Grenzsteuersatz
Die Steuergesetzgebung ist für Laien ein eher unwegsames Terrain und der Begriff Grenzsteuersatz gleicht mehr einem Buch mit sieben Siegeln. Um den Grenzsteuersatz näher erklären zu können, muss man sich den Grundlagen widmen:Persönlicher Steuersatz
Für das persönliche Einkommen greift der persönliche Steuersatz entsprechend der jeweils geltenden Einkommensteuertabelle. Steigt das Einkommen, gibt der Grenzsteuersatz an, mit welchem Prozentsatz das höhere Einkommen versteuert wird. Der Grenzsteuersatz gilt dabei immer nur für den letzten Euro und gibt die steuerliche Mehrbelastung bei zusätzlichem Einkommen an. Bei größeren Beträgen spricht man von Differenzsteuersatz.
Rechenbeispiele
Was theoretisch recht kompliziert klingt, lässt sich einfacher anhand eines Beispiels darstellen. Wir gehen von einem zu versteuernden Einkommen von 36.000 Euro und einem Kirchensteuersatz von 9,00 Prozent aus. Maßgebend ist die Einkommensteuer-Grundtabelle des Jahres 2011.
Für 36.000 Euro werden 7.599 Euro Einkommensteuer, 417,94 Euro Solidaritätszuschlag und 683,91 Kirchensteuer erhoben. Das ergibt eine Steuerlast von 8.700,85 Euro und einen persönlichen Steuersatz von 24,17 Prozent. Liegt das Einkommen jetzt um nur drei Euro höher bei 36.003 Euro, werden 7.600 Euro Einkommensteuer, 418 Euro Solidaritätszuschlag und 684 Euro Kirchensteuer berechnet. In der Summe fordert das Finanzamt 8.702 Euro. Das entspricht ebenfalls einem persönlichen Steuersatz von 24,17 Prozent.
Um den Grenzsteuersatz zu ermitteln, muss die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen berechnet und in Bezug zum höheren Einkommen gesetzt werden. Das wären in dem Fall 8.702 Euro minus 8.700,85 Euro, also 1,15 Euro. Bezogen auf die drei Euro zusätzliches Einkommen ergeben 1,15 Euro einen Grenzsteuersatz von 38,33 Prozent. Steigt das Einkommen allerdings um 1.002 auf 37.002 Euro, müssten insgesamt 9.097,02 Euro an Steuern gezahlt werden (persönlicher Steuersatz: 24,59 %). Angesichts einer Differenz von 396,17 Euro liegt der Grenzsteuersatz dann bereits bei 39,54 Prozent.
Die Beispiele in Tabellenform:
zu versteuerndes Einkommen | 36.000 € | 36.003 € | 37.002 € |
Einkommensteuer | 7.599,00 € | 7.600,00 € | 7.945,00 € |
Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 417,94 € | 418,00 € | 436,97 € |
Kirchensteuer (9,00 %) | 683,91 € | 684,00 € | 715,05 € |
Steuern gesamt | 8.700,85 € | 8.702,00 € | 9.097,02 € |
persönlicher Steuersatz | 24,17 % | 24,17 % | 24,59 % |
Steuerdifferenz (mehr zu zahlende Steuer) |
8.792,00 € – 8.700,85 € =1,15 € |
9.097,02 € – 8.700,85 € = 396,17 € |
|
Grenzsteuersatz bzw. Differenzsteuersatz |
1,15 € bezogen auf 3,00 € = 38,33 % |
396,17 € bezogen auf 1.002,00 € = 39,54 % |
Bedeutung des Grenzsteuersatzes
Die Rechenbeispiele zum Grenzsteuersatz zeigen recht eindrucksvoll, wie sich ein höheres Einkommen auf die Steuerlast auswirkt. Im Umkehrschluss heißt das: Es lohnt sich, die Steuersparmöglichkeiten voll auszuschöpfen. Dazu gehören unter anderem Aufwendungen für die private Altersvorsorge mit einer Rürup- oder Riester-Rente. Für Zinseinkünfte ist der Grenzsteuersatz nur noch dann relevant, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent.
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