Vorfälligkeitsentschädigung
Im Kreditwesen bezeichnet die Vorfälligkeitsentschädigung eine gesetzlich gedeckelte Gebühr, die von der Bank erhoben wird, sollte ein Darlehen vorzeitig abgelöst werden. Analog dazu gibt es auch im Bereich der Geldanlage verschiedene Formen der Vorfälligkeitsentschädigung. In Rechnung gestellt wird sie, falls ein Anleger vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit auf sein Kapital zurückgreifen möchte. Eine einheitliche Regelung, wie hoch diese Gebühr ist – insbesondere bei der Festgeldanlage –, sucht man allerdings vergebens.Vorschusszinsen
Die klassische Variante der Vorfälligkeitsentschädigung ist der sogenannte Vorschusszins. Er greift hauptsächlich bei Sparbüchern und Sparcards. Üblicherweise dürfen bei diesen Produkten maximal 2.000 Euro pro Monat abgehoben werden. Es sei denn, das Sparbuch wird unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist aufgelöst. Wird ein höherer Betrag abgehoben, müssen Vorschusszinsen gezahlt werden. Sie betragen ¼, also 25 Prozent des aktuellen Habenzinssatzes. Schreibt die Bank 2,00 Prozent gut, stehen 0,50 Prozent Vorschusszinsen zu Buche. Eine klar definierte Rechenformel gibt es allerdings auch hier nicht.
Hintergrund der Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der Festgeldanlage gestaltet sich die Vorfälligkeitsentschädigung ein wenig anders. Hier hat jede Bank ihr eigenes Rezept. Dass überhaupt eine Gebühr erhoben wird oder niedrigere Zinsen gezahlt werden, hängt mit der Kalkulation der Banken zusammen. Die Unternehmen arbeiten mit den Einlagen der Kunden, etwa in Form von Krediten, und verdienen auf diese Weise Geld. Daher zahlen Banken auch einen höheren Zins, wenn Kapital langfristig angelegt wird und dementsprechend länger zur Verfügung steht. Kündigt ein Sparer vorzeitig, hat er rein theoretisch also auch nur Anspruch auf die Zinsen, die für die kürzere Laufzeit gewährt worden wären.
Strafgebühr und Rückfallzins
Im günstigsten Fall arbeitet die Bank mit einem Rückfallzins. Dann weiß der Kunde von Anfang an, mit welchem Zinssatz er rechnen darf, wenn er vor Vertragsende an sein Kapital möchte. Die ursprünglich erwartete Rendite lässt sich dann zwar nicht mehr realisieren, dafür bleibt unter dem Strich zumindest ein kleinerer Gewinn. Normalerweise müssen Sparer allerdings damit rechnen, dass sie Verluste machen. Denn viele Banken streichen bzw. kürzen nicht nur den Zinssatz, was durchaus verständlich ist. Sie erheben darüber hinaus eine Strafgebühr. Über deren Höhe und generell die Konsequenzen einer frühzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sollte man sich vorab informieren, und zudem sehr genau überlegen, über welchen Zeitraum das Kapital angelegt werden kann.
Tages- und Festgeldkonten mit hohen Zinsen finden
Dank hoher Zinsen bieten führende Tages- und Festgeldkonten auch nach Abzug der Abgeltungssteuer attraktive Renditen. Welche Banken dabei derzeit besonders hohe Zinsen bieten, zeigen unsere nachfolgenden Rechner: