Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben 2015

Auch 2015 kommen einige Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben auf uns zu. Hier ein kurzer Ausblick auf die Neuerungen und was sich alles ändert.

Grundfreibetrag 2015

Pünktlich zum Jahresstart 2015 steigt der Grundfreibetrag. Bislang lag dieser bei 8.354 Euro. Nun klettert der Grundfreibetrag erneut und wird auf 8.472 Euro erhöht. Der Grundfreibetrag stellt das nötige Einkommen zur Bestreitung des Existenzminimums sicher und Geringverdiener sind von der Einkommensteuer befreit.

Steuern auf Alterseinkünfte 2015

Die Besteuerung der Renten steigt auch 2015. Der steuerpflichtige Anteil wird von 68 % auf 70 % angehoben und der steuerfreie Teil der Bruttojahresrente sinkt auf 30 Prozent. Bestandsrentner bleiben von der neuen Besteuerung unberührt. Für sie bleibt der bislang festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Vorsorgeaufwendungen 2015

Die Vorsorgeaufwendungen für das Alter, die steuerlich absetzbar sind, steigen in 2015 auf 80 % an. Dies bedeutet: sowohl für die Basisrente als auch Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies sind für Alleinstehende bis zu 16.000 Euro und für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner bis zu 32.000 Euro im Jahr.

Betriebliche Altersvorsorge 2015

Wer in eine Betriebliche Altersvorsorge einzahlt, der kann dieses Jahr mehr sparen als bisher. Der Grund dafür ist einfach: 2015 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: die bis zu vier Prozent des Bruttogehalts, die aus der Gehaltsumwandlung in die Betriebliche Altersvorsorge wandern, steigen durch die Erhöhung der Bemessungsgrenze von bislang 2.856 Euro auf 2.904 Euro an.

Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 2015

Für Steuerzahler heißt es auch 2015 wieder tiefer in die Tasche greifen. Die Sozialversicherungsbeiträge steigen erneut. Im Westen von um 100 Euro von 5.950 auf 6.050 Euro und im Osten gar um 200 Euro auf 5.200 Euro.

Gesetzliche Krankenversicherung 2015

Auch 2015 steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenkassen. Lag die Beitragsbemessungsgrenze 2014 noch bei 4.050 Euro (Jahreseinkommen von 48.600 Euro), so sind es 2015 monatlich 4.125 Euro (49.500 Euro Jahreseinkommen). Die Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt wie im Vorjahr bei 54.900 Euro Bruttojahreseinkommen. Angestellte, deren Einkommen oberhalb dieser Pflichtgrenze liegt, können sich entweder privat krankenversichern oder aber freiwilliges Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse werden.

Grunderwerbssteuer 2015

Im Vergleich zum Vorjahr zieht die Grunderwerbsteuer bloß in einem Bundesland an; NRW erhöht den Steuersatz auf 6,5 % und zieht mit Schleswig-Holstein und dem Saarland gleich. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Steuer auf Grunderwerb schwankt zwischen 3,5 % (Bayern und Sachsen) und 6,5 % bei oben genannten.

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