Günstigerprüfung
Wer Kapitalerträge – gleich welcher Art – oberhalb eventueller Freibeträge, des Sparerpauschbetrages bzw. des Rahmens gestellter Freistellungsaufträge erzielt, muss darauf seit dem 1. Januar 2009
Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich
Solidaritätszuschlag und eventueller
Kirchensteuer entrichten. Bis Ende 2008 wurde auf Kapitalerträge nach Abzug diverser Freibeträge und ähnlicher Faktoren noch der persönliche Steuersatz angewendet (Zinsen) bzw. die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (Kursgewinne).
Um sicherzustellen, dass die neue Abgeltungssteuer zu keiner Schlechterstellung von Anlegern führt, würde die so genannte Günstigerprüfung eingeführt (§ 32 d Abs. 6 Satz 1 EStG). Sie kann immer dann beantragt werden, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als der Abgeltungssteuersatz.
Im Steuerrecht gibt es die Günstigerprüfung auch für andere Fälle wie etwa dem Kindergeld oder dem Sonderabgabenauszug bei der Riester-Rente.
Hinweis: einen
Grenzsteuersatz von 25 Prozent können Steuerpflichtige bereits mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro erreichen. Unterliegen sie einem Splittingtarif, sind die 25 Prozent bereits bei rund 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen möglich.
Günstigerprüfung beantragen
Wer eine Günstigerprüfung durchführen lassen will, muss alle Kapitalerträge in der Anlege KAP der Jahressteuererklärung angeben (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten müssen beide Partner die
Anlage KAP ausfüllen). Die Günstigerprüfung wird beantragt, in Ziffer 1 in Zeile 4 der Anlage KAP beantragt.
Ergibt die Prüfung, dass der Abgeltungssteuersatz ungünstiger als die Besteuerung gemäß Grund- oder Splittingtarif mit dem persönlichen Einkommensteuersatz st, wird die bereits von der Bank einbehaltene Abgeltungssteuer auf eine noch zu entrichtende Einkommensteuerschuld als Vorauszahlung angerechnet bzw. im anderen Fall zurückerstattet.
Anlage KAP
Weitere Gründe für das Ausfüllen der Anlage KAP sind unter anderem:
- Nichtausschöpfung des Sparer-Pauschbetrages
- Nichtanrechnung ausländischer Quellensteuern
- Verrechnung von Verlusten aus anderen Einkommensarten mit positiven Kapitalerträgen
- Verlust- und Gewinnverrechnung zwischen mehreren Banken
- Nichtberücksichtigung der Anschaffungskosten von Wertpapieren bei einem Depotübertrag
Angebote mit hohen Tagesgeldzinsen finden
Welche Banken besonders hohe Zinsen aufs Tagesgeld bieten, zeigt unser Vergleich über den nachfolgenden Rechner bei dem Sie sowohl Einlage als auch Anlagedauer frei wählen können und im Ergebnis die besten Angebote sortiert nach der Höhe der Zinsen angezeigt bekommen: