Sparbuch
Beim Sparbuch handelt es sich im Sinne der gesetzlichen Definition um eine „qualifizierte Legitimation“. Die rechtliche Basis findet sich im Paragrafen 808 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach stellt das Sparbuch de facto eine Schuldurkunde dar, die dem Inhaber bescheinigt, dass er der ausstellenden Bank ein unbefristetes Darlehen gegeben hat, auf das diese Zinsen in Form der gewährten Rendite zahlen muss. Die Behandlung als Darlehen an die Bank ergibt sich zivilrechtlich aus dem Paragrafen 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bis zum Jahr 1993 bestand noch dazu ein gesetzlicher Schutz des Sparbuchs über die Regelungen der Paragrafen 21 und 22 des Kreditwesengesetzes. Danach erfolgte eine Überleitung dieser rechtlichen Basis in den Paragrafen 21 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung.Eckdaten und Funktionen beim Sparbuch
Einzahlungen können auf ein Sparbuch jederzeit in beliebiger Höhe vorgenommen werden. Für Auszahlungen wird ein Maximalbetrag vereinbart, der ohne vorherige Ankündigung entnommen werden kann. Für größere Summen wird meist eine Frist vereinbart, mit der der Sparer größere Entnahmen der Bank gegenüber bekannt geben muss. Da es sich beim Sparbuch im Sinne des Gesetzes um ein Inhaberpapier handelt, können Entnahmen durch die bloße Vorlage dieser schuldrechtlichen Urkunde getätigt werden. Einzahlungen und Entnahmen werden sofort verbindlich im Sparbuch eingetragen.
Renditen von Sparbüchern
Die Rendite aus einem Sparbuch entsteht aus der gewährten Verzinsung. Hier ist seit der Jahrtausendwende der Trend zu beobachten, dass die Höhe der Zinsen mit anderen einfachen Anlagen wie dem Tagesgeld und dem Festgeld in der Regel nicht mithalten kann. Von daher – und weil bei Sparbüchern monatlich nur über maximal 2.000 Euro unmittelbar verfügt werden kann (höhere Beträge unterliegen einer dreimonatigen Kündigungsfrist) – empfehlen wir ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto anstelle eines Sparbuchs. Welche Zinsen sich damit aktuell erzielen lassen, können Sie mit unseren Rechnern ermitteln:
Besteuerung der Zinserträge
Die erzielten Renditen unterliegen in Deutschland der Pflicht zur Zahlung der Abgeltungssteuer. Als weitere Besonderheit bringt das Sparbuch einer in Deutschland beheimateten Bank eine vollständige Absicherung der Einlagen mit. Mit einem Sparbuch ist deshalb keinerlei spekulatives Risiko verbunden.
Guthaben auf einem Sparbuch können zeitlich befristet gesperrt und auch verpfändet werden. Deshalb ist das Sparbuch ein gutes und gern gewähltes Mittel der Besicherung. Dort trägt auch der Aspekt bei, dass es sich um eine Urkunde handelt, die auch bei einem Gläubiger hinterlegt werden kann, so dass keine Verfügungen des eingetragenen Inhabers möglich sind. Es kann demnach gleichermaßen gut als Sicherheit für einen Kredit dienen, als auch für die Hinterlegung der Kaution zu einem Mietvertrag benutzt werden. In beiden Fällen ist der Gläubiger, bei dem das Sparbuch hinterlegt wird, dazu verpflichtet, jährlich die Zinsen von der ausgebenden Bank eintragen zu lassen.
Sparbuch und Hartz IV
Da das Ansammeln von Kapital auf einem Sparbuch nicht zu den staatlich geförderten Geldanlagen zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge gehört, unterliegt es beim Bezug von Harz IV dem Zwang zur Verwertung der Guthaben. Dabei werden allerdings Freibeträge gewährt, die sich in direkter Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensalter des Hilfsbedürftigen.