Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben 2017

Zum Jahreswechsel 2016/2017 hat sich wieder Einiges geändert. Wir geben einen kurzen Überblick, worauf Sie achten sollten.

Grundfreibetrag 2017

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde erneut angehoben. Lag er 2016 noch bei 8.652 Euro für Ledige, stieg er 2017 auf 8.820 Euro. Für Verheiratete gilt seit 2017 ein Grundfreibetrag von 17.640 Euro. 2016 betrug er noch 17.304 Euro. Alles, was über diese Beträge geht, ist steuerpflichtig. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum absichern.[1]

Kinderfreibetrag 2017

Auch der Kinderfreibetrag steigt. 108 Euro mehr umfasst er 2017, damit beträgt er 4.716 Euro statt wie bisher 4.608 Euro. Außerdem wird das monatliche Kindergeld um 2 Euro angehoben. Der Kinderzuschlag für Geringverdienende beträgt in 2017 170 Euro pro Monat.

Sparer- und Arbeitnehmerpauschbetrag 2017

Keine Veränderungen gibt es hingegen beim Arbeitnehmer- sowie beim Sparerpauschbetrag. Jener liegt auch 2017 bei 801 Euro für Ledige und bei 1.602 Euro für Verheiratete, dieser bei 1.000 Euro.

Nichtveranlagungsbescheinigung 2017

Die Einkommensgrenze für die Nichtveranlagungsbescheinigung erhöht sich für Ledige von 9.489 Euro auf 9.657 Euro. Für Verheiratete liegt die Grenze 2017 bei 19.314 Euro, statt wie bisher bei 18.978 Euro. Mit der NV-Bescheinigung wird vermieden, dass die Kapitalertragssteuer abgezogen wird.[2]

Steuern auf Alterseinkünfte 2017

Bei der Besteuerung der Renten geht es nach dem Muster der Vorjahre weiter. Um 2 % steigt der steuerpflichtige Anteil. Damit liegt er 2017 bei 74 %. Der Rentenfreibetrag entspricht demnach 26 %.[3]

Vorsorgeaufwendungen 2017

Die Altersvorsorgeaufwendungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, steigen im selben Maß wie der zu versteuernde Rentenanteil. Von 82 % geht es hoch auf 84 %.[4]

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 2017

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2017 erneut angehoben. Bisher lag die Grenze bei 74.400 Euro in den alten Bundesländern (6.200 Euro pro Monat) und 64.800 Euro in den neuen Bundesländern (5.400 Euro pro Monat). 2017 wird sie auf 76.200 Euro in den alten Bundesländern (6.350 Euro pro Monat), und 68.400 in den neuen Bundesländern (5.700 Euro pro Monat) erhöht.

Gesetzliche Krankenversicherung 2017

Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird erhöht. Der Sprung beträgt 1.350 Euro: Von 50.850 Euro auf 52.200 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 56.250 Euro auf 57.600 Euro.
Weiterführende Literatur: [1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Einkommenssteuergesetz [2] Ratgeber Geld – NV-Bescheinigung [3] Deutsche Rentenversicherung – Rentenbesteuerung [4] Haufe – Vorsorgeaufwendungen