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Öffentlicher Haushalt in Deutschland

Viel hört man in den Medien über den Staatshaushalt, über die starke Verschuldung der öffentlichen Haushalte und über Debatten, wie man diesen am besten sanieren könnte. Doch wie so oft in den Zeitungen und natürlich noch stärker im TV wird dem Leser bzw. Zuschauer nie erklärt, was ein öffentlicher Haushalt überhaupt ist und worin seine Zielsetzung besteht.

Der Blogger Sebastian Engelmann fordert „politische Bildung an Schulen“. Etwas provokativ gibt er zu Bedenken "sonst könne man zwar den Haushalt für das Wohl der zukünftigen Generationen sanieren, doch diese wissen dann gar nicht mehr, was ein öffentlicher Haushalt ist."

Definition

Wir wollen hier etwas Abhilfe schaffen. Nach Definition ist der Haushalt eine systematische Zusammenstellung von (geplanten) Ausgaben und der zu deren Deckung vorgesehenen Einnahmen. Die zwei wichtigsten Akteure sind das Parlament und die Regierung.

Rechte

Aus Sicht des Parlaments drückt sich im Budget das fundamentale Recht aus, über die Ausgaben und Einnahmen, die von der Regierung vorgeschlagen werden, zu entscheiden. Dies ist das wichtigste Recht des Parlaments. Aus Sicht der Regierung ist der Haushalt einerseits ein Planungsinstrument und andererseits die finanzielle Grundlage für Regierungshandeln.

Abgeleitet werden diese Rechte sowohl aus dem Grundgesetz Artikel 109-115, als auch aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Das HGrG fasst alle Regeln zusammen, nach denen Bund und Länder ihre Haushalte aufstellen müssen. Weiterhin spielt auf Bundesebene die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und auf Landesebene die Landeshaushaltsordnung eine Rolle. Jährlich wird auch das Haushaltsgesetz, welches zur Feststellung des Haushaltsplans dient, zu Rate gezogen.

Haushaltsgrundsätze

Bei der Aufstellung des Haushaltes sind Haushaltsgrundsätze zu beachten, die folgend kurz erläutert werden. Die Haushaltsgrundsätze sind Vollständigkeit, Klarheit, Öffentlichkeit, Einheit, Ausgleich, Non-Affektion, Vorherigkeit, Jährlichkeit, Spezialität und Genauigkeit.

  • Unter Vollständigkeit versteht man, dass alle Ausgaben (Investitionen, Zins und Tilgung aufgenommener Kredite etc.) und alle Einnahmen (Steuern, Zinsen für begebene Kredite etc.) enthalten sind, es darf keine Nebenbudgets geben.
  • Der Punkt Klarheit ist selbsterklärend. Hier muss sichergestellt sein, dass alle Mittel klar nach Herkunft und Zweckbestimmung aufgelistet sind.
  • Mit Öffentlichkeit ist gemeint, dass die Debatten und Verhandlungen zugänglich sind, bzw. nach außen übertragen werden. Dies ist im Parlament gegeben, aber in den Ausschüssen und Expertenrunden leider nicht wirklich.
  • Einheit bedeutet, dass alle Ausgaben  in einem Haushalt zusammengefasst werden.
  • Unter Ausgleich wird das Prinzip Einnahmen größer oder gleich Ausgaben gefordert, dies war früher wirklich so gemeint, heutzutage werden Schulden auch als Einnahmen gerechnet.
  • Non-Affektion bedeutet, dass Steuern nicht zweckgebunden sein dürfen, sprich alle Einnahmen müssen für alle Ausgaben zur Verfügung stehen. Dies ist sehr wichtig, denn sonst wäre eine starke Abhängigkeit  der einzelnen Steuerentwicklungen zu einzelnen Ausgaben gegeben. Man stelle sich vor, es gäbe eine Bindung zwischen einer  Versicherungssteuer und dem Straßenbau. Saniert man dann die Straßen nicht mehr, wenn die Leute weniger Versicherungen abschließen? Die Non-Affektion gibt der Regierung großen Gestaltungsspielraum.
  • Die Vorherigkeit legt fest, dass der Haushalt vor dem Beginn der Haushaltsperiode aufgestellt und verabschiedet sein muss.
  • Die Jährlichkeit hat den Zweck, dass keine zeitlichen Lücken im Haushalt entstehen. So muss der Haushalt aber nicht jährlich neu aufgestellt werden, denn auch Zweijahrespläne sind zulässig, wie sie z.B. im Bundesland Berlin gelten.
  • Die Spezialität wird in quantitative Spezialität, qualitative Spezialität und zeitliche Spezialität aufgeteilt. Die quantitative Spezialität  besagt, dass die bewilligten Ausgaben nicht überschritten werden dürfen, eine Ausnahme ist der Nachtragshaushalt. Unter qualitativer Spezialität versteht man, dass Ausgaben nur für den vorhergesehen Zweck getätigt werden. Die zeitliche Spezialität hat zur Folge, dass Ausgaben nur in der Periode anfallen dürfen, für die sie auch bewilligt wurden. Dies hat das auch in Unternehmen bekannte Dezemberfieber zufolge: ungenutzte Mittel werden schnell noch im Dezember verbraucht, selbst wenn Sie nicht wirklich gebraucht werden. Siehe dazu den Eintrag „Dezemberfieber in Baden-Württemberg“. Lokalpolitiker Ingo Buth erläutert in seinem Blog, dass durch die Ablösung des bisherigen kameralistischen Haushaltssystems durch Doppik das Dezemberfieber eingeschränkt werden kann.
  • Der letzte Punkt ist die Genauigkeit, der wiederum selbsterklärend ist. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Einnahmen und Ausgaben möglichst genau geschätzt werden.
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