Bankarbeitstag
Im Zusammenhang mit Überweisungen und sonstigen Finanztransaktionen geben Banken die Bearbeitungszeit üblicherweise in Bankarbeitstagen an. Als Bankarbeitstag gilt dabei jeder Tag, an dem die Filialen der Kreditinstitute für Kunden geöffnet sind. Eine Ausnahme bilden die Bankfilialen an Flughäfen oder Bahnhöfen, die auch über das Wochenende besetzt sind. Überweisungen werden in dem Fall erst am nächsten offiziellen Bankarbeitstag ausgeführt. Als Referenzort für Bankarbeitstage in der Bundesrepublik wurde Frankfurt am Main festgelegt.
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TARGET-Tag
Zusätzlich zum Bankarbeitstag gibt es im Finanzwesen noch einen zweiten Terminus: den sogenannten TARGET-Tag. TARGET steht für Trans-European Real Time Gross Settlement Express Transfer System und dient dem internationalen Zahlungsverkehr im Euroraum. Über dieses System, das inzwischen überarbeitet wurde und offiziell als TARGET2 bezeichnet wird, sind sämtliche Echtzeit-Brutto-Zahlungssysteme innerhalb Europas miteinander verbunden. Rein technisch handelt es sich also um eine gemeinsame Plattform, um Zahlungen zu vereinfachen und schneller auszuführen. Tage, an denen Euro-Transaktionen stattfinden, werden dementsprechend als TARGET-Tag bezeichnet. Damit ist jeder Bankarbeitstag auch ein TARGET-Tag.
Bankfeiertage
Das Gegenstück zu den Bankarbeitstagen sind die Bank- bzw. Bankenfeiertage. Sie umfassen neben den bundeseinheitlichen auch örtliche respektive regionale Feiertage, an denen nicht in den Banken gearbeitet wird. Bundesweit gelten folgende Termine als Bankfeiertag:
- 1. Januar (Neujahr)
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai (Maifeiertag)
- Pfingstmontag
- Christi Himmelfahrt
- Tag der Deutschen Einheit
- Heiligabend *)
- und 2. Weihnachtsfeiertag
- Silvester *)
*) An Heiligabend und Silvester sind die Bankfilialen in der Regel zwar geöffnet, es sei denn, die Termine fallen auf einen Samstag oder Sonntag. Dennoch handelt es sich um Bankfeiertage.
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