Freistellungsauftrag für 2013 rechtzeitig stellen

Auch wenn viele nun vielleicht denken werden, bis zum Jahresende ist es noch eine Weile hin, so ist es doch wichtig, sich rechtzeitig Gedanken über den Freistellungsauftrag für 2013 zu machen. Wenn dann das Ende des Jahres kommt und man in der Adventszeit sowieso andere Dinge zu tun hat, geht dies oftmals unter – und kann dann im schlimmsten Fall zu Ärger mit dem eigenen Finanzamt führen.

Denn: wenn die Summe der Zinsbeträge mehrerer Freistellungsaufträge den jeweils geltenden Sparerpauschbetrag überschreitet, kann dies dazu führen, dass das Finanzamt hellhörig wird und durchaus anfängt, nachzuhaken.

Deshalb ist es wichtig, sich genau die Pauschbeträge anzusehen und bei mehreren Freistellungsaufträgem dann nachzurechnen, ob der maximale Zinsfreibetrag überschritten wird oder nicht. Für Alleinstehende beträgt der Sparerpauschbetrag dabei 801 Euro, für Verheiratete 1.602 Euro. Alles was in diese Freibeträge reinfällt an Zinsen ist, zumindest wenn ein Freistellungsauftrag für das jeweilige Konto gestellt wurde, von der Abgeltungssteuer befreit.

Diese Summe darf jedoch nicht überschritten werden, wenn es dazu gekommen ist, dass mehrere Spar- und Anlagekonten bestehen, für die Freistellungsaufträge gestellt wurden, ist es wichtig, sich rechtzeitig vor Jahresende einen Überblick über die Gesamtsumme zu verschaffen – und gegebenenfalls den einen oder anderen Freistellungsauftrag nach unten korrigieren zu lassen seitens der Bank. Dabei hilft unser Formular zur Verwaltung der Freistellungsaufträge, welches Sie hier kostenlos herunterladen können.

Die Zinserträge, die höher sind als der Sparerpauschbetrag und damit der Zinsfreibetrag, fallen unter die Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent des Zinsertrags, plus Solidaritätszuschlag, plus, falls eine Mitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen besteht, Kirchensteuer. Dies ist ein ganz schöner Happen an Zinsen und wer bislang noch keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, sollte dies schleunigst tun bis zum Ende des Jahres – da die Zinsen seitens der Bank sonst automatisch an das zuständige Finanzamt überwiesen werden.

Solch wichtige Dinge wie das Überprüfen der Freistellungsaufträge sollte deshalb nicht auf die lange Bank geschoben werden und auch das Stellen eines oder mehrerer solcher Freistellungsaufträge sollte rechtzeitig vor Jahresende durchgeführt werden, damit der sowieso schon niedrige Zinsertrag nicht noch deutlich niedriger wird durch die von der Bank dann automatisch abgeführte Abgeltungssteuer.

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