Festverzinsliche Wertpapiere
Als Wertpapiere werden im üblichen Sprachgebrauch Dokumente bezeichnet, die dem Inhaber bestimmte Rechte sichern und dem Ausgeber Pflichten auferlegen. Das besondere Kennzeichen besteht nach einer in der Schweiz üblichen und sehr treffenden Definition darin, dass die Rechte ohne die Vorlage der Dokumente nicht geltend gemacht werden können. Ein markantes Kennzeichen für festverzinsliche Wertpapiere ist eine Festschreibung der Zinsen über die gesamte vorgesehene Laufzeit hinweg.
Die gesetzlichen Grundlagen für festverzinsliche Wertpapiere und ihre Pendants mit einer flexiblen Verszinsung finden sich in verschiedenen Normen, bei deren Anwendung es davon abhängt, um welche Art von Wertpapier es sich handelt. Als mögliche Rechtsnormen kommen das Kreditwesengesetz, das Depotgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz, die Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung, das Wechselgesetz, das Handelsgesetzbuch sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Betracht.
Formen festverzinslicher Wertpapiere
Ein typischer Vertreter für festverzinsliche Wertpapiere sind die Bundesschatzbriefe und Bundesanleihen. Hier muss man als Interessent auf die Unterschiede bei der Handelbarkeit achten. Während Bundesanleihen an der Börse jederzeit gehandelt werden können, ist bei den Bundesshatzbriefen lediglich eine Rückgabe an den Emittenten möglich.
Auch Beteiligungen und Genussrechte können als festverzinsliche Wertpapiere ausgelegt sein. Die daran zu knüpfende Bedingung ist in Analogie zur Bezeichnung die vertragliche Zusicherung eines fixen Guthabenzinses bzw. eine konkret festgelegte Rendite in Form von turnusmäßigen Ausschüttungen.
Eine weitere Unterscheidung für festverzinsliche Wertpapiere wird nach den verbundenen Pflichten der Investoren getroffen. So sind Beteiligungen sowohl mit als auch ohne Unternehmereigenschaft zu bekommen. Die Unternehmereigenschaft bietet einerseits steuerliche Vorteile, bringt aber andererseits den Nachteil der eingeschränkten Handelbarkeit und das Risiko einer eventuellen Nachschusspflicht mit sich.
Auch eine Unterscheidung nach der Art des Emittenten ist für festverzinsliche Wertpapiere üblich. Ein typischer Vertreter sind die Kommunalobligationen, bei denen die Wertpapiere durch regionale Institutionen der Öffentlichen Hand emittiert werden. Den zweiten Klassiker stellen die Anteile an Rentenfonds, der eine spezielle und mit festen Zinsen ausgestattete Form der Investmentfonds darstellt.
Die Renditen festverzinslicher Wertpapiere
Die Insider der Finanzbranche sagen aus, dass festverzinsliche Wertpapiere zumeist eine geringere Rendite als eine flexibel verzinste Anlage mit sich bringen. Das ist aber nicht zwingend so, sondern wird von der jeweils aktuellen konjunkturellen Entwicklung und der allgemeinen Lage auf dem Finanzmarkt mit bestimmt.
Rendite kann für festverzinsliche Wertpapiere auf zwei Arten entstehen. Einerseits stammt sie aus der vereinbarten Verzinsung. Bei handelbaren Wertpapieren kommen noch die erreichbaren Guthaben aus den Differenzen zwischen den Kosten des Erwerbs und den erzielten Erlösen aus einem Verkauf hinzu. Wissenswert ist in dem Zusammenhang, dass sämtliche Arten von Renditen aus festverzinslichen Wertpapieren in Deutschland der Pflicht zur Versteuerung über die Abgeltungssteuer unterliegen.
Festgeld als sichere Alternative zu festverzinslichen Wertpapieren
Festgeld bietet Sicherheit und feste Zinsen ohne Kursrisiken. Damit unterscheidet es sich von festverzinslichen Wertpapieren, bei denen es in der Regel ein Kursrisiko und keine Einlagensicherung gibt. Welche Festgeldkonten dabei besonders hohe Zinsen bringen, zeigt unser Vergleich. Einfach Laufzeit und Anlagesumme eingeben, berechnen, vergleichen: