Dispositionskredit
Der Dispositionskredit ist eine vertraglich zwischen dem Kunden und der kontoführenden Bank vereinbarte Erweiterung des Verfügungsrahmens. Diese vertragliche Regelung lässt es zu, dass über die im Paragrafen 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelte Verwendung von vorhandenen Guthaben hinaus auch Verfügungen über die Gelder aus einem in konkreter Höhe eingeräumten Kreditrahmen getroffen werden können. Einen Rechtsanspruch auf die Einräumung eines Dispositionskredites gibt es nicht.
Beim Dispo, wie diese Form des Kontokorrentkredits im Volksmund auch kurz genannt wird, handelt es sich um ein unbefristetes Darlehen, das auf der Basis der Paragrafen 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeräumt wird. Es kann jederzeit in Teilen oder vollständig ausgeschöpft und wieder ausgeglichen werden. Für eine wiederholte Inanspruchnahme ist keine neuerliche Zustimmung der Bank erforderlich.
Die Kosten für einen Dispositionskredit
Für die Inanspruchnahme des Dispositionskredites fallen außer den Zinsen keine weiteren Nebenkosten an. Das ist neben den kurzfristigen Zinsbelastungen, die üblicherweise oder monatlich oder quartalsweise abgerechnet werden, eines der markanten Kennzeichen dieser Kreditform. Sämtliche anfallenden Kosten für die Verwaltung eines Dispo werden über die erhobenen Zinsen abgegolten.
Die Zinsen für den Dispositionskredit liegen üblicherweise bei einem Vielfachen der für andere Darlehensformen üblichen Zinsen. Damit gehört er zu den teuersten Kreditformen, die von den Banken angeboten werden und man sollte sich im Einzelfall gut überlegen, ob nicht ein klassischer Ratenkredit vor allem bei einem längerfristigen Bedarf die bessere Alternative wäre.
Vorraussetzungen für die Gewährung eines Dispositionskredites
Der Dispositionskredit wird üblicherweise nur privaten Kunden eingeräumt, die ein festes Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer Rente beziehen. Bei den meisten Banken gibt es eine Höchstgrenze, die beim Zweifachen eines durchschnittlichen Monatseinkommens liegt. Dabei werden auch die Bonitätsbewertungen mit einbezogen, die sich aus den Eintragungen in der Schufa ergeben. Dort spielt vor allem das Scoring eine entscheidende Rolle, das Auskunft darüber gibt, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Einzelne seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird.
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