Einlagensicherung bei Fremdwährungen und Fremdwährungskonten
Ein Fremdwährungskonto ist eine Art Tagesgeldkonto, das nicht in Euro, sondern in einer fremden Währung geführt wird. Der Kunde zahlt das Geld in Euro ein und die Bank tauscht dieses dann in die gewünschte Währung, wie etwa den britischen Pfund, US-Dollar oder Schweizer Franken, um. Anleger spekulieren darauf, dass die Fremdwährung gegenüber dem Euro an Wert gewinnt. Der Währungswechsel bietet zwar hohe Chancen, allerdings auch nicht zu unterschätzende Risiken. Denn bei starken Kursschwankungen können Kunden ihr Geld verlieren. Zudem sollten Kunden vor der Eröffnung eines Fremdwährungskontos unbedingt prüfen, ob und in welcher Höhe ihr Geld im Ernstfall abgesichert ist.
Gesetzliche Einlagensicherung für alle Währungen
Bis 2015 unterlagen nur solche Fremdwährungskonten bei einer deutschen Bank der Einlagensicherung, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauteten. Das hat sich mit Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geändert. Nun gilt die Einlagensicherung unabhängig von der Währung, wie aus § 7, Abs. 3 hervorgeht:
„Die Deckungssumme nach § 8 bezieht sich auf die Gesamtforderung des Einlegers gegen das CRR-Kreditinstitut nach Absatz 2, unabhängig von der Zahl der Konten, der Währung und dem Ort, an dem die Konten geführt werden.“
In Abs. 7 heißt es ergänzend:
„Die Entschädigung wird in Euro gewährt. Falls Konten eines Einlegers in einer anderen Währung als in Euro geführt werden, wird als Wechselkurs der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Tages verwendet, an dem die Bundesanstalt nach § 10 Absatz 1 den Entschädigungsfall festgestellt hat. Liegt ein Referenzkurs der Europäischen Zentralbank nicht vor, ist für die Umrechnung der Mittelkurs aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtages zugrunde zu legen.“
Im Rahmen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung sind also auch Einlagen in anderen Währungen geschützt. Die Haftungshöhe bei Spareinlagen ist auf 100.000,- Euro beschränkt. Polnische Zloty, britische Pfund oder dänische Kronen sind von der deutschen Einlagensicherung ebenso erfasst wie US-Dollar oder die Währung eines anderen Staates außerhalb der EU. Die Beschränkung der Entschädigung auf Währungen eines EU-Mitgliedstaates gibt es nur noch bei Wertpapieren.
Schutz für Fremdwährungskonten durch freiwillige Einlagensicherung
Ein großer Teil der Kreditinstitute ist einem freiwilligen Sicherungssystem angeschlossen. Über dieses sind die Spareinlagen eines jeden Kunden geschützt, und zwar unabhängig von der Währung, in der sie unterhalten werden. Somit fallen auch Fremdwährungskonten, die nicht in Euro oder der Währung eines EU-Mitgliedsstaates geführt werden, unter die Garantie. Voraussetzung ist, dass die Bank Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist. Bei Privatbanken übernimmt dies der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Das Statut des Einlagensicherungsfonds sieht in § 6 Abs. 5a vor, dass dieser berechtigt ist, die Einlagen in ausländischer Währung in Euro zu entschädigen. Dafür wird der Umrechnungskurs zugrundegelegt, der am Tag der Feststellung des Entschädigungsfalls im Sinne der Richtlinie 94/19/EG für den Zahlungsort maßgeblich war. Die Sicherungshöchstgrenze orientiert sich am maßgeblich haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank und fällt deshalb von Institut zu Institut unterschiedlich aus.
Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken greift die Institutssicherung, die die Gefahr einer Pleite ausschließt. Fremdwährungskonten sind somit optimal geschützt.
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