Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben 2024

Das Jahr 2023 war ähnlich durchwachsen wie auch schon 2022: Ein hohes Zinsniveau machte der Immobilien-Branche und dem Kapitalmarkt zu schaffen, Kriege und Unruhen sorgten für volatile Börsen und machten es für die Anleger nicht leicht, Gewinne durch kurzfristige Investments zu erzielen. Freuen dürften sich die deutschen Sparer, denn die Zinsen für Sparprodukte wie Tages- und Festgeld sind weiterhin auf einem hohen Niveau. Auch der DAX konnte zum Jahresende noch mal ordentlich zulegen.

Das neue Jahr bringt wieder einige Änderungen bei Steuer- und Sozialabgaben mit sich. Unter anderem wird das Bürgergeld erhöht, der Mindestlohn steigt und der Grundfreibetrag wird angehoben. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Grundfreibetrag steigt um 696 Euro auf insgesamt 11.604 Euro an.
  • Der Mindestlohn steigt von 12 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.
  • Gutverdiener zahlen ab 2024 höhere Sozialabgaben.

Grundfreibetrag 2024

Den Grundfreibetrag gibt es bereits seit 1996. Das Ziel des Grundfreibetrags ist die Absicherung des Existenzminimums, bis zur Höhe des Grundfreibetrags muss ein Einkommen nicht versteuert werden. Wie auch im Vorjahr steigt der Grundfreibetrag auch 2024 an. Die neue Grenze liegt bei 11.604 Euro und ist damit um 696 Euro höher als im Jahr 2023.

Bürgergeld 2024

Im Jahr 2023 wurde das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) durch das Bürgergeld abgelöst. Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld, so steigt der Regelsatz für Erwachsene um 61 Euro auf insgesamt 563 Euro pro Monat. Auch die Regelsätze für Kinder und Jugendliche wurden angehoben. Aktuell beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Für Besserverdienende steigen ab dem 1. Januar 2024 die Sozialabgaben. Sowohl in der Renten-, als auch Arbeitslosen- und Krankenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Ab Januar 2024 steigt die Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat und in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat. Die Beitragssätze von 18,6 Prozent in der Renten- und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung bleiben dagegen 2024 unverändert. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf 5.175 Euro pro Monat, bisher lag die Grenze bei 4.987,50 Euro.

Verdoppelung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage

Ab dem ersten Januar 2024 steigen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Ledigen von 17.900 Euro auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, bei Verheirateten von 35.800 Euro auf 80.000 Euro. Damit soll sich auch die Anzahl der Anspruchsberechtigten auf knapp 14 Millionen Menschen erhöhen. Durch die Zulage fördert der Staat das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Form eines Bausparvertrags oder einer Vermögensbeteiligung, wie beispielsweise eines Fondssparplans.

Ab 2024 steigt die Ausbildungsvergütung

Für Auszubildende, die im Jahr 2024 eine Ausbildung beginnen, steigt die Ausbildungsvergütung. Das Bundesbildungsministerium hat bekannt gegeben, dass mindestens 649 Euro im Monat an Vergütung durch die Ausbildungsbetriebe zu zahlen ist. Für die folgenden Ausbildungsjahre ist eine steigende Vergütung vorgesehen, im zweiten Jahr sind es bereits 766 Euro, im dritten Jahr 876 Euro und im vierten Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung auf 909 Euro.

Höhere Renten im Jahr 2024

Gute Nachrichten für rund 21 Millionen Rentner: Ab dem 01.07.2024 sollen die Renten voraussichtlich bundesweit um mehr als 3,5 Prozent steigen. Die Anpassung soll für Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für die gesetzliche Unfallrente sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse gelten. Die Anpassung entscheidet sich final allerdings erst im nächsten Frühjahr, wenn die Zahlen der Lohnstatistik vorliegen. Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt steigt ab 2024 auf 66 Jahre.

Kinderfreibetrag steigt ebenfalls

Im Jahr 2024 wird der Kinderfreibetrag voraussichtlich von 8952 Euro auf 9540 Euro angehoben. Die genaue Höhe des neuen Kinderfreibetrags steht allerdings noch nicht fest, da dies erst nach Jahresende offiziell festgelegt wird.

Arbeitnehmer- und Sparerpauschbetrag bleiben unverändert

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der auch als Werbungskostenpauschale bekannt ist und für die steuerliche Absetzung von Aufwendungen wie Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten genutzt werden kann, bleibt auch im Jahr 2024 gleich. So ist die Werbungskostenpauschale auch für 2024 bei einem Betrag von 1230 Euro. Der Sparerpauschbetrag, der zuletzt 2023 deutlich erhöht wurde, bleibt ebenfalls unverändert, bei einem Betrag von 1.000 Euro für das Jahr 2024.