Funktionen des öffentlichen Haushaltes in Deutschland
Viel ist vom öffentlichen Haushalt die Rede, doch welche Funktion hat dieser eigentlich, wie entsteht ein Haushalt und welche Systematik steckt dahinter? Aufklärung gibt es hier.
Haushaltsfunktionen
Der öffentliche Haushalt hat vier primäre Haushaltsfunktionen.
- Finanzwirtschaftliche Funktion
Hier sind die Übereinstimmung von Ausgabenbedarf und Deckungsmitteln und die Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Vollständigkeit und Genauigkeit sehr wichtig.
Doch gerade der Haushaltsgrundsatz der Genauigkeit ist ein zweischneidiges Schwert, denn schnell kommt man in den Bereich der Scheingenauigkeit, denn man kann die genauen Steuereinahmen der nächsten Jahre nicht wissen, man kann sie nur annähernd von Vergangenheitswerten prognostizieren. In Deutschland ist hierfür der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, beim Bundesminister für Finanzen sitzend, zuständig. - Wirtschafts- und sozialpolitische Funktion
Der Einsatz der öffentlichen Finanzen für wirtschafts- und finanzpolitische Ziele muss zielführend sein, hierbei müssen die öffentlichen Finanzen politischen Zielen dienen wie. z.B. der Einkommensumverteilung oder dem Wirtschaftswachstum. - Administrative Lenkungsfunktion
Hier werden die Finanzmittel den einzelnen Verwaltungsstellen zugeordnet, gleichzeitig findet eine Steuerung durch den Verwaltungsprozess in Bezug auf Zweck, Umfang und zeitlichem Rhythmus der Ausgaben statt. Das bewilligte Budget wird immer weiter in kleinere Einzelposten aufgeteilt, bis das Geld in der untersten Dienststelle angekommen ist. Diese Aufteilung ermöglicht die Bestimmung der politischen Verantwortlichkeit und die präzise Steuerung des Verwaltungsprozesses, da so relativ leicht nachzuvollziehen ist, wo das Geld hingegangen ist. - Parlamentarische Funktion
Hier findet die Kontrolle durch das Parlament statt. Die Exekutive (Regierung) legt der Legislative (Parlament) einen rechtsverbindlichen Haushaltsplan vor. Dabei wird meist nach dem Ressortprinzip verdeutlicht, ob es Verschiebung innerhalb der einzelnen Ressorts gab, z.B. weg vom Umweltministerium und hin zum Verteidigungsministerium.
Haushaltskreislauf
Der Haushalt entsteht im Haushaltskreislauf. Dieser ist in drei Phasen aufgeteilt.
- Erstellung
Die Erstellung des Budgetentwurfs findet nach dem „Bottom Up“ Prinzip statt: Jede Behörde meldet ihren Finanzbedarf nach „oben“ in dem zuständigen Ministerium an. Das Ministerium meldet den Finanzbedarf wiederum beim Finanzministerium an. Das Finanzministerium fasst diese Einzelentwürfe zusammen und gibt sie als Haushaltsentwurf an das Kabinett weiter. Das Bundeskabinett bessert nach und leitet den Entwurf an die Legislative, sprich Bundestag und Bundesrat, weiter. - Beratung und Verabschiedung
Die Beratung und Verabschiedung im Parlament beginnt mit der 1.Lesung im Bundestag. Oft angereichert durch Änderungswünsche aus Bundestag und Bundesrat, wird der Entwurf an den Haushaltausschuss weitergereicht. Darauf folgt die zweite und ritte Lesung im Bundestag und die Verabschiedung durch den Bundestag. - Durchführung, Kontrolle und Entlastung
Es folgt die Ausgabenermächtigung, quasi die Erlaubnis zum Geld ausgeben. Kontrolle findet durch den Bundesrechungshof, verwaltungsintern und durch das Parlament statt. 2 Jahre nach der Verabschiedung des Haushalts findet die Entlastung der Regierung durch das Parlament statt.
Haushaltssystematik
In der Haushaltssystematik wird nach dem Ministerialprinzip oder dem Ressortprinzip gegliedert. Für jedes Ministerium wird ein Einzelplan erstellt, der wie oben beschrieben dann vom Finanzministerium in einen Gesamtentwurf zusammengefasst wird. Der Haushalt setzt sich aus den unterschiedlichen Einzelplänen zusammen und nur im Gesamtplan muss gelten Ausgaben = Einnahmen. Ein Problem des Ministerialprinzips ist der neue Zuschnitt von Ministerien nach den Wahlen. So legte z.B. „Superminister“ Clement die Ministerien für Arbeit und Wirtschaft zusammen. Zu Beginn der großen Koalition wurden diese wieder aufgeteilt und Kompetenzen neu verteilt. Dies erschwert den Vergleich zwischen einzelnen Ministerien im Zeitverlauf.