Girokonto
Der Begriff Girokonto ist von der italienischen Vokabel girare abgeleitet, die so viel bedeutet, wie etwas kreisen zu lassen. Es dient in der Hauptsache als unverzichtbares Hilfsmittel bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Ursprünge lassen sich in Europa bis ins 11. Jahrhundert zurückverfolgen. Im Orient war der von den Historikern ausgemachte Vorläufer des modernen Girokontos das Hawala-System. Die kontenmäßige Verrechnung nach heutigem Verständnis wurde im späten Mittelalter in Italien eingeführt. In Deutschland war der Pionier des Girokontos die Hamburger Bank, die 1619 ins Leben gerufen wurde.
Die rechtlichen Grundlagen für das Girokonto
Von der gesetzlichen Definition her handelt es sich beim Girokonto um ein Kontokorrentkonto, bei dem eine permanente Saldierung erfolgt. Der als Soll ausgewiesen Saldo steht der Bank und der als Haben ausgewiesene Saldo steht dem Kontoinhaber zu. Diese Grundlagen ergeben sich aus den Bestimmungen des Paragrafen 355 des deutschen Handelsgesetzbuches.
Weitere auf das Girokonto anzuwendende Rechtsnormen finden sich in den Paragrafen 675 und 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hinzu kommen die Regelungen, die aus dem Zahlungsaufsichtsgesetz abgeleitet werden können. Welche Unterlagen dem Kunden im Einzelfall zum Girokonto ausgehändigt werden müssen, ist im Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die in den gesetzlichen Normen zu findenden Regelungen werden immer durch die Bestimmungen der AGB der Banken sowie den über die Kontoführung abgeschlossenen Verträge ergänzt.
Ein gesetzlich verbriefter Zwang der Banken, für jeden Kunden ein Girokonto zu eröffnen, besteht in Deutschland nicht. Bei den Sparkassen, bei der Postbank sowie bei den Genossenschaftsbanken gibt es jedoch einen moralischen Zwang des Staates, auch für wenig liquide Kunden Konten eröffnen zu sollen.
Die Möglichkeiten der Nutzung beim Girokonto
Ein Girokonto dient in erster Linie zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es macht Gutschriften von Dritten möglich und es können Überweisungen durch den Inhaber getätigt oder Einzugsermächtigungen zu Gunsten Dritter erteilt werden. Turnusmäßig durchzuführende Überweisungen können auch als Daueraufträge erteilt werden.
Einst war das Management beim Girokonto nur im Tafelgeschäft in den Filialen vor Ort möglich. Inzwischen werden auch Konten angeboten, bei denen das Management per Post, per Telefon oder komplett über das Internet erfolgen kann. Hinzu gekommen ist auch, dass das Girokonto als Verrechnungskonto für die Umsätze einer Kreditkarte oder für die Transfers von und zu einem Anlagekonto genutzt werden kann.
Für die von den Banken bereit gestellten Dienstleistungen werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt. In welchen Formen das im Einzelfall geschehen kann, das können Sie in unserem Glossar unter dem Punkt Kontoführungsgebühr nachlesen.
Als Nachweis über die getätigten Umsätze werden Kontoauszüge erstellt. Sie haben rechtsverbindlichen Charakter und dienen auch als Nachweis der Zahlung von Forderungen. Auf einem Girokonto kann ein Kreditrahmen eingeräumt werden, der beim gewerblichen Kunden als Kontokorrentkredit und beim privaten Kunden als Dispositionskredit bezeichnet wird. Für die jeweils in Anspruch genommenen Anteile muss durch die Banken eine turnusmäßige Abrechnung und Belastung der aufgelaufenen Soll-Zinsen erfolgen.
Eine Verzinsung der Guthaben auf einem reinen Girokonto ist unüblich. Moderne Angebote bieten aber auch die Möglichkeit, ein Girokonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und als Anlagekonto für ein Tagesgeld nutzen zu können. Die jeweils geltenden Details sind aus den AGB der Anbieter und den jeweiligen Kontoverträgen zu entnehmen.
Girokonten mit hohen Guthabenzinsen finden
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