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Nachranganleihen

Welche Chancen und Risiken bergen Nachranganleihen?

Mit der Jahreswende zu Beginn 2013 drehte sich langsam  der Wind für die Banken. Mit der Regelung Basel III werden die zuvor so gut gehandelten Hybridanleihen nun zum "ungeliebten Kind" (s. FocusMoney 50/ 2012) für Finanzunternehmen. Nun aber Schritt für Schritt… Welcher Wind dreht nach Basel, wo das "ungeliebte Kind" wartet? Die Rede ist von Nachranganleihen. Im Folgenden wollen wir Licht ins Dunkel bringen. Zum einen soll geklärt werden, was denn nun genau unter einer Nachranganleihe bzw. Hybridanleihe verstanden wird? Gehört hat man schon öfter davon aber was ist das denn nun eigentlich, theoretisch? Welche Risiken und Chancen bietet der Handel mit Nachranganleihen für Anleger und welche für Unternehmen? Wie soll im besten Fall investiert werden? Soll man diese einzeln kaufen oder dann doch lieber in Form eines Fonds? Wir sagen es Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen!

Definition "Nachranganleihe" oder auch "Hybridanleihe"

Die Nachranganleihe versteht sich als spezielle Form der Unternehmensanleihe. Überwiegende Emittenten sind in diesem Fall die Banken. Bereits der Titel der Begrifflichkeit weist auf das innewohnende Risiko hin, denn es bezieht sich auf eine nachrangig besicherte Anleihe. In diesem speziellen Fall findet eine Mischung zwischen Fremd- und Eigenkapital statt. Die Mischung dieser beiden Kapitalformen ergibt wiederum das Fachwort Hybridanleihe. Das Wort hybrid kommt aus dem Lateinischen und bedeutet in seiner Sinnhaftigkeit: gemischt – gekreuzt – gebündelt und bezeichnet demnach die gemischte Form, aus der sich die Anleihe zusammensetzt und zwar aus einem Teil Eigen- und einem Teil Fremdkapital.

Vor-und Nachteile von Nachranganleihen

Vorteil der Nachranganleihen liegt grundlegend darin, dass die Renditen, d.h. die Erträge aus der Geldanlage in den meisten Fällen sehr viel höher ausfallen. Da Renditen sich immer aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen können (z.B. Zinsen, Dividende, Kurs-, Währungsgewinne etc.) zählt dazu ebenso der unternehmerische Gewinn. Das kann mit großen Gewinnen einhergehen aber natürlich ebenso komplett schief gehen und die Anlage gegen die Wand fahren. Im Falle einer Insolvenz wird der Anleger nur nachrangig bedient. Zwar noch vor dem Aktionär aber lange hinter Gläubigern und Inhabern einer normalen Schuldverschreibung. Ein weiterer Reiz für Anleger besteht in dem "[…] hohe[n] einstellige[n] Zinssatz. In Zeiten, in denen man magere 1,51 Prozent Rendite auf 10-jährige Bundesanleihen bekommt, eine Versuchung." (s. FocusMoney 50/2012, S. 50)

Des Weiteren ist es entscheidend, welche Ertragskomponenten in die Nachranganleihe hineinfließen, denn diese können variabel ausgestaltet werden. Beginnend bei Zinssätzen,  die über die Laufzeit auch schon mal reduziert werden oder die Darlegung von Zinszahlungen durch Zeiten von Liquiditätsengpässen des Unternehmens verschieben sich. Dies alles wird in den Emissionsbedingungen festgelegt und kann für den Anleger auch nachteilig ausgehen. Nachranganleihen genießen nicht den besten Ruf aufgrund ihrer speziellen Charaktereigenschaften. Das beginnt bei den theoretisch unendlich langen Laufzeiten, meist handelt es sich dabei um 7 bis 10 Jahre. Der Anleger kann die Nachranganleihe nicht kündigen, dies kann nur durch das Unternehmen geschehen. Dementsprechend geht ein Schuldner leer aus, wenn es zu einer Pleite kommt. Denn wenn dieser zahlungsunfähig ist, wird die Nachranganleihe erst nach allen anderen Anleihen bedient – eben nachrangig.

Daher sollten Interessenten und Anleger immer auch auf den Emittenten achten und diesen kritisch hinterfragen, denn trotz höherer Renditen von Nachranganleihe bergen sie aber auch ein wirklich hohes Risiko. Ganz nach der Devise: Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser!

Schärfere Regeln im Umgang mit Nachranganleihen schaffen neue Perspektiven

Die ausgebenden Unternehmen wie Versicherer oder Banken haben natürlich etwas vom Kauf derartiger Nachranganleihen. Es bringt ihnen Eigenkapital und da liegt der Hase im Pfeffer! Denn die besagten Unternehmen durften bisher Hybridanleihen zu einem großen Teil als Eigenkapital anrechnen. Dieses Geschäft scheint einfacher und gewinnversprechender als mit dem Kapital von Aktionären zu arbeiten und dabei auch noch Stimmrechte abgeben zu müssen. Die Europäische Union möchte bei diesem Handel nicht länger zuschauen und möchte dieses System nun Schritt für Schritt mit der Neuregelung Basel III ändern. Diese sollte ursprünglich mit Beginn des Jahres 2013 einsetzen.

Bundesfinanzminister, Dr. Wolfgang Schäuble, erklärt die Hintergründe zur Basel III-Regelung wie folgt: Zum einen sollen die Banken krisensicherer gemacht werden, indem bspw. Eigenkapitalvorschriften für Banken nachdrücklich verschärft werden, parallel dazu soll der Bankenaufsicht die Möglichkeit gegeben werden, schärfer zu kontrollieren sowie zu sanktionieren. (vgl. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Finanzmarktpolitik/2012-08-22-crdiv.html, 22/08/2012) Somit werden die Hybridanleihen den Banken natürlich immer lästiger. Die Regelung mit den neuen Mindestkapitalanforderungen sieht vor, Nachranganleihen nicht mehr als Eigenkapital der Unternehmen zu betrachten. Somit gehört es nicht mehr zum Kernkapital der Banken. Ab Januar 2013 bedeutete dies für alle Banken nun viel mehr "echtes Eigenkapital" aufzubauen, welches sich aus Gewinnrücklagen und einem Geschäftskapital zusammensetzt. Demnach gilt: Nachranganleihen dürfen nicht mehr zum Eigenkapital des Unternehmens gezählt werden

Das gefällt den Banken natürlich gar nicht aber in diesem Punkt bleibt die EU diesmal recht standhaft und auch wenn die Reform bisher zeitlich nicht eingehalten werden konnte, wurde zumindest durchgesetzt, dass die Banken vorerst nur prozentual auf nachrangiges Geld in ihren Kapitalanrechnungen verzichten müssen. Somit einhergehend dürfen jetzt noch 90 Prozent zum Eigenkapital gezählt werden, ab dem Jahr 2014 80 Prozent, dementsprechend ab 2015 70 Prozent und so soll sich der Prozess fortsetzen.

Für Anleger kann dies allerdings perspektivisch auch etwas Positives bedeuten. Da die Banken Nachranganleihen nur noch als Fremdkapital in die Bilanz einberechnen dürfen, werden die Anleihen den Banken aufgrund der hohen Zinsen allmählich zu preisintensiv. Die Beschaffung von Fremdkapital ist sehr viel günstiger. Die Banken werden demnach den Versuch unternehmen, die teuren Hybridanleihen zurückzukaufen. Der Anleger kann an dieser Stelle Glück haben und es tritt der Fall ein, dass der neue Verkaufspreis sehr viel besser ist als der ursprünglich veranschlagte Rückkaufpreis. Hier gibt es also wunderbare Möglichkeiten zu spekulieren. Zwar hat der Anleger nach wie vor keine Möglichkeit der Kündigung einer solchen Nachranganleihe aber immerhin kann er mit dieser an der Börse handeln.

Risiko streuen und Verluste halbieren

Weniger ist manchmal mehr. Deswegen rät auch Focus Money dazu, nicht alles auf eine Karte zu setzen. An dieser Stelle wird Anlegern der Handel mit Investmentfonds als eine gute Alternative vorgeschlagen. Der Fondsmanager steckt nämlich nun einen gewissen Teil des angelegten Geldes in nachrangige Anleihen und streut somit gleichzeitig das Risiko. Anleger, die Anteile über die Börse kaufen, sollten diese im Kauf- und Verkaufsprozess mit Limits regulieren, so kann man etwaigen finanziellen Saltos entkommen.

Ein Beispiel: Als Fonds-Alternative empfiehlt Focus Money den Investmentfonds Aramea Rendite Plus. Seit 2008 arbeitet dieser mit Hybridanleihen. 75 bis 80 Prozent gestalten diese das Portfolio des Fonds aus. Fondsmanager Sven Pfeil erklärt, der Fokus läge auf Anleihen europäischer Unternehmen. Die krisengeschüttelten südlichen Länder Europas wie Italien, Spanien oder auch Griechenland seien allerdings zu instabil. Mit dieser Strategie fährt er seit 2008 einen erfolgreichen Kurs.

In den nachstehenden Tabellen finden sich noch einige "heiße Anwärter" von Anleihen wie Fonds, die vor allem für Anleger, die eher auf höhere Renditeerwartungen setzen, denn auf Liquidität und Sicherheit ihrer Anlage, sehr interessant sein könnten.

Ausgewählte Nachranganleihen

 

Emittent ISIN Zinskupon Kurs in % Rating Rendite p.a. in % (1) 1. Kündigung möglich am
ABN Amro XS0246487457 4,310 79,00 BB+ 12,49 10/03/2016
Agence Franc. Développ. FR0010074328 4,605 90,00 A+ 12,85 22/04/2014
Allianz XS0211637839 4,375 95,80 A+ 5,6 17/02/1017
DZ Bank DE0009078337 2,6942 58,55 A – (2) 11/11/2008
Erste Bank XS0188395741 1,9132 49,33 Ba3 – (2) 24/09/2009

 

Anleihefonds

 

Fonds ISIN Kurs in Euro Performance 1 Jahr in % Performance 3 Jahre in % Ausgabeaufschlag in % TER (3) in %
Aramea Rendite Plus DE000A0NEKQ8 156,06 21,97 13,82 5,00 1,37
Banken Fokus Basel III DE000A0RHEX1 36,81 31,05

5,00 1,25

Stichtag ist der 27/11/2012

1 bis zum ersten durchführbaren Kündigungstermin
2 nicht zu berechnen, da immer kündbar
3 Gesamtkostenquote pro Jahr

Autorin: Daniela Hegner

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