Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben 2022

Neues Jahr, neue Grenzen bei den Steuer- und Sozialabgaben – das gilt auch 2022. Ob steuerlicher Grundfreibetrag oder Einkommensgrenze für die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung), an vielen Stellen wurde geschraubt. Wir fassen die Veränderungen im Jahr 2022 zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Grundfreibetrag steigt auf 9.984 Euro
  • Die Einkommensgrenze für die NV-Bescheinigung steigt auf 10.821 Euro bzw. 21.642 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag und Kinderfreibetrag bleiben hingegen unverändert

Grundfreibetrag 2022

Den Grundfreibetrag gibt es seit 1996. Sein Ziel ist es, bei der Absicherung des Existenzminimums zu helfen. Bis zum Grundfreibetrag muss Einkommen nicht versteuert werden. Wie im Vorjahr steigt er auch 2022 an. Die neue Grenze liegt bei 9.984 Euro (2021: 9.744 Euro).

Kinderfreibetrag 2022

Keine Änderungen gibt es hingegen beim Kinderfreibetrag. 2022 bleibt er bei 5.460 Euro. Wie der Grundfreibetrag soll er zur steuerlichen Entlastung dienen.

Sparer- und Arbeitnehmerpauschbetrag 2022

Sparer- und Arbeitnehmerpauschbetrag bleiben ebenfalls unverändert. Die Grenzen für den Sparerpauschbetrag liegen für Alleinstehende bei 801 Euro, für Verheiratete bei 1.602 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag verharrt bei 1.000 Euro.

Nichtveranlagungsbescheinigung 2022

Veränderungen gibt es hingegen bei der Einkommensgrenze für die Nichtveranlagungsbescheinigung. Sie liegt 2022 für Alleinstehende bei 10.821 Euro, für Verheiratete bei 21.642 Euro. Im Jahr 2021 waren es 10.581 Euro bzw. 21.162 Euro.

Steuern auf Alterseinkünfte 2022

Bereits im vergangenen Jahr stieg der steuerpflichtige Anteil um einen Prozentpunkt und wich damit vom bis dahin gültigen Muster ab (plus zwei Prozentpunkte pro Jahr). Im neuen Tempo geht es auch 2022 weiter. Der steuerpflichtige Anteil steigt von 81 Prozent auf 82 Prozent. Der Rentenfreibetrag verringert sich 2022 auf 18 Prozent.

Altersentlastungsbetrag 2022

Der Höchstbetrag für den Altersentlastungsbetrag sinkt 2022. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag für diejenigen, die vor Beginn des Kalenderjahres, für das das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet haben. Laut § 24a EstG liegt er 2022 bei 14,4 Prozent der Einkünfte, maximal aber bei 684 Euro.