2,40% p.a.



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Sparerpauschbetrag

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 wurde auch der bisherige Sparerfreibetrag durch den sogenannten Sparerpauschbetrag ersetzt. Während bis zum Ende des Jahres 2008 ein Sparerfreibetrag in Höhe von 750,- Euro und die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51,- Euro galten, wurde diese steuerliche Handhabe vereinfacht und beide Freibeträge in einem vereint: dem Sparerpauschbetrag.

Ganz weggefallen ist dabei der Freibetrag für Kapitalerträge, die aus Wertpapiergeschäften entstanden sind, was zu einer neuerlichen deutlichen Senkung der Sparern insgesamt zur Verfügung stehenden Freibeträge geführt hat.

Die Entwicklung der Freibeträge im Zeitverlauf haben wir nachfolgend aufbereitet:

Sparerfreibetrag/Sparerpauschbetrag für Zinsen und Dividenden
Zeitraum Ledige Verheiratete
bis 31.12.2003 1.550,- Euro 3.100,- Euro
bis 31.12.2006 1.371,- Euro 2.740,- Euro
bis 31.12.2008 750,- Euro + 51,- Euro Werbungskostenpauschale 1.500,- Euro + 102,- Euro Werbungskostenpauschale
ab 01.01.2009 801,- Euro 1.602,- Euro
ab 01.01.2023 1.000,- Euro 2.000,- Euro

Auch wenn sich die Höhe des Sparerpauschbetrages im Gegensatz zum bis dahin geltenden Sparerfreibetrag auf den ersten Blick nicht geändert hat, so gibt es doch einen gravierenden Unterschied: der Sparerpauschbetrag umfasst auch Kursgewinne aus Aktien und Wertpapieren, für welche bis Ende 2008 ein gesonderter Freibetrag bestand.

Der Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 nun also bei 1.000,- Euro für Alleinstehende und bei 2.000,- Euro für Ehepaare, die zusammen veranschlagt werden. Um den Sparerpauschbetrag überhaupt für seine Geldanlagen verwenden zu können, muss bei jeder Bank, bei der man einen Freibetrag auf seine Zinserträge aus Kapitalanlagen erhalten möchte, ein sogenannter Freistellungsauftrag gestellt werden. Die Freistellung bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags erfolgt nicht automatisch, die Banken machen dies nur auf Antrag, wobei viele Berater inzwischen nicht mehr gezielt darauf hinweisen. Weitere Informationen zum Freistellungsauftrag erhalten Sie hier.

Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass in der Gesamtsumme der Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Banken der Sparerpauschbetrag nicht überschritten wird, da dies sonst zu unliebsamen Nachfragen durch das Finanzamt kommen könnte.

Angebote mit hohen Tagesgeldzinsen finden

Welche Banken besonders hohe Zinsen aufs Tagesgeld bieten, zeigt unser Vergleich über den nachfolgenden Rechner, bei dem Sie sowohl Einlage als auch Anlagedauer frei wählen können und im Ergebnis die besten Angebote sortiert nach der Höhe der Zinsen angezeigt bekommen:

Tagesgeldrechner:


Frage & Antworten

Walde Jane fragte am 21.10.2018 um 7:51:11

Meine Zinsen für 2018 werden am 02.01.2019 ausgezahlt. Bei welchem Jahr werden die Zinserträge hinzugerechnet, zu 2018 oder 2019?

  1. Redaktion antwortete am 22.10.2018 um 15:16:15

    Bei Zinserträgen gilt das Zuflussprinzip. Sie werden also in dem Jahr versteuert, in dem sie dem Sparer zufließen. In Ihrem Fall wäre das 2019.

Lukas fragte am 14.12.2017 um 16:19:30

Mit wie viel Prozent werden Zinserträge besteuert, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen?

  1. Redaktion antwortete am 15.12.2017 um 15:28:51

    Auf Zinserträge werdenin Deutschland eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und gegebenenfalls eine Kirchensteuer fällig. Mehr Informationen unter: https://tagesgeld.info/lexikon/abgeltungssteuer/

Emil Mathis fragte am 17.03.2017 um 18:08:19

Der Sparerfreibetrag beträgt 801€ (bin verwitwet).Kann ich da noch weitere Kosten geltend machen, wie Grundpreis Girokonto u. GEbühren für den Zahlungsverkehr (ca.6 €mtl.) Depotkosten für Aktien ca. 240.-p.a. Bankkarte ca. 15 € Danke für Ihre Beantwortung

  1. Redaktion antwortete am 12.04.2017 um 11:49:07

    Nein, das ist nicht möglich. Der Sparerpauschbetrag bezieht sich allein auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen.

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