Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben 2025

Im Jahr 2024 konnten sowohl Anleger als auch Sparer von der wirtschaftlichen Entwicklung profitieren: Zinsen und die Erträge aus Sparanlagen blieben weiter auf einem hohen Niveau. Gleichzeitig erzielten Aktien, ETFs und Fonds beachtliche Renditen, insbesondere in den Bereichen Technologie und Rüstung. Auch der Kryptomarkt erreichte neue Höchststände. So überschritt Bitcoin Ende des Jahres 2024 die Grenze von 100.000 US-Dollar, Chip-Hersteller NVIDIA konnte etwa 200 Prozent an Wert gewinnen und der Dow Jones legte innerhalb eines Jahres um etwa 15 Prozent zu. Insgesamt war ein spannendes, volatiles und durchaus gutes Jahr für die Anleger.

Das Jahr 2025 knüpft hoffentlich an diese Dynamik an – jedoch mit neuen Rahmenbedingungen: Neben einigen wirtschaftlichen Impulsen stehen auch steuerliche und sozialpolitische Änderungen im Fokus.

Der Mindestlohn und das Kindergeld werden erneut angehoben, der Grundfreibetrag steigt und die Einkommensgrenze für die Nichtveranlagungsbescheinigung wird angepasst. Diese Entwicklungen könnten sich sowohl auf Sparer als auch auf Anleger auswirken. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Grundfreibetrag steigt um 492 Euro auf insgesamt 12.096 Euro an.
  • Der Mindestlohn steigt erneut von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
  • Gutverdiener zahlen auch 2025 wieder höhere Sozialabgaben.

Grundfreibetrag 2025

Den Grundfreibetrag gibt es bereits seit 1996. Das Ziel des Grundfreibetrags ist die Absicherung des Existenzminimums, bis zur Höhe des Grundfreibetrags muss ein Einkommen nicht versteuert werden. Wie auch im Vorjahr steigt der Grundfreibetrag auch 2025 an. Die neue Grenze liegt bei 12.096 Euro und ist damit um 492 Euro höher als im Jahr 2024.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge. Dabei fällt die Anhebung höher aus als in den Jahren zuvor. Vor allem für Gutverdiener wird es erneut teurer. Die Beitragsbemessungsgrenze wird bundesweit auf 8.050 Euro monatlich angehoben. Bisher lag sie bei 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten.

Die Beitragssätze von 18,6 Prozent in der Renten- und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung bleiben 2025 unverändert. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt wie bereits im Jahr 2024 bundeseinheitlich auf 5.512 Euro pro Monat, bisher lag die Grenze bei 5.175 Euro. Damit werden Gutverdiener auf 337,50 Euro mehr Einkommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Ab 2024 steigt die Ausbildungsvergütung

Für Auszubildende, die im Jahr 2025 eine Ausbildung beginnen, steigt die Ausbildungsvergütung erneut. Das Bundesbildungsministerium hat bekannt gegeben, dass mindestens 682 Euro pro Monat an Vergütung durch die Ausbildungsbetriebe zu zahlen ist. Die Mindestvergütungen steigen mit jedem Ausbildungsjahr, im zweiten Jahr sind es bereits 805 Euro, im dritten Jahr 921 Euro und im vierten Ausbildungsjahr steigt die Mindestvergütung auf 955 Euro.

Entwicklung der Renten im Jahr 2025

Im Jahr 2025 treten in Deutschland mehrere bedeutende Änderungen im Rentensystem in Kraft, die sowohl aktuelle Rentner als auch zukünftige Rentenbezieher betreffen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Ab dem 1. Juli 2025 ist eine Rentenerhöhung von 3,50 Prozent geplant. Die genaue Anpassung wird im Frühjahr 2025 bekannt gegeben.
  • Der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten wird zum 1. Juli 2025 erhöht. Die genaue Höhe der Anpassung wird noch festgelegt.
  • Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung werden angehoben: Bei voller Erwerbsminderung auf eine Grenze von 19.661 Euro jährlich, bei teilweiser Erwerbsminderung auf 39.322 Euro jährlich erhöht.
  • Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die bisherige Höherbewertung ostdeutscher Einkünfte. Dies bedeutet, dass für Rentenberechnungen bundesweit einheitliche Werte gelten.
  • Für Neurentnerinnen und Neurentner ab 2025 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 83,5%. Dementsprechend sinkt der steuerfreie Anteil auf 16,5%.
  • Das Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben. Personen des Geburtsjahrgangs 1959 können ab 2025 mit 66 Jahren und 2 Monaten in die Regelaltersrente gehen.
  • Kinderfreibetrag steigt ebenfalls

    Der Kinderfreibetrag steigt 2025 auf 6.672 Euro pro Kind, eine Erhöhung um 60 Euro im Vergleich zu 2024. Der Freibetrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag und dem unveränderten BEA-Freibetrag (Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag) von 2.928 Euro zusammen, wodurch sich ein Gesamtfreibetrag von 9.600 Euro ergibt. Diese Anpassung entlastet Familien steuerlich und stellt sicher, dass das Existenzminimum der Kinder berücksichtigt wird.