Bundesschatzbriefe
Der Bundesschatzbrief ist eine als sicher geltende Anlage für jedermann. Sie richtet sich an den privaten Sparer und wurde im Jahr 1969 ins Leben gerufen.Mit den Bundesschatzbriefen werden zwei verschiedene Zielstellungen verbunden. Zum einen ist es eine gute Möglichkeit für den Staat, sich liquide Mittel von privaten Investoren verschaffen zu können. Anderseits sind sie als sichere Wertpapiere mit Zinsen ausgestattet, die den Vermögensaufbau in breiten Schichten der Bevölkerung fördern sollen.
In diesem Zusammenhang ist auch der sehr minimale Mindestnennwert der Bundesschatzbriefe in Höhe von 50 Euro zu betrachten. Nach dem ersten Jahr der Laufzeit ist ein kostenloser Umtausch der Bundesschatzbriefe in andere ausgegebene Wertpapiere der Bundesregierung möglich.
Die Besonderheiten beim Bundesschatzbrief
Vom Grundsatz her handelt es sich beim Bundesschatzbrief um ein Wertpapier, das als Inhaberpapier ausgelegt ist. Inhaberpapiere können eigentlich an den Börsen frei gehandelt werden, was allerdings beim Bundesschatzbrief nicht der Fall ist. Eine Rückgabe ist immer nur über die Bank möglich, bei der das Wertpapier auch erworben worden ist. Sie stellen diese Leistung in Kooperation mit der Deutschen Finanzagentur bereit, die für den Vertrieb und die Verwaltung der Bundesschatzbriefe verantwortlich ist.
Eine weitere Besonderheit beim Bundesschatzbrief findet sich bei der Verzinsung. Sie weist mit fortschreitender Laufzeit eine steigende Kurve auf. Damit soll für die Inhaber der Bundesschatzbriefe ein Anreiz geschaffen werden, sie nicht vorzeitig zu kündigen, sondern bis zum Ende der Laufzeit zu behalten. Die erhaltenen Zinsen unterliegen der Pflicht zur Versteuerung. Die darauf entfallende Abgeltungssteuer wird nach Abzug der zugeteilten Freibeträge von den Banken ans Finanzamt abgeführt und dem Sparer bescheinigt. Eine nachträgliche Verrechnung zum persönlichen Satz der Einkommenssteuer ist mit der Abgabe der Jahreserklärung möglich.
Die verschiedenen Typen beim Bundesschatzbrief
Beim Bundesschatzbrief werden die Typen A und B unterschieden. Der Typ A ist durch eine Laufzeit von sechs Jahren gekennzeichnet. Die Ausschüttung der Zinsen erfolgt zum Ende eines jeden Jahres der Laufzeit. Wer sie dann nicht sofort versteuern möchte, kann Schatzbriefe mit der vertraglichen Regelung einer Wiederanlage der erzielten Rendite erwerben und dadurch vom Zinseszinseffekt profitieren.
Bundesschatzbriefe des Typs B bringen eine siebenjährige Laufzeit mit. Ihre Besonderheit besteht darin, dass der Gesamtbetrag der über die Laufzeit hinweg erzielten Rendite erst zum Ende der kompletten Laufzeit erfolgt. Der Nachteil einer solchen Regelung besteht darin, dass der Sparer die Rendite vollständig in einem Jahr versteuern muss. Eine Splittung und damit die Auslastung der Sparerfreibeträge über mehrere Jahre hinweg sind damit nicht möglich. Bei größeren Anlagebeträgen raten die Experten deshalb immer dazu, die Bundesschatzbriefe zeitlich gestaffelt zu erwerben, so dass das Ablaufdatum in verschiedene Kalenderjahre fällt.
Unser Tipp:
Festgeldkonten bieten – ebenso wie Bundesschatzbriefe – feste Zinsen bei festen, wählbaren Laufzeiten. Teilweise sind die Zinssätze guter Festgeldkonten sogar deutlich höher als die von Bundesschatzbriefen – und das bei gleicher Sicherheit dank gesetzlicher Einlagensicherung. Welche Renditen sich derzeit mit Festgeld erzielen lassen, können Sie hier berechnen und vergleichen: