verbraucherzentralen
Eine letzte Gruppe von Beratern ist in Verbraucherzentralen zu finden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Denn während die Berater zwar für ihre Beratung vom Kunden eine Gebühr verlangen, unterliegen sie auf der anderen Seite nicht der Pflicht, eine entsprechende Qualifikation nachzuweisen, wie das die anderen Berater-Typen beispielsweise müssen. Üblich ist hierbei eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann, den die IHK abschließend einer Prüfung unterzieht. Weitere zusätzliche Qualifikationen und Abschlüsse können erworben werden. Für Empfehlungen und schlechte Beratungen können Berater der Verbraucher auch nicht haftbar gemacht werden.
Kostenlose Beratung zum Thema Sparen und Geldanlage anfordern
Wenn Sie sich bei der Wahl der richtigen Spar- und Anlageformen unterstützen lassen wollen, können Sie hier kostenlose und unverbindliche Tipps für Ihre Geldanlage anfordern: