Referenzkonto wechseln
Das Referenzkonto zu wechseln ist bei den meisten Tagesgeldanbietern problemlos und ohne großen Aufwand möglich. Vielfach reicht es, die neue Bankverbindung online einzugeben und zu bestätigen, damit Umbuchungen künftig über das entsprechende Konto abgewickelt werden. Laufen Giro- und Tagesgeldkonto jedoch auf unterschiedliche Namen, gelten andere Vorschriften und wird ein Referenzkontowechsel teilweise auch abgelehnt.
Neue Bankverbindung angeben
Im Normalfall, wenn der Kunde sowohl Inhaber des Referenz- als auch des Tagesgeldkontos ist, nimmt ein Wechsel nur wenige Minuten Zeit in Anspruch. Die Onlineportale der Banken bieten dazu in der Regel eigene Menüpunkte, über die ein Formular für den Wechsel aufgerufen werden kann. Mehr als die neue Kontonummer, die Bankleitzahl und eventuell der Name der kontoführenden Bank sind dazu nicht nötig. Damit kein Dritter die Bankdaten ändern kann, muss der Referenzkonto-Wechsel per Transaktionsnummer (TAN) bestätigt werden.
Wechsel per Telefon und Brief
Kunden, die ihr Tagesgeldkonto nicht online verwalten oder nur die Kontoauszüge über das Internet abrufen, können die neue Bankverbindung für das Referenzkonto häufig auch telefonisch oder per Brief mitteilen. Bei einem Auftrag per Telefon reichen die Kunden- bzw. Kontonummer und die Telefon-PIN zur Identifikation. Ob der Wechsel über einen Telefon-Computer vollzogen wird oder im persönlichen Gespräch – was sich gerade bei älteren Kunden anbietet – hängt ganz vom System der Bank ab. Darüber hinaus erlauben viele Unternehmen den Wechsel auch per Brief. Vorher sollte man sich allerdings informieren, ob es ein entsprechendes Formular gibt, damit der Wechselwunsch auch den formellen Ansprüchen genügt.
Unterschiedliche Inhaber von Referenz- und Tagesgeldkonto
Zu beachten sind diese formellen Vorschriften – die einzig und allein der Sicherheit dienen – insbesondere, wenn Referenz- und Tagesgeldkonto von zwei unterschiedlichen Personen geführt werden. Auch für diese Zwecke gibt es bei einigen Banken spezielle Formulare, auf denen beide Parteien unterschreiben müssen. Hin und wieder reicht auch ein formloser Brief mit den Konto- und Personendaten oder ein Anruf bei der Hotline. Teilweise wird die Konstellation, dass zwei Personen involviert sind, allerdings auch abgelehnt. Das heißt: In dem Fall muss das Referenzkonto von der Person geführt werden, die das Tagesgeldkonto eröffnet hat – ohne Ausnahme. Da die Banken unterschiedliche Vorgaben haben, sollte vorher gefragt werden, um auf Nummer sicher zu gehen.
Tagesgeldvergleich durchführen
Eine Übersicht klassischer Tagesgeldkonten, Kreditkartenkonten und Sparcards ohne Gebühren oder laufende Kosten finden Sie in unserem Tagesgeldvergleich:
Alternativ können Sie auch gleich eine gewünschte Anlagesumme und Laufzeit eingeben und sich die dafür besten Angebote sortiert nach der Höhe der Zinsen anzeigen lassen: