Festgeldkonto kündigen
Entgegen der landläufigen Meinung endet eine Festgeldanlage nicht automatisch mit der vorher vereinbarten Vertragslaufzeit. Die meisten Festgeldkonten müssen termingerecht gekündigt werden. Die Vorschriften zur Kündigung, insbesondere den Kündigungsfristen sind dabei so unterschiedlich, dass Anleger und Sparer sich vorab bei der Bank informieren sollten. Nur so ist gewährleistet, dass man rechtzeitig reagieren und entscheiden kann, was mit dem Kapital passieren soll.
Kündigungsfristen beim Festgeld
Wird eine Kündigung des Festgeldkontos vorausgesetzt, kommt es auf die Kündigungsfrist an. Im Idealfall reicht es der Bank, wenn sie wenige Arbeitstage vor Vertragsende informiert wird. Diese Variante bietet den größten Freiraum. Auf der anderen Seite verlangen einige Anbieter, dass die Kündigung drei Monate vor Ende der Laufzeit eingereicht wird. Oder sie machen es davon abhängig, wie lange das Geld angelegt war.
Ab einem Anlagezeitraum von einem Jahr wird dann häufig auf eine Kündigung verzichtet und ist es dem Kunden überlassen, wie er weiter verfahren möchte. Serviceorientierte Unternehmen machen von sich aus auf den Kündigungstermin aufmerksam und verbinden diese Information mit einem neuen Angebot zu den aktuellen Konditionen.
Am besten immer schriftlich kündigen
Wünscht der Anleger die Kündigung, muss er selbst aktiv werden und die Bank darüber in Kenntnis setzen. Ein telefonischer Hinweis, dass keine Wiederanlage erfolgen soll, reicht nur in den seltensten Fällen. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich grundsätzlich die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Sollte man sich später doch noch anders entscheiden, lässt sich dieser Schritt meistens wieder rückgängig machen, nachdem vorher mit der Bank Rücksprache gehalten wurde.
Hier eine Variante, wie die Kündigung des Festgeldkontos aussehen könnte:
Kunden-Nr.: 1234567890
Konto-Nr. 9876543210
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das oben genannte Festgeldkonto zum Ende der Laufzeit. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kündigungstermin verpasst?
Verpasst man den Kündigungstermin oder vergisst, das Festgeldkonto zu kündigen, passiert in der Regel Folgendes: Die Bank führt den Vertrag weiter, passt die Konditionen allerdings entsprechend der aktuellen Marktlage an. Ist das Zinsniveau gesunken, wird das Guthaben schlechter verzinst. Ziehen die Märkte an, kann der Kunde von einer höheren Verzinsung profitieren. Das Geld bleibt aber weiterhin angelegt, abhängig von der vorher vereinbarten Laufzeit teils mehrere Jahre. Wenn man trotzdem über das Geld verfügen möchte, bleibt nur die vorzeitige Kündigung – sofern möglich.
Festgeldkonto vorzeitig kündigen
Erlauben die Festgeldbedingungen der Bank, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, heißt das jedoch nicht, dass dem Kunden das verzinste Kapital eins zu eins ausgezahlt wird. Der Anleger muss vielmehr damit rechnen, dass er im schlimmsten Fall weniger erhält, als ursprünglich eingezahlt wurde. Dafür sorgen die Vorschusszinsen und eventuell auch Strafgebühren, die vom Guthaben abgezogen werden.
Maßgebend sind die Richtlinien des Festgeldanbieters. Hier ist unter Umständen auch ein so genannter Rückfallzins möglich, mit dem das entnommene Geld nachträglich verzinst wird, und der meist deutlich unterhalb des vereinbarten Zinssatzes liegt.
Um keine böse Überraschung zu erleben oder die vorzeitige Kündigung womöglich zu bereuen, hilft nur ein Anruf beim Kundenservice, um sich die genaue Vorgehensweise und die Konsequenzen erklären zu lassen.
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