Kann man auch als Minderjähriger ein Tagesgeldkonto eröffnen?
Auch Kinder und Jugendliche können bei den meisten Banken ein Tagesgeldkonto eröffnen, vorausgesetzt ein Erziehungsberechtigter willigt ein. Denn ohne die Unterschrift von Vater, Mutter oder einer erziehungsberechtigten Person dürfen Banken Minderjährigen weder ein Sparbuch noch ein Tagesgeldkonto einrichten.
Kontoeröffnung bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
Der eigentliche Vorgang der Kontoeröffnung unterscheidet sich bei Kunden unter 18 Jahren nur minimal vom herkömmlichen Ablauf. Die entsprechenden Formulare können direkt online ausgefüllt werden. Einige Banken verschicken die Unterlagen auf Wunsch auch per Post. Für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos werden der Name, die Anschrift und die Kontaktmöglichkeiten benötigt. Hinzu kommt ein Referenzkonto, auf das später die Auszahlungen überwiesen werden. Da viele Kreditinstitute speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene Konten im Angebot haben, sollte es also kein Problem sein, das Referenz- und Tagesgeldkonto jeweils auf den Namen des Kindes bzw. Jugendlichen lauten.
Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
Der wichtigste Unterschied bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos für Minderjährige besteht darin, dass ein Erziehungsberechtigter dem Vorgang zustimmen muss. In der Regel befindet sich die Einwilligungserklärung direkt auf dem Kontoantrag. Teilweise stellen die Unternehmen für diese Zwecke auch eigens Formulare zur Verfügung. Die jeweilige Person muss mit Namen und Anschrift genannt werden und den Antrag ebenfalls unterschreiben. Fehlt die Unterschrift oder der Name des Erziehungsberechtigten, muss die Bank den Wunsch nach einem Tagesgeldkonto aus rechtlichen Gründen ablehnen.
PostIdent-Verfahren
Dadurch, dass zwei Personen auf dem Kontoeröffnungsantrag stehen, müssen auch beide das PostIdent-Verfahren durchlaufen und ihre Identität von einem Mitarbeiter der Post bestätigen lassen. Das heißt, Vater oder Mutter und der Unter-18-Jährige müssen gemeinsam zum Postamt, ihre Ausweise vorlegen und den Beleg unterschreiben. Auf den Vordrucken der Banken finden sich daher in der Regel auch gleich zwei Coupons für das PostIdent-Verfahren. Das weitere Prozedere erfolgt dann nach dem gleichen Muster wie bei volljährigen Kunden. Entweder muss das Konto nach Eingang der Unterlagen bei der Bank aktiviert werden oder das Unternehmen verschickt ein Begrüßungspaket mit sämtlichen Zugangsdaten und Informationen wie Kontonummer, Bankleitzahl und Kundennummer.
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