Vermögenswirksame Leistungen
Sparen lohnt sich. Vor allem, wenn der Arbeitgeber und der Staat dabei helfen, die Spardose zu füllen. Genau darum geht es bei vermögenswirksamen Leistungen (VL): Extra-Geld aus zwei oder sogar drei unterschiedlichen Töpfen. Anspruch auf VL haben aktuell fast 24 Millionen Menschen in der Bundesrepublik. Das gilt für die meisten Arbeitnehmer, Beamten, Richter, Soldaten und Auszubildende. Doch bislang nutzen nur knapp 50 Prozent diese Möglichkeit und verschenken damit bares Geld. Dabei ist das Prinzip relativ einfach.Sechs Jahre Spar- und ein Jahr Ruhephase
Ob der Betrieb vermögenswirksame Leistungen zahlt, steht in der Regel im Tarifvertrag. Wenn es keine VL gibt, ist das kein Hinderungsgrund. In dem Fall wird das Gehalt einfach um den Sparbetrag gekürzt. Voraussetzung ist, dass ein spezieller VL-Vertrag abgeschlossen wird. Eine Kopie der Unterlagen erhält der Arbeitgeber, damit die Leistungen direkt in den Sparplan eingezahlt werden können. Wie hoch der Betrag ausfällt, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Die Spanne fängt bei knapp 6,50 Euro an und endet bei 40 Euro monatlich. Die Laufzeit beträgt grundsätzlich sechs Jahre, denen sich eine einjährige Ruhephase anschließt. Nach sieben Jahren kann dann über das Geld verfügt und direkt ein neuer VL-Vertrag abgeschlossen werden.
Die VL-Optionen
Für die vermögenswirksamen Leistungen stehen Bezugsberechtigten insgesamt vier Produkte zur Auswahl, in die nicht nur der Arbeitgeber, sondern unter Umständen auch der Staat einzahlt: Banksparpläne, Bausparpläne, Fondssparpläne und die betriebliche Altersvorsorge. Hinzu kommt die Option, einen laufenden Bausparkredit zu tilgen. Berufseinsteigern empfiehlt die Verbraucherzentrale Bremen, die VL in Aktienfonds anzulegen. Steht eher die Sicherheit im Vordergrund, gelten Bausparverträge als optimal.
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Welche und ob staatlichen Leistungen zu erwarten sind, hängt davon ab, welche Variante gewählt wurde. Unterschieden wird zwischen der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbaumprämie. Beide Fördermittel sind an feste Einkommensgrenzen geknüpft.
Die Arbeitnehmersparzulage wird für Bausparverträge, Aktienfonds und die Tilgung eines Bausparkredites gewährt. Wer sich für Aktienfonds entschieden hat, erhält 20 Prozent der jährlichen Sparleistung. Berücksichtigt werden Einzahlungen bis maximal 400 Euro im Jahr. Damit beträgt die staatliche Förderung bis zu 80 Euro jährlich – sofern das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro bei Singles bzw. 40.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Beim Bausparen ist die Förderung auf 9,0 Prozent bis 470 Euro, also auf 43 Euro pro Jahr begrenzt. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 17.900/35.800 Euro.
Aufgestockt werden kann das Kapital zusätzlich durch die Wohnungsbauprämie, die es nur für Bausparverträge und auch nur dann gibt, wenn das Geld in eine Immobilie investiert wird (Ausnahme sind Sparer unter 25 Jahren). Die Wohnungsbauprämie beträgt im Höchstfall 45 Euro im Jahr bzw. 90 Euro bei Verheirateten. Berechnet wird ebenfalls anhand der Sparbeiträge. Es gibt 8,8 Prozent von maximal 512 bzw. 1.024 Euro. Die Grenze wird bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.6000/51.200 Euro gezogen.
Tages- und Festgeldkonten mit hohen Zinsen finden
Dank hoher Zinsen bieten führende Tages- und Festgeldkonten auch nach Abzug der Abgeltungssteuer attraktive Renditen. Welche Banken dabei derzeit besonders hohe Zinsen bieten, zeigen unsere nachfolgenden Rechner: