Wie beantragt man eine Verlustbescheinigung?
Wer in Aktien bzw. Wertpapiere investiert freut sich über steigende Kurse und entsprechende Gewinne. Allerdings sind – trotz intelligenter Anlagestrategie – Verluste nicht immer vermeidbar. Um den Verlust wenigstens etwas abzumildern, kann eventuell das Finanzamt ein Trostpflaster verteilen. Wer Wertpapiere mit Verlust verkauft, darf die roten Zahlen steuerlich geltend machen. Notwendig dafür ist eine Verlustbescheinigung der Bank.
Wann benötige ich eine Verlustbescheinigung?
Allgemein gilt: Seit Einführung der neuen Abgeltungssteuer am 1.1.2009 werden Verluste beim Verkauf von Wertpapieren direkt mit positiven Kapitalerträgen verrechnet. Das gilt aber nur bankintern, d. h. für das Konto- bzw. depotführende Finanzinstitut. Wer über mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Banken verfügt, muss diese Arbeit in der Regel selbstständig erledigen. Ein Datenaustausch zwischen den verschiedenen Finanzinstituten wird nicht vorgenommen.
Wichtig: Besteht am Ende des Jahres bei bankinterner Verrechnung ein Verlust, wird dieses Minus ins nächste Jahr vorgetragen. Um das zu verhindern, kann der Anleger den Verlust über die Steuererklärung mit den Kapitalerträgen einer anderen Bank verrechnen lassen. Die Verlustbescheinigung muss der Anleger beantragen.
Gibt es eine Frist für die Beantragung der Verlustbescheinigung?
Stichtag für den Antrag einer Verlustbescheinigung ist jeweils der 15. Dezember eines Jahres. Nur wer die Beantragung bis zu diesem Datum einreicht, hat die Chance, die Verluste in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Wird die Frist versäumt, überträgt die betreffende Bank die Verluste automatisch in das Folgejahr.
Steht zum 15.12. noch nicht fest, ob in diesem Jahr ein Verlust ansteht, hat das leider keinen Einfluss auf die Frist. Die Bescheinigung lässt sich nicht später beantragen. Sobald die Bescheinigung erteilt ist, fällt der Verlusttopf auf null.
Wie lässt sich eine Verlustbescheinigung beantragen?
Der Antrag für die Verlustbescheinigung kann üblicherweise telefonisch oder online bei der entsprechenden Bank eingehen. Möglich ist die Ausstellung für Aktienverluste und/oder andere Verluste. In der Einkommenssteuererklärung wird die Verlustbescheinigung mit der Anlage KAP bzw. Anlage SO Sonstige Einkünfte eingereicht.
Frist verpasst? Was passiert dann?
Wie erwähnt, lassen sich die Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Finanzinstituten nur über den Weg der Einkommenssteuererklärung verrechnen. Wird die Frist für die Verlustbescheinigung versäumt, überträgt die Bank bestehende Verluste auf das Folgejahr, d. h. eine Verlustverrechnung ist erst im folgenden Jahr wieder möglich. Erneut gilt der Stichtag 15.12. als Frist.
Wie lassen sich Verluste verrechnen?
Wie unsere Grafik zeigt, sind negative Kapitaleinkünfte mit positiven Kapitaleinkünften über die Einkommenssteuererklärung zu verrechnen. Aktienverluste lassen sich nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien aufrechnen. Die übrigen Verluste sind mit positiven Einkünften ausgleichbar (z. B. Zinserträgen, Dividenden oder Kursgewinnen).
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Wahl Ihrer Investments von Experten beraten oder setzen Sie – zumindest teilweise – auf sichere Zinsanlagen.
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