Genussrecht
Beim Genussrecht handelt es sich um eine spezielle Form der Wertpapiere, über die Beteiligungen an einzelnen Projekten oder ganzen Unternehmen möglich sind. Mit einer solchen Beteiligung ist jedoch kein Mitbestimmungsrecht wie beispielsweise bei den Aktien verbunden. Vom Prinzip her handelt es sich um eine stille Teilhaberschaft.
Rechte und Pflichten beim Genussrecht
Aus dem Erwerb eines Genussrechtes ergibt sich für den Inestor die Pflicht, dem Emittenten eine bestimmte Summe Geld für einen vertraglich geregelten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Emittent verpflichtet sich einerseits zur Rückzahlung des geliehenen Kapitals am Ende der Laufzeit und andererseits zur Zahlung einer vereinbarten Rendite während der Laufzeit für ein Genussrecht.
Eine rechtlich verbindliche Definition gibt es für das Genussrecht nicht. Als gesetzliche Grundlagen kommen die Paragrafen 221 des deutschen Aktiengesetzes sowie der Paragraf 8 des Körperschaftssteuergesetzes zur Anwendung. Das Genussrecht als Anlageform ist derzeit nur in der Bundesrepublik Deutschland sowie in der Schweiz und in Österreich verfügbar. In den beiden letztgenannten Ländern wird es unter der Bezeichnung Partizipationskapital angeboten.
Vorteile und Risiken beim Genussrecht
Beim Genussrecht handelt es sich um eine spekulative Anlageform. Das Risiko ergibt sich vor allem aus den Regelungen für den Fall einer Insolvenz des Emittenten. Diese sehen nämlich vor, dass die Inhaber der Genussrechte als nachrangige Gläubiger behandelt werden. Sie bekommen ihr Geld erst dann, wenn alle anderen Forderungen komplett bedient worden sind. Dieses Risiko eines möglichen Totalverlustes seines investierten Geldes sollte man bei der Auswahl einer Geldanlage im Genussrecht immer mit einkalkulieren.
Ein zweites Risiko ergibt sich aus den vertraglichen Bedingungen zu einem Genussrecht. Hier kann unter Umständen auch ein Ausgleich von Verlusten aus einem Projekt oder Unternehmen mit vereinbart werden. Üblicherweise werden für einen solchen Fall Rückstellungen aus den erzielten Renditen gebildet. Daraus ergibt sich jedoch auch ein steuerlicher Vorteil, der vor allem von gewerblichen Investoren gern ausgenutzt wird.
Festgeldkonten als sichere Alternative zum Genussrecht
Genussscheine verbriefen ein Genussrecht. Sie unterliegen während ihrer Laufzeit jedoch Kursschwankungen sowie Emittenten- und eventuell auch Währungsrisiken. Darüber hinaus sind sie nicht gesetzlich abgesichert. Hier trumpfen Festgeldkonten als sichere Alternative auf: sie bieten nicht nur fest vereinbarte Zinsen über die gesamte Laufzeit sondern auch eine umfassende Einlagensicherung, welche in Deutschland von gesetzlicher Seite aus mindestens 100.000 Euro pro Kunde und Bank zu 100 Prozent absichert.
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