Wichtig: Vor Jahresende an den Freistellungsauftrag denken

Das Jahresende kommt schneller als gedacht und für Sparer ist es deshalb umso wichtiger, jetzt noch rechtzeitig an ihren Freistellungsauftrag oder ihre Freistellungsaufträge für ihre Sparkonten zu denken. Auch für die Zinserträge auf Tagesgeldkonten gibt es einen Pauschbetrag, bis zu dem keine Zinsen an das Finanzamt abgeführt werden müssen.

Der Freibetrag für die Abgeltungssteuer, wie die Kapitalertragssteuer inzwischen heißt, die auch für die Zinserträge aus Spareinlagen wie Tagesgeld und Festgeld fällig wird, liegt aktuell bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.601 Euro für Ehepaare. Alle Zinsen, die unter diesen Freibeträgen liegen, und für die ein so genannter Freistellungsauftrag gestellt wurde, sind von der Steuer befreit und müssen dann von der Bank nicht ans Finanzamt übertragen werden.

Dies führt dazu, dass dieser Zinsertrag auch weiter auf dem Tagesgeldkonto angespart werden kann, und dadurch einen Zinseszinseffekt mich sich bringt, der durch den Abzug der Abgeltungssteuer gar nicht möglich wäre. Sparen lohnt sich gerade durch den Freistellungsauftrag auch in den Zeiten, in denen die Zinsen eigentlich niedrig sind. Durch das Sparen der Kapitalertragssteuer können Anleger die volle Rendite, die sich aus der Verzinsung ergibt, mitnehmen, und dies kann sich je nach Tagesgeldkonto durchaus sehen lassen.

Der Freistellungsauftrag muss jedoch gar nicht beim Finanzamt direkt eingereicht werden, was viele für aufwändig halten und es deshalb lassen, sondern wird bei der kontoführenden Bank eingereicht. Diese kümmert sich dann um alles, und reicht das entsprechende Formular dann an die zuständige Steuerbehörde weiter. Dadurch wird die Abgeltungssteuer nicht pauschal abgezogen, sondern erst für die Zinserträge, die über der freigestellten Summe liegen. Unser Ratgeber beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Freistellungsauftrag.

Ein Anleger, der für seine Kapitalerträge keinen Freistellungsauftrag stellt, aus Bequemlichkeit oder schlicht aus Unwissenheit, der schenkt dem Staat Jahr für Jahr Geld in Form von Abgeltungssteuer, die er gar nicht abführen müsste, würde er den Sparerpauschbetrag nutzen und geltend machen. Auch für die Zinserträge aus Tagesgeldkonten gilt dies, wir empfehlen deshalb, rechtzeitig vor Ende des Jahres die entsprechenden Freistellungsaufträge zu stellen und veraltete dabei umzustellen oder von der jeweiligen Bank vernichten zu lassen.

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