2,40% p.a.



A B C D E F G H I J K L M N O P R S T V W

Abgeltungssteuer

Tagesgeldzinsen berechnen

25 Prozent – dieser Steuersatz gilt seit dem 1. Januar 2009 für Gewinne, die mit Geldanlagen erzielt werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent (in der Summe 26,375 Prozent) und gegebenenfalls Kirchensteuern. Die pauschale Besteuerung, die den persönlichen Steuersatz im Rahmen von Finanzgeschäften abgelöst hat, stellt nur eine von mehreren Veränderungen dar, auf die sich Sparer und Anleger mit Einführung der Abgeltungssteuer einstellen mussten.

Die Aufgabe der Banken

Die zweite Neuerung betrifft die Abwicklung. Die Abgeltungssteuer wird direkt dort abgeführt, wo Kapitalerträge erzielt werden: bei den Banken bzw. Finanzdienstleistern wie zum Beispiel Fondsgesellschaften. Da die Steuer an der "Quelle" greift, gilt die Abgeltungssteuer auch als Quellensteuer auf Kapitalerträge. Sobald ein Kunde Zinsen erhält oder eine Dividende erzielt, ist die Bank verpflichtet, im Namen des Anlegers die Steuer vom Gewinn abzuziehen und an das Finanzamt weiterzuleiten. Es sei denn, es liegt ein Freistellungsauftrag vor, mit dem der sogenannte Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen wird.

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag trat mit Einführung der Abgeltungssteuer an die Stelle des alten Sparerfreibetrages. Ließen sich vorher 801 Euro steuerfrei vereinnahmen, plus 512 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie sie in Paragraf 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes definiert werden, sind es seit 2009 801 Euro respektive 1.602 Euro bei Verheirateten für sämtliche Kapitalerträge inklusive der privaten Veräußerungsgeschäfte. Steuerpflichtig sind seither auch Gewinne aus Wertpapieren, die länger als ein Jahr im Depot verwahrt wurden. Während die pauschale Besteuerung für viele günstiger ist als die alte Variante, haben sich die Rahmenbedingungen für den Freibetrag verschlechtert. Seit 2023 beträgt der Sparertauschbetrag 1.000 Euro, beziehungsweise 2.000 Euro bei Verheirateten.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

Geltend gemacht werden kann dieser Freibetrag mithilfe von Freistellungsaufträgen, die bei den Banken eingereicht werden. Das heißt, der Sparerpauschbetrag kann nach Belieben auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden, solange die Obergrenze von 1.000 bzw. 2.000 Euro eingehalten wird. Sobald die mit der Bank vereinbarte Freigrenze überschritten wird, fließen die Steuern Richtung Finanzamt. Anleger und Sparer, die kein oder nur ein geringes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages (10.908 Euro, Stand 2023) erzielen, können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese NV-Bescheinigung gilt für vorerst für drei Jahre und muss bei der Bank vorgelegt werden. Das Kreditinstitut führt dann keine Steuern mehr ab.

Anlage KAP

Wer vergessen hat, Freistellungsaufträge zu stellen, und/oder den Sparerpauschbetrag nicht in voller Höhe in Anspruch nimmt, sollte nach wie vor die Anlage KAP ausfüllen. Das gilt auch, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als die Pauschale der Abgeltungssteuer. In dem Fall rechnet das Finanzamt nicht mit 25 Prozent, sondern mit dem individuellen Satz, was für Betroffene deutlich günstiger ist. Ausgefüllt werden muss die Anlage KAP darüber hinaus, wenn man kirchensteuerpflichtig ist, von der Bank aber keine Kirchensteuer abgeführt wurde.

Funktionsweise der Abgeltungssteuer im grafischen Überblick

Funktionsweise der Abgeltungssteuer

Tages- und Festgeldkonten mit hohen Zinsen finden

Dank hoher Zinsen bieten führende Tages- und Festgeldkonten auch nach Abzug der Abgeltungssteuer attraktive Renditen. Welche Banken dabei derzeit besonders hohe Zinsen bieten, zeigen unsere nachfolgenden Rechner:

Tagesgeldrechner:


Festgeldrechner:


Frage & Antworten

Rudi Raab fragte am 2.02.2016 um 14:29:38

Das Gesetz zur Abgeltungssteuer gilt ab Jan. 2009. Werden Sparverträge auch rückwirkend vor diesem Termin besteuert? Wenn ja, finde ich dies unter den jetzigen Umständen, wo ein Sparer von Herrn Schäuble, dem Mann mit der schwarzen Null,keinen Cent mehr für sein Geld auf den Konten der Banken bekommt, ein Betrugsinstrument Erster Klasse! MfG R. Raab

  1. Redaktion antwortete am 3.02.2016 um 7:33:36

    Laufende Erträge werden nach dem Abgeltungssteuersatz versteuert. Gewinne und Erträge, die durch den Erwerb von Wertpieren und Termingeschäften vor dem 1.1.2009 erworben wurden, fallen nicht unter die Abgeltungssteuer. Allerdings ist es schwierig, hier eine pauschale Aussage zu treffen.

Gerhard Knorr fragte am 11.09.2014 um 17:27:26

Meine Lebenspartnerin hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Sie ist doppelte Staatsbuergerin (Polen und Australien). Fuer anfallende Kapitalertraege aus Zinsen kann hier auch ein Freibetrag in Betracht kommen bzw. wie ist die Versteuerung der Zinsen in ihrem Falle geregelt?

  1. Redaktion antwortete am 19.09.2014 um 13:35:20

    Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Wir gehen aber davon aus, dass Sie alle ausländischen Kapitalerträge und entsprechende Zinsen in Ihrer eigenen Steuererklärung selbst angeben müssen.

Leonore Klemchehn fragte am 11.01.2014 um 23:01:12

Ich bin in Deutschland nicht steuerpflichtig, da ich im Ausland gearbeitet und in Deutschland keine Einkünfte habe. Ich verfüge aber über Geldanlagen in Deutschland. Bisher habe ich keine Kirchensteuer bezahlt. Nun wird die Kirchensteuer direkt bei der Bank einbehalten. Wie kann ich dies umgehen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  1. Redaktion antwortete am 13.01.2014 um 16:33:55

    Umgehen können Sie das nur, indem Sie aus der Kirche austreten und dies Ihrer Bank mitteilen.

soltana fragte am 3.08.2012 um 10:41:12

Wie sieht es aus, wenn ich eine Weltreise machen will und mich in Deutschland abmelde. Ich bin dann eigentlich in keinem Land länger als 2 Monate und auch nur als Tourist unterwegs. Wie wird in diesem Fall die Abgeltungssteuer geregelt? Vielen Dank für ihre Antwort

  1. Redaktion antwortete am 6.08.2012 um 10:11:05

    Das mit dem "abmelden" dürfte nicht so einfach wegen einer Weltreise gehen. Sie müssen ja irgendeinen Wohnsitz haben, auf den z.B. Ihre Ausweise ausgestellt sind. In diesem Wohnsitzland (derzeit Deutschland) müssen dann auch Ihre Einkünfte versteuert werden.

Denise Kolb fragte am 3.08.2011 um 15:05:18

Guten Tag In meinem Fall habe ich Wohnsitz im Ausland (Schweiz) und bin auch dort steuerpflichtig. In Deutschland habe ich durch einen Hausverkauf eine grössere Geldsumme auf einer Bank deponiert. Wie sieht es in diesem Fall aus: Kann eine Befreiung der Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) geltend gemacht werden, wenn der steuerliche Wohnsitz nicht in Deutschland ist (ich habe keine Adresse in DE; das gesamte Vermögen wird in der Schweiz als Einkommen versteuert)? Oder kommt hier eine Nichtveranlagungsbescheinigung zum Zug? Wenn ja, wo muss ich diese beantragen (eben: habe keinen Wohnsitz in DE; ist hier das Finanzamt der Stadt gefragt, in welcher die Bank steht ? Vielen Dank für Ihre Antwort!!

  1. Redaktion antwortete am 5.08.2011 um 6:36:30

    Als Steuerausländer haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort angemeldet. Von daher müssen Sie auch keine Abgeltungssteuer entrichten, sondern es sind die steuerlichen Regelungen in Ihrem Wohnsitzland (Schweiz) maßgebend. Ob und in welcher Höhe Sie als Steuerausländer die in Deutschland erzielten Kapitalerträge versteuern müssen, hängt von den Besteuerungsvorschriften im Wohnsitzland oder gegebenenfalls von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Eine Frage stellen: