Genussscheine
Als Genussschein wird ein Dokument bezeichnet, welches bei der Emission eines Genussrechts ausgegeben wird. Eine gesetzlich verbindliche Definition gibt es dazu nicht.Der Genussschein ist mit einer festen Laufzeit ausgestattet und gehört rechtlich in die Kategorie der Schuldverschreibungen. Der Emittent geht dabei die Verpflichtung zur Rückzahlung des geliehenen Kapitals ein und sichert den Besitzern der Genusscheine die Zahlung einer Rendite zu. Mit einem Genussschein sind im Gegensatz zu anderen Beteiligungen keine Rechte der Mitbestimmung verbunden.
Genussscheine sind Mezzanine-Finanzierungen
Genussscheine werden in die Gruppe der so genannten Mezzanine-Finanzierungen eingeordnet, bei denen sowohl charakteristische Elemente der Eigenkapital-Finanzierung als auch der Fremdkapital-Finanzierung verbunden sind. Der Begriff Mezzanine-Finanzierungen kommt aus der Architektur und steht für das Synonym "Zwischenform". Der Eigenkapitalcharakter kommt aus der wirtschaftlichen Betrachtung und Verwendung des so erlangten Kapitals. Die fehlenden Stimmrechte sind den Charakteristika des Fremdkapitals zuzuordnen.
Die Besonderheiten von Genussscheinen
Ein Genusschein wird in der Regel als Inhaberpapier ausgestellt. Ist damit eine Unternehmereigenschaft verbunden, ergeben sich steuerliche Vorteile für gewerbliche Investoren. Anderseits bringt diese Unternehmereigenschaft auch Einschränkungen der Handelbarkeit sowie eine Nachschusspflicht bei erwirtschafteten Verlusten mit sich. Daraus ergibt sich ein enormes spekulatives Risiko, da es auch zu einem Totalverlust der getätigten Einlage kommen kann, obwohl für das Abfedern von Verlusten üblicherweise aus den Renditen Rücklagen gebildet werden. Sie können ebenfalls zur Reduzierung der vom Investor zu tragenden Steuerlast genutzt werden.
Eine weitere Besonderheit ergibt sich beim Genusschein im Falle einer Insolvenz des Emittenten. Dann wird der Inhaber der Genussrechte nämlich zu einem nachrangig zu behandelnden Gläubiger, dessen Forderungen erst dann bedient werden, wenn alle anderen Schulden bezahlt worden sind. Auch das ergibt sich aus dem Mischcharakter einer solchen Finanzierung.
Möglichkeiten für Gewinne aus einem Genussschein
Die Rendite aus einem Genussschein ergibt sich aus der gewährten Verzinsung, die entweder fix oder in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Emittenten flexibel festgesetzt werden kann. Eine zweite Möglichkeit der Gewinnerzielung aus dem Genussschein ergibt sich aus der Handelbarkeit. Bei einem frei handelbaren Genussschein wird der Preis durch die Lukrativität der Rendite, der auf dem Markt vorhandenen Nachfrage und den Prognosen der weiteren Entwicklung gebildet. So kann bei einem Verkauf auch ein Erlös erzielt werden der über dem Ausgabepreis eines solchen Wertpapiers liegt.
Turnusmäßig gutgeschriebene Renditen und auch die Erlöse aus Verkäufen müssen in Deutschland über die Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Steuern werden direkt von demjenigen abgeführt, der die Rendite ausschüttet. Sie sind dem Empfänger zu bescheinigen, so dass dieser bei einem besonders niedrigen persönlichen Satz der Einkommenssteuer auch die Möglichkeit hat, die Gewinne alternativ auch zu diesem Satz verrechnen zu lassen.
Unser Tipp:
Mit guten Festgeldkonten lassen sich ähnliche Renditen wie mit Genussscheinen erzielen – jedoch ohne die Risiken (Kursrisiko, Emittentenrisiko) und sogar bei deutlich höherer Sicherheit durch die gesetzliche Einlagensicherung. Aktuelle Zinssätze führender Festgeldkonten können Sie hier berechnen und vergleichen: