Kontoauszug beim Festgeld
Woher bekomme ich einen Kontoauszug?
Festgeld schlummert die meiste Zeit vor sich hin und verursacht relativ wenige Kontobewegungen. Von daher besteht seitens der Bank auch keine Notwendigkeit, monatlich oder noch öfter einen Kontoauszug zu erstellen. In der Regel informieren die Unternehmen einmal jährlich über den Kontostand und den Zinsertrag, teilweise auch nur zum Ende der Laufzeit. Das richtet sich unter anderem danach, wie lange das Kapital festgelegt und welcher Zinsturnus vereinbart wurde. Der Beleg landet dann je nach Bank in der digitalen Postbox, auf die im Online-Banking zugegriffen werden kann, oder aber im Briefkasten.
Schriftliche Bestätigung der Kontoeröffnung
Die wichtigste Urkunde neben den laufenden Kontoauszügen erhalten Sparer üblicherweise direkt, nachdem sie das Festgeldkonto eröffnet haben. Viele Banken stellen eine Art Sparurkunde aus. Dabei handelt es sich schlichtweg um eine schriftliche Bestätigung der Kontoeröffnung. Aufgeführt werden der Anlagebetrag, die Laufzeit, der vereinbarte Zinssatz und häufig auch der letztmögliche Kündigungstermin, wenn keine Prolongation gewünscht wird. Diesen Beleg sollte man gut aufheben. Schließlich dient er als Nachweis, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Kontoauszüge – Postbox
Gleiches gilt selbstredend auch für die Kontoauszüge. Ob und wenn, zu welchem Zeitpunkt ein Kontoauszug bereitgestellt wird, ist von Bank zu Bank zu unterschiedlich. Bei Laufzeiten von bis zu einem Jahr wird häufig nur zum Ende des Anlagezeitraums eine Übersicht erstellt, die den Zinsgewinn ausweist. Bei längeren Laufzeiten ab zwölf Monaten ist es inzwischen gang und gäbe – maßgeblich sind die Geschäftsbedingungen der Bank –, dass jeweils zum Jahresende und zum Laufzeitende, also immer wenn Zinsen gutgeschrieben werden, ein neuer Kontoauszug vorliegt. Statt den Beleg in Papierform zu verschicken, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre, wird er als PDF-Dokument in das Postfach bzw. die Postbox eingestellt. Dort kann der Kontoauszug dann aufgerufen und ausgedruckt werden.
Kontoauszüge – per Post
Einige Banken verschicken die Kontoauszüge auch per Post, ohne dafür eigens eine Gebühr zu erheben. Das ist allerdings die Ausnahme. Sollten Kunden sich nicht zutrauen, die Belege selbst zu drucken, und explizit wünschen, dass die Belege zugeschickt werden, müssen sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Im günstigsten Fall wird nur das reine Porto in Rechnung gestellt. Deutlich teurer wird es, wenn die Bank für diese Dienstleistung eine Pauschale von mehreren Euro erhebt. Diesbezüglich sollte man sich vorher informieren, welche Regeln bei den einzelnen Banken gelten.
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