Absenkung der Einlagensicherung beim Bundesverband deutscher Banken
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. hatte 2014 angekündigt, die Sicherungsgrenze seines Einlagensicherungsfonds abzusenken. Laut BdB-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Massenberg soll das Haftungsversprechen der privaten Banken dadurch realistischer gemacht werden. Derzeit greift im Insolvenzfall eine Absicherung von 20 % des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Privatbank, also mindestens 1,5 Millionen Euro pro Kunde und Bank. Die Änderung der Sicherungsgrenze erfolgt seit 2015 in drei Stufen.
Tagesgeld nach wie vor sicher
Viele Sparer sind verunsichert und wissen nicht, ob ihr Geld dann noch sicher angelegt ist. Doch diese Sorgen sind beim Großteil der Anleger unbegründet.
Einlagenschutz auch nach Senkung für Verbraucher noch ausreichend!
Die Reduzierung der Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds soll in drei Stufen über einen Zeitraum von 13 Jahren erfolgen:
- zum 1. Dezember 2015 auf 20 % (mindestens 1 Mio. Euro),
- zum 1. Januar 2020 auf 15 % (mindestens 750.000 Euro),
- zum 1. Januar 2025 auf 8,75 % (mindestens 437.500 Euro)
Bei einer Absenkung von 30 % auf 8,75 % handelt es sich auf den ersten Blick um einen drastischen Einschnitt. Bei genauer Berechnung wird aber klar, dass auch mit einer Absicherung von 8,75 % die Kundeneinlagen in ausreichendem Maße geschützt sind.
Der Bankenverband umfasst mittlerweile 180 private Banken. Da das Mindesteigenkapital bei allen deutschen Banken 5 Millionen Euro beträgt, genießt jeder Kunde über den Einlagensicherungsfonds des BdB einen Mindestschutz von 1,5 Millionen Euro. Diese Mindestabsicherung wird nach der finalen Absenkung im Jahr 2025 noch immer 437.500 Euro pro Kunde betragen. „Für den Privatkunden wird sich dadurch praktisch nichts ändern“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken, Hans-Joachim Massenberg.
Lediglich für institutionelle und vermögende Anleger könnte diese Grenze relevant werden. Nach Angaben des Bundesverbandes der deutschen Banken werden auch nach dem Jahr 2025 ein Drittel der Privatbanken einen ausreichenden Schutz mit einer Sicherungsgrenze von über 25 Millionen Euro präsentieren.
Gesetzlicher Anspruch besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung!
An der gesetzlichen Einlagensicherung wird sich nichts ändern. Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind die Einlagen eines jeden Kunden über die jeweiligen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen (z. B. Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für private Banken) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zu 100 % geschützt.
Was viele Verbraucher nicht wissen: Ein Rechtsanspruch für die freiwilligen Schutzmaßnahmen der Verbände besteht im Schadensfall nicht. Das Haftungsversprechen stellt lediglich eine freiwillige Zusicherung dar, die nicht eingeklagt werden kann. Allerdings konnten bisher alle Entschädigungsfälle abgefedert werden.
Pläne des Bankenverbandes gelten nur für Kunden bei Privatbanken.
Die Absenkung der Garantiesumme betrifft nur die privaten Banken. Für Kunden von Sparkassen, öffentlichen Banken sowie Volks- und Raiffeisenbanken bleibt es bei der unbegrenzten Absicherung der Kundengelder. Aber auch bei diesen Instituten besteht für Kunden ein verbindlicher Rechtsanspruch nur bis zur gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro.
Wie hoch ist die aktuelle Sicherungsgrenze?
Wie hoch die Einlagensicherung aktueller Tagesgeldkonten ist, zeigt unser Vergleich: