Kann ich ein Festgeldkonto verpfänden?
Ein Festgeldkonto als zusätzliche Sicherheit für einen Kredit oder als Mietkaution zu verpfänden ist nicht bei jeder Bank möglich. Ausschlaggebend sind, wie so oft, die Geschäftsbedingungen (AGBs) bzw. die Vereinbarungen zum Festgeld, die bei allen Unternehmen unterschiedlich formuliert sind. Um Gewissheit zu haben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verpfändung möglich ist, muss deshalb vorher mit der Bank gesprochen werden.
Festgeld als Sicherheit
Die Eignung von Festgeld als Sicherheitsleistung bzw. Pfand dürfte indes unbestritten sein. Der Kunde, der das Festgeldkonto eröffnet und den Betrag x für einen fest vereinbarten Zeitraum zu einem garantierten Zins angelegt hat, verfügt über eine klar definierte Forderung gegenüber der Bank. Eingelöst werden kann sie zum Ende der Vertragslaufzeit. Würde diese Forderung nun verpfändet, stünde die Leistung aus dem Vertrag der Bank bzw. Person zu, die das Festgeldkonto als Pfand erhalten hat. Angenommen ein Kreditnehmer zahlt das Darlehen nicht ordnungsgemäß zurück, wird das Pfand eingelöst und erhält der Kreditgeber den Anlagebetrag. Wird der Kredit hingegen pünktlich bedient, gehen das Festgeldkonto und alle Rechte wieder auf den eigentlichen Kontoinhaber zurück.
Festgeldbedingungen beachten
Was nach einem relativ einfachen Vorgang klingt, ist für die Bank allerdings mit sehr viel Verwaltungsarbeit und somit auch mit hohen Kosten verbunden. Die Verpfändung und der neue Bezugsberechtigte samt Bankverbindung müssen im System hinterlegt und später wieder gestrichen werden – um es vereinfacht darzustellen.
Deshalb lehnen viele Banken eine Verpfändung von Festgeld ab. Um eine ältere Vereinbarungen zum Festgeld der ING-DiBa zu zitieren: "Guthaben auf Festgeldkonten können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden." Bei anderen Banken lässt sich hingegen nur das gesamte Guthaben aller Konten als Pfand hinterlegen. Einzel- oder Unterkonten, zu denen dann auch das Festgeld zählt, werden nicht als Pfand zugelassen.
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