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Vor Jahresende noch an den Freistellungsauftrag denken!

Die Abgeltungssteuer greift den Sparern und Anlegern hierzulande tief in die Taschen. 25 Prozent auf Kapitalerträge, darunter fallen natürlich auch die Zinsen für Tagesgeldkonten und Festgelder, plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer – das ist eine ganze Menge, die der Staat an Steuern für den Ertrag aus Kapitalanlagen erhält. Vor Jahresende noch an den Freistellungsauftrag denken! weiterlesen
 

Freistellungsauftrag rechtzeitig zum Jahresende beantragen und ändern

Für Kapitalanlagen werden Jahr für Jahr Zinsen fällig, und die Abgeltungssteuer, die darauf gezahlt werden muss, ist nicht ohne. Mit 25 Prozent plus Kirchensteuer plus Solidaritätsbeitrag kommt schnell ein „nettes“ Sümmchen für das Finanzamt zusammen Freistellungsauftrag rechtzeitig zum Jahresende beantragen und ändern weiterlesen

 

Wichtig: Vor Jahresende an den Freistellungsauftrag denken

Das Jahresende kommt schneller als gedacht und für Sparer ist es deshalb umso wichtiger, jetzt noch rechtzeitig an ihren Freistellungsauftrag oder ihre Freistellungsaufträge für ihre Sparkonten zu denken. Auch für die Zinserträge auf Tagesgeldkonten gibt es einen Pauschbetrag, bis zu dem keine Zinsen an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Wichtig: Vor Jahresende an den Freistellungsauftrag denken weiterlesen