Was bedeutet "ständiger Wohnsitz in Deutschland"?
Interessenten, die in der Bundesrepublik ein Tages- oder Festgeldkonto eröffnen möchten, müssen bei den meisten Banken entsprechend der Vertragsbedingungen einen ständigen Wohnsitz in Deutschland nachweisen. Dabei heißt "ständiger Wohnsitz", dass der Kunde in Deutschland gemeldet ist und sich mindestens 180 Tage des Jahres auf deutschen Boden aufhält, sprich in der Bundesrepublik lebt. Erfüllt ist diese Bedingung zum Beispiel, wenn man lediglich den Winter in südlichen Gefilden verbringt, aber nach wie vor bei einem deutschen Einwohnermeldeamt registriert ist.
PostIdent-Verfahren
Die genauen Gründe, weshalb ein ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik gefordert wird, nennen die Banken nicht. Einige Unternehmen verweisen lediglich darauf, dass das PostIdent-Verfahren nur in Deutschland möglich ist. Da allerdings ein kurzer Aufenthalt und ein ausländischer Pass reichen würden, um die Identität von einem Postmitarbeiter verifizieren zu lassen, ist dieses Argument eher nebensächlich. Gleiches gilt für das Thema Abgeltungssteuer, da sie unabhängig von der Nationalität des Kunden abgeführt wird – gegebenenfalls aber mit höheren Kosten für die Bank verbunden ist, was auch für ein ausländisches Referenzkonto gelten würde.
Deutsches Referenzkonto
Die Vorschrift lässt sich deshalb schon eher damit begründen, dass für eine Tages- oder Festgeldanlage üblicherweise ein deutsches Girokonto als Referenzkonto nötig ist. Die Vorgaben der Banken für die Eröffnung eines Girokontos sind in den meisten Fällen strenger als die für Tages- und Festgeld. Von daher könnte eine ausländische Meldeadresse zum Ausschlusskriterium werden – wobei es grundsätzlich auf die bankinternen Regeln ankommt, ob und für wen ein Konto eingerichtet wird. Denn letztlich handelt es sich immer um eine geschäftspolitische Entscheidung der Unternehmen.
Zwingende verbraucherschützende Vorschriften
Ausschlaggebend dürften zwei Gründe sein, wenn Tages- und Festgeld nur Anlegern mit dauerhaftem Wohnsitz in der BRD angeboten wird: die Kommunikation mit dem Kunden und die rechtlichen Vorschriften, die von den Banken eingehalten werden müssen.
Sämtliche Schreiben, angefangen bei den Geschäftsbedingungen bis hin zum Kontoauszug und der Zinsübersicht sind in deutscher Sprache gehalten. Auch der Kundenservice via E-Mail und Telefon erfolgt in der Regel auf Deutsch. Daher könnten sich aufgrund von Sprachbarrieren Probleme ergeben.
Viel wichtiger aber sind die "zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften", die im Heimatland des Kunden gelten. Die Bank müsste sich zum einen über diese Vorschriften informieren und sie in einem zweiten Schritt auch umsetzen, um den Verbrauchschutzrechten zu genügen. Das wäre mit einem enormen Aufwand und damit auch Kosten verbunden, die sich negativ auf die Konditionen niederschlagen würden.
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