Sparerpauschbetrag
Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 wurde auch der bisherige Sparerfreibetrag durch den so genannten Sparerpauschbetrag ersetzt. Während bis zum Ende des Jahres 2008 ein Sparerfreibetrag in Höhe von 750,- Euro und die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51,- Euro galten, wurde diese steuerliche Handhabe vereinfacht und beide Freibeträge in einem vereint: dem Sparerpauschbetrag. Ganz weggefallen ist dabei der Freibetrag für Kapitalerträge, die aus Wertpapiergeschäften entstanden sind, was zu einer neuerlichen deutlichen Senkung der Sparern insgesamt zur Verfügung stehenden Freibeträge geführt hat. Die Entwicklung der Freibeträge im Zeitverlauf haben wir nachfolgend aufbereitet:Sparerfreibetrag/Sparerpauschbetrag für Zinsen und Dividenden | ||
Zeitraum | Ledige | Verheiratete |
bis 31.12.2003 | 1.550,- Euro | 3.100,- Euro |
bis 31.12.2006 | 1.371,- Euro | 2.740,- Euro |
bis 31.12.2008 | 750,- Euro + 51,- Euro Werbungskostenpauschale | 1.500,- Euro + 102,- Euro Werbungskostenpauschale |
ab 01.01.2009 | 801,- Euro | 1.602,- Euro |
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Meine Zinsen für 2018 werden am 02.01.2019 ausgezahlt. Bei welchem Jahr werden die Zinserträge hinzugerechnet, zu 2018 oder 2019?
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Redaktion antwortete am 22.10.2018 um 15:16:15
Bei Zinserträgen gilt das Zuflussprinzip. Sie werden also in dem Jahr versteuert, in dem sie dem Sparer zufließen. In Ihrem Fall wäre das 2019.
Mit wie viel Prozent werden Zinserträge besteuert, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen?
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Redaktion antwortete am 15.12.2017 um 15:28:51
Auf Zinserträge werdenin Deutschland eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls eine Kirchensteuer fällig. Mehr Informationen unter: https://tagesgeld.info/lexikon/abgeltungssteuer/
Der Sparerfreibetrag beträgt 801€ (bin verwitwet).Kann ich da noch weitere Kosten geltend machen, wie Grundpreis Girokonto u. GEbühren für den Zahlungsverkehr (ca.6 €mtl.) Depotkosten für Aktien ca. 240.-p.a. Bankkarte ca. 15 € Danke für Ihre Beantwortung
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Redaktion antwortete am 12.04.2017 um 11:49:07
Nein, das ist nicht möglich. Der Sparerpauschbetrag bezieht sich allein auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen.