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Niedrigere Sicherungsgrenze der Einlagensicherung seit 2015

Einlagensicherung für Sparanlagen
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Das Thema Einlagensicherung ist eines der wichtigsten Themen im Punkt Geldanlage, das den deutschen Sparer immer wieder bewegt. Die Sicherung der Spareinlagen und Sichteinlagen ist in Deutschland auf mehrere Säulen gestellt. Neben der Gesetzlichen Einlagensicherung gibt es drei weitere Sicherungssysteme: Der BdB ist für die in Deutschland agierenden Privatbanken zuständig. Der Bankenverband sichert die Einlagen, die auf Konten der im Einlagensicherungsfonds teilnehmenden Banken als Sichteinlagen oder Spareinlagen angelegt sind, bis zu einem bestimmten Betrag. Derzeit liegt die Sicherungsgrenze bei 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Mitgliedsinstitute des Fonds.

Zusätzliche Einlagensicherung zur Gesetzlichen Variante

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Bank ist keine für die Privatbanken verpflichtende Variante. Nicht jede in Deutschland tätige Privatbank ist zugleich Mitglied in diesem wichtigen Fonds. Die Banken können individuell entscheiden, ob sie teilnehmen und entsprechend in diese Einlagensicherung einzahlen möchten oder ob sie von der zusätzlichen Absicherung zur Gesetzlichen Einlagensicherung absehen wollen. Mitunter werben die privaten Banken gerne damit, dass sie eine solche hohe Einlagensicherung für ihre Kunden anbieten. Cortal Consors beispielsweise hat ihre Sicherungsgrenze 2014 auf 81  Millionen Euro je Kunde erhöht. Vorab hatte die Höhe der Einlagensicherung der BNP Paribas-Tochter bei 45 Millionen Euro gelegen. Die Mitgliedsinstitute der freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands können beim BdB direkt abgefragt werden. Bei Banken, die keine Absicherung der Anlagen ihrer Kunden über der Gesetzlichen Einlagensicherung vorgenommen haben, ist es empfehlenswert, von Einlagen abzusehen, welche die Summe von 100.000 Euro je Kunde überschreiten. Genau diese Summe entspricht der per Gesetz vorgegebenen und in der ganzen EU geltenden Einlagensicherung.

Wie der Stand bis Ende 2014 ist

Der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands übernahm noch bis zum 31. Dezember 2014 die Absicherung in Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals  der Mitgliedsinstitute. Dies ist ein hohe Sicherungsgrenze, die angesichts der Verwerfungen auf den Finanzmärkten der vorherigen Jahre längst zu hoch erschien. Deshalb hat der Bundesverband deutscher Banken bereits vor gut drei Jahren beschlossen, die Höhe der Einlagensicherung der am Fonds beteiligten Geldinstitute zu senken. Die Senkung der Sicherungsgrenze erfolgt in drei Schritten, der erste wurde bereits Dezember 2015 beschritten.

Was sich auf 2015 geändert hat

Sicherheit der Spareinlagen
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Am 1. Januar 2015 begann eine Phase von zehn Jahren, in denen die Sicherungsgrenze des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes schrittweise gesenkt werden wird. Statt der derzeit noch geltenden Sicherungsgrenze von 20 Prozent werden ab 1. Januar 2020 nur noch 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals für die Einlagensicherung der teilnehmenden Privatbanken als maximale Sicherung gelten. Noch weiter runter wird es zum 1. Januar 2020 gehen. Die Sicherungsgrenze wird dann von 20 Prozent auf nur noch 15 Prozent gesenkt werden. Fünf Jahre später erfolgt dann der vorerst letzte Schritt: Zum 1. Januar 2025 wird die Sicherungsgrenze im Einlagensicherungsfonds der Privatbanken in Deutschland von 15 Prozent auf nur noch 8,75 Prozent gesenkt werden.

Das „Warum“ der stufenweisen Absenkung der Sicherungsgrenze

Für Kleinanleger mögen diese Sicherungsgrenzen niemals erreichbar sein. Doch es gibt in Deutschland zahllose Anleger, die durchaus diese Grenze für die Einlagensicherung der Privatbanken erreichen. Für diese Großanleger, unter denen sich auch zahlreiche Unternehmen befinden, wurde eine stufenweise Absenkung der Grenze eingeführt, damit es für sie möglich ist, in der Zwischenzeit eine Änderung ihres Anlageverhaltens vorzunehmen, wollen sie weiter bei den jeweiligen Banken ihre Gelder angelegt haben. Die Anleger haben so die Zeit zu einer Bank zu wechseln, die ein höheres haftendes Eigenkapital hat und damit auch eine höhere Summe, welche über den Einlagensicherungsfonds des BdB abgesichert ist. Oder aber ihre Anlagen ganz umzustellen und diese zu streuen, um nicht bei einer einzigen Bank das ganze Vermögen als Sichteinlagen wie zum Beispiel Tagesgeld und als Spareinlagen wie beispielsweise Festgeld anlegt zu haben.

Tiefe Einschnitte in die Einlagensicherung

Die in drei Schritten vorgesehene Absenkung der Sicherungsgrenze für Privatbanken, die Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes sind, bedeutet für diese Anleger tiefe Einschnitte. Großanleger sind hier von einer starken Beschneidung der Absicherung ihrer Einlagen bei den jeweiligen Banken betroffen, die nicht ohne ist. Vielleicht mag dies auf den ersten Blick für viele Anleger abwegig erscheinen aber dass es in den nächsten sieben Jahren rasant nach unten gehen wird mit der Absicherung der angelegten Gelder über den Einlagensicherungsfonds des BdB wird deutlich, wenn man sich die Zahlen einmal näher betrachtet.

Die sinkende Einlagensicherung an einem Beispiel erklärt …

Dies ist an einem ganz einfachen Beispiel schnell zu erkennen. Liegt das haftende Eigenkapital der Bank bei 100 Millionen Euro, liegt die Sicherungsgrenze
  • am 31. Dezember 2014 noch bei 30 Millionen Euro je Kunde.
  • seit 1. Januar 2015 sind nach der Änderung der Einlagensicherung des BdB nur noch 20 Millionen Euro je Kunde abgesichert.
  • Ab 1. Januar 2020 sind dies nur noch 15 Millionen Euro je Kunde und
  • ab 1. Januar 2025 nur noch 8,75 Millionen Euro je Kunde.
Anhand dieses modellhaften Beispiels ist gut zu sehen, dass dies für die Einlagensicherung der betroffenen Kunden einen herben Einschnitt bedeutet. Zwischen 30 Millionen Euro je Kunde und am Ende nur noch 8,75 Millionen Euro je Kunde liegen immerhin mehr als 20 Millionen Euro, die heute noch abgesichert sind über den Fonds des Bankenverbandes, es aber in gut sieben Jahren nicht mehr sein werden.
Einlagensicherung bis 2025
© Statista
Für Anleger bedeutet dies eine große Änderung. Anlagestrategien werden sich somit ändern, wenn Einlagen weiter abgesichert sein sollen, selbst wenn die Sicherungsgrenze niedriger ist wie bisher. Oder aber sie steigen um und setzen auf sichere und mit Risiko behaftete Einlagen, was gerade für Unternehmen, die ihr Geld kurzfristig auf Tagesgeldkonten anlegen, um liquide zu bleiben, eine große Gefahr mit sich bringt. Selbst bei Anlagen, die nur ein kleines Risiko mit sich bringen, ist nicht gesagt, dass das angelegte Geld morgen noch in dem Maße vorhanden ist, wie es heute der Fall sein könnte.

Keine rechtliche Verpflichtung!!

Eines wird sich bei der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken nicht ändern: Die rechtliche Verpflichtung, die es nicht gibt! Der Einlagensicherungsfonds besteht auf dem Papier und sollte es in Deutschland zu zahlreichen Bankenpleiten kommen oder der Pleite einer einzigen aber sehr großen Bank, wäre der Sicherungsfonds damit aller Voraussicht nach überfordert. So könnten die Anleger zwar dann darauf pochen ihr Geld zu erhalten, eine rechtliche Handhabe gegen den Bankenverband besteht jedoch nicht. Dies ist nun mal so und diesem Fakt müssen sich Anleger stellen, die viel Geld als Spareinlagen und/oder Sichteinlagen auf einer Bank liegen lagern. Ganz egal, wie sehr sie von den Änderungen der Einlagensicherung in den kommenden zehn Jahren betroffen sein werden oder nicht. Quelle: Statista
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