Bundesbank beteiligt sich weiter an Anleihekäufen

Die Bundesbank setzt ihre Anleihekäufe fort. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, dass sich Deutschland nur nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung weiter an den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen dürfe. Diese hat inzwischen stattgefunden. „Die Deutsche Bundesbank wird sich deshalb weiterhin an Ankäufen im Rahmen des PSPP beteiligen“, so die Notenbank am Montag.[1]

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Bundesbank setzt die Anleihekäufe fort
  • Die vom BVerfG geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung hat stattgefunden
  • Eine weitere Klage droht

BVerfG vs. EuGH

Das Urteil des BVerfG hatte für großes Aufsehen gesorgt und zu heftigen Diskussionen geführt. Der Europäische Gerichtshof hatte sich nämlich schon zuvor mit den Anleihekäufen auseinandergesetzt und diese für verfassungskonform erklärt. Das Urteil des BVerfG stand dazu im Widerspruch. Es stand sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Raum.

Schließlich fand sich eine Lösung. Die EZB gab Dokumente frei, auf deren Grundlage die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe eigeschätzt werden konnte. Der Bundestag setzte sich nach einem gemeinsamen Antrag von Union, SPD, Grüne und FDP damit auseinander.

Droht eine zweite Runde im Rechtsstreit?

Für EZB-Präsidentin Christine Lagarde ist der Streit damit beigelegt. So sieht es auch die Bundesbank.

Durchgestanden ist das Thema aber noch nicht. Nicht alle Dokumente der EZB, die zur Beurteilung dienten, sind öffentlich zugänglich. Das bemängeln die ursprünglichen Kläger Peter Gauweiler und Bernd Lucke. Ohne Einsicht in die Dokumente, sei nicht klar, ob die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe gegeben ist. Gauweiler und Lucke könnten erneut vor Gericht ziehen.[2]

Weiterführende Links

Handelsblatt – Forderungen erfüllt

FAZ – Kläger lassen nicht locker